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   BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76   

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BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76 (https://dejure.org/1977,5180)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1977 - 8 RU 32/76 (https://dejure.org/1977,5180)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - 8 RU 32/76 (https://dejure.org/1977,5180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Pflegegeldes - Hilflosigkeit infolge eines Arbeitsunfalls - Fähigkeit zur Ausübung der Verrichtungen des täglichen Lebens - Vorliegen einer unfallbedingten Antriebsschwäche - Anspruch auf Verhütung möglicher Gesundheitsstörungen bei künftig auftretenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 43, 107
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.02.1964 - 10 RV 1223/61
    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Wie schon das LSG im Anschluß an ein Urteil des BSG zu § 35 BVG ausgeführt hat, kann einem anfallgefährdeten Beschädigten, der für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens noch nicht dauernd fremder Hilfe bedarf, eine Pflegezulage nicht lediglich zur Verhütung möglicher Gesundheitsstörungen bei künftig auftretenden Anfällen gewährt werden (BSGE 20, 205; ebenso Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.- 8. Auflage, 40. Nachtrag, S. 560 m mit weiteren Nachweisen).

    Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, steht indessen - ähnlich wie die Anwendung der Härteklausel des § 89 BVG (vgl. dazu BSGE 20, 205, 209) - in seinem pflichtgemäßen Ermessen.

    Eine solche Erweiterung des begünstigten Personenkreises bedarf - unabhängig davon, auf welchen Erwägungen des Gesetzