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   BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74   

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BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74 (https://dejure.org/1976,34)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1976 - 7 RAr 112/74 (https://dejure.org/1976,34)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 (https://dejure.org/1976,34)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung einer Berufsausbildungsbeihilfe bei Wechsel der Ausbildungsstelle - Rückforderungsvorbehalt bei Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse - Persönliche Einsichtsfähigkeit beim Begriff der groben Fahrlässigkeit - Anzeigepflichten gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 184
 
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Wird zitiert von ... (263)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung -

    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).

    Insoweit ist die Entscheidung des SG rechtskräftig geworden; denn sie wurde nur von der Beklagten in dem Umfange mit der Berufung angegriffen, in dem diese noch - nämlich wegen ihres Rückforderungsanspruchs - beschwert war (§ 141 SGG; vgl. auch BSGE 21, 27, 28; 22, 98; 37, 155, 158).

    Ebenso wie damit die Frage der Rechtmäßigkeit der von der Beklagten ausgesprochenen Aufhebung der Bewilligung von BAB schon der Beurteilung durch das Berufungsgericht entzogen war (vgl. BSGE 11, 167, 170), ist diese Frage auch vom Revisionsgericht nicht mehr zu überprüfen (§§ 141, 153, 165 SGG; vgl. BSGE 37, 155, 158).

    Hiernach könnte sich die Klägerin bereits mit Erfolg darauf berufen, daß sich die Beklagte für den Fall einer Änderung der maßgebenden Verhältnisse nur die Aufhebung der Bewilligungsentscheidung vorbehalten hat, eine Regelung, die wegen § 151 Abs. 1 AFG im übrigen überflüssig gewesen wäre (vgl. BSGE 37, 155, 158).

    Zwar hat der erkennende Senat durch Urteil vom 19. März 1974, auf das die Beklagte verwiesen hat, ausgeführt, daß die Erstattung von verauslagten Schlechtwettergeldbeträgen von dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall abhängig gemacht werden kann, daß die nachträgliche Überprüfung das Fehlen von Anspruchsvoraussetzungen ergeben sollte (vgl. BSGE 37, 155 SozR 4600 § 143 f Nr. 1).

    Würde nicht schon die vom Senat bereits bestätigte Auffassung von der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit begünstigender Verwaltungsakte, die als Ausfluß einer generellen Pflicht der Verwaltung zum rechtsstaatlichen Handeln ergehen, der Rechtsansicht der Beklagten entgegenstehen (vgl. BSGE 37, 155, 159) wäre sie allein durch die in § 152 AFG getroffene Regelung widerlegt.

  • BSG, 16.03.1961 - 8 RV 93/59
    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).
  • BSG, 21.01.1965 - 8 RV 181/63
    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Das BSG hat bereits entschieden, daß Leistungen aufgrund eines bescheidmäßigen Vorbehalts nur dann zurückgefordert werden können, wenn die Verwaltung darin ihr Rückforderungsbegehren eindeutig zum Ausdruck gebracht hat (so für die Pflegezulage nach dem Bundesversorgungsgesetz, vgl. Urteil des BSG vom 21. Januar 1965 - 8 RV 181/63 -, BVBl 1965, 122).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Für die Frage der groben Fahrlässigkeit kommt es auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Leistungsempfängers sowie auf die besonderen Umstände des Falles an (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff, vgl. BSG in SozR 5870 Nr. 1 zu § 13; BSGE 35, 108, 112 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Insoweit ist die Entscheidung des SG rechtskräftig geworden; denn sie wurde nur von der Beklagten in dem Umfange mit der Berufung angegriffen, in dem diese noch - nämlich wegen ihres Rückforderungsanspruchs - beschwert war (§ 141 SGG; vgl. auch BSGE 21, 27, 28; 22, 98; 37, 155, 158).
  • BSG, 22.11.1956 - 8 RV 23/55
    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).
  • BSG, 19.06.1975 - 7 RKg 11/73
    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Es kann dahinstehen, ob der Vorwurf grober Fahrlässigkeit immer schon dann entfällt, wenn der Verpflichtete bei denkbar mehrdeutigen Auslegungsmöglichkeiten einer ihm erteilten Belehrung nur eine Möglichkeit berücksichtigt, sofern diese nicht ganz abwegig ist (in diesem Sinn vgl. Urteil des BSG vom 19. Juni 1975 - 8/7 RKg 11/73 -).
  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

    Auszug aus BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74
    Das Urteil des SG ist jedenfalls unter Heranziehung der Entscheidungsgründe entsprechend auszulegen (vgl. BSGE 4, 121; 9, 17; 14, 99, 102; 37, 155, 157).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    2.3 Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muß (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff: BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273 = SozR 5870 § 13 Nr. 20).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 10/20 R

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Jedenfalls bei gesetzlicher Vertretung - wie hier durch die Klägerin zu 1 als Mutter des Klägers zu 2 - ist die Kenntnis bzw das Kennenmüssen des gesetzlichen Vertreters dem Begünstigten zuzurechnen (vgl § 166 Abs. 1, § 1629 BGB; BSG vom 31.8.1976 - 7 RAr 112/74 - BSGE 42, 184, 186 = SozR 4100 § 152 Nr. 3 S 3 = juris RdNr 18; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl 2020, § 38 RdNr 36; Padé in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 45 RdNr 97; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 45 RdNr 59; Udsching/Link, SGb 2007, 513, 517) .
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

    Dabei ist zu beachten, dass die Entscheidung eines Tatsachengerichts darüber, ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt (vgl zur Abgrenzung BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3) , vom Revisionsgericht nur in engen Grenzen überprüft werden kann.
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