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   BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75   

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BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75 (https://dejure.org/1976,8149)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1976 - 9 RV 218/75 (https://dejure.org/1976,8149)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1976 - 9 RV 218/75 (https://dejure.org/1976,8149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche Kenntnisnahme - Widerruf

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 279
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.1971 - VIII ZR 49/70

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung einer

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Namentlich kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Erklärung einer besonderen Form bedurfte (vgl. 5 84 Abs. 1 SGG; dazu einerseits Peters/Sautter/ Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit Anmerkung 9 zu 5 84 SGG und andererseits VGH Kassel NJW 1971, 1747).
  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Mithin war in dieser Sache der Tatbestand des Zugangs in dem Zeitpunkt erfüllt, in dem das Schriftstück in verkehrsüblicher Weise in die Verfügungsgewalt der Versorgungsbehörde gekommen war und die Behörde sich über seinen Inhalt zu informieren vermochte (vgl. BVerwG 9, 217, 219; BGH 27. Januar 1965, NJW 1965, 965, 966; BFH BStBl 1976 11, 76).
  • BAG, 16.01.1976 - 2 AZR 619/74

    Kündigung - Zugang - Möglichkeit der Kenntnisnahme - Tatsächliche Kenntnisnahme -

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    ist nicht auf die wirkliche Kenntnisnahme, sondern auf die "empirisch begründete Möglichkeit der Kenntnisnahme" (Dilcher, Archiv für die civilist. Praxis -AcP- 154 (1955) 120; BAG 16. Januar 1976 - 2 AZR 619/74 = Der Betrieb 1976, 1018).
  • RG, 16.10.1918 - I 110/18

    Kommission oder Propergeschäft

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Aus dem vorher Gesagten folgt, daß die Rücknahme des Widerspruchs noch vor ihrem Widerruf zugegangen und wirksam geworden war (vgl. RGZ 94, 65).
  • RG, 13.07.1904 - V 48/04

    Zugehen von Willenserklärungen

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    so zB wenn der Bürger durch eine unrichtige und unvollständige Auskunft veranlaßt, gegen seine wohlverstandenen Interessen handelte oder wenn er etwas unter sachwidrigem Einfluß der Behörde erkennbar übereilt erklärte (über Grundlagen und Gesichtspunkte entsprechender Einwendungen: BSG, SozR Nr. 2 zu 5 4407; BSG 25. Juni 4976 - 42/7 RAr 80/74 - Krejci, Nebenpflichten der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten (unter besonderer Berücksichtigung der Betreuungspflichten), Vierteljahresschrift für Sozialrecht - VSSR - 5 (4975), 242, 250 ff.; vgl. RGZ 58, 406, 408; ferner zu Parallelfällen im Prozeßrecht BSG SozR 8 zu EUR 402 SGG).
  • BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Diese Rechtsfolge trat aber in dem Moment ein, zu dem nach der Gepflogenheit des Verkehrs mit der Leerung des Schließfaches und der Abholung der Post durch Bedienstete des Landesversorgungsamtes zu rechnen war (BSG, 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - RGZ 142, 402, 407 f.; BGH 19. Januar 1955 LM Nr. 2 zu 5 150 BGB; BVerwG 10, 295; Larenz, aaO, 558 f. m.w.N.; vgl. auch 6.
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII P 1.59

    Mitgliedschaft eines Ersatzmitglieds im Personalrat bei Amtsniederlegung eines

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Mithin war in dieser Sache der Tatbestand des Zugangs in dem Zeitpunkt erfüllt, in dem das Schriftstück in verkehrsüblicher Weise in die Verfügungsgewalt der Versorgungsbehörde gekommen war und die Behörde sich über seinen Inhalt zu informieren vermochte (vgl. BVerwG 9, 217, 219; BGH 27. Januar 1965, NJW 1965, 965, 966; BFH BStBl 1976 11, 76).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75

    Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Diese Rechtsfolge trat aber in dem Moment ein, zu dem nach der Gepflogenheit des Verkehrs mit der Leerung des Schließfaches und der Abholung der Post durch Bedienstete des Landesversorgungsamtes zu rechnen war (BSG, 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - RGZ 142, 402, 407 f.; BGH 19. Januar 1955 LM Nr. 2 zu 5 150 BGB; BVerwG 10, 295; Larenz, aaO, 558 f. m.w.N.; vgl. auch 6.
  • BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 8/74

    Bestimmung der Alters des Versicherten - Rechtskraft - Empfangsbedürftige

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Dies folgt aus der für "empfangsbedürftige Willenserklärungen" grundsätzlich maßgebenden Regelung des 5 450 Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- (BSG 9. April 4970, 8 RV 587/68; BSG 37, 257, 259, 260 = SozR 2200 % 4248 Nr. 5; dazu Art. 24 des Entwurfs einer Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg 4954; Kempfler, NJW 4965, 4954; Krause, Die Willenserklärungen des Bürgers im Bereich des öffentlichen Rechts, Verwaltungsarchiv 64 (4970), 297, 549, 524 f.}.
  • BSG, 09.04.1970 - 8 RV 587/68
    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75
    Dies folgt aus der für "empfangsbedürftige Willenserklärungen" grundsätzlich maßgebenden Regelung des 5 450 Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- (BSG 9. April 4970, 8 RV 587/68; BSG 37, 257, 259, 260 = SozR 2200 % 4248 Nr. 5; dazu Art. 24 des Entwurfs einer Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg 4954; Kempfler, NJW 4965, 4954; Krause, Die Willenserklärungen des Bürgers im Bereich des öffentlichen Rechts, Verwaltungsarchiv 64 (4970), 297, 549, 524 f.}.
  • RG, 10.11.1933 - VII 192/33

    1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Geht eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung bei der Behörde außerhalb der Dienstzeit ein, ist sie demnach im Grundsatz erst am nächsten Tag der Dienstbereitschaft iS des § 130 Abs. 1, 3 BGB zugegangen (vgl BSG vom 7.10.1976 - 9 RV 218/75 - BSGE 42, 279, 280 = SozR 1500 § 84 Nr. 2 S 6 f; Einsele in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl 2018, § 130 RdNr 44 mwN) .
  • BSG, 03.02.2015 - B 13 R 261/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtssatz - Zuständigkeit des

    Ein Widerspruch werde daher in dem Moment wirksam, in dem er der Stelle zugehe, die den Verwaltungsakt erlassen habe, indem das Schriftstück in verkehrsüblicher Weise in die Verfügungsgewalt der Versorgungsbehörde gelange und die Behörde sich über seinen Inhalt zu informieren vermöge (BSG Urteil vom 7.10.1976 - 9 RV 218/75 - BSGE 42, 279 = SozR 1500 § 84 Nr. 2) .

    c) Soweit die Beigeladene schließlich eine rechtserhebliche Abweichung des LSG-Urteils von dem Urteil des BSG vom 7.10.1976 (9 RV 218/75 - BSGE 42, 279 = SozR 1500 § 84 Nr. 2) behauptet, zeigt sie zwar zwei divergierende Rechtssätze beider Entscheidungen auf.

    Der dem LSG zugeschriebene Rechtssatz lautet: "Der erstangegangene Rehabilitationsträger iSd § 14 Abs. 1 S. 1 SGB IX muss sich nach einer (Teil-)Ablehnung aufgrund der Einheitlichkeit des Verfahrens einen späteren, wiederholenden Antrag bei einem anderen Sozialleistungsträger als Widerspruch gegen seine eigene Entscheidung zurechnen lassen." Dem stellt die Beigeladene den Rechtssatz aus dem Urteil des BSG vom 7.10.1976 (9 RV 218/75 - BSGE 42, 279 = SozR 1500 § 84 Nr. 2) gegenüber, "dass sich das Wirksamwerden einer einer Behörde gegenüber abzugebenden Willenserklärung wie dem Widerspruch (§ 84 SGG) nach dem Zeitpunkt bestimmt, in dem diese/r der Behörde zugeht".

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Für den Zugang einer Erklärung bei einer Behörde genügt es, daß die Sendung bei der hierfür eingerichteten Stelle angelangt ist (RGZ 135, 247, 252; vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1989, VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625), die Weiterleitung an den zuständigen Amtsträger ist nicht entscheidend (BSGE 42, 279; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1989, VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758).
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Es wird in der Entscheidung deutlich, dass das BSG nur eine Bereichsausnahme macht und im übrigen bei Anträgen gegenüber Sozialversicherungsträgern weiterhin von der Anwendung des § 130 BGB mit dem Erfordernis der Möglichkeit der Kenntniserlangung ausgeht; er stellt das Urteil des BSG vom 07. Oktober 1976 (BSGE 42, 279-282), wonach auch Anträge und Erklärungen gegenüber.
  • BSG, 09.02.1978 - 11 RA 42/77

    Unterhaltsanspruch aus sonstigen Gründen - Leibrentenanspruch -

    Damit Leistungen dieser Art als Unterhalt iS von 5 42 Satz 4 AVG angesehen werden können, müssen sie darauf abzielen, den wirtschaftlichen Lebensbedarf des anderen unentgeltlich zu befriedigen (BSGE 49, 485, 487); dagegen ist es unerheblich, ob die Zahlungen in Grund und Höhe von den Regelungen des EheG abweichen (vgl BSGE 42, 279, 282).
  • BSG, 26.04.1977 - 4 RJ 75/76
    So hat der 4. Senat (BSGE 42, 279, 282 = SozR Nr. 7 zu EUR 4265 RVO) einer geschiedenen Frau, der der Versicherte nur in den letzten 4 Monaten vor seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte, Rente zugesprochen: Der Versicherte habe nicht für die vorangegangene Zeit bezahlen können,.
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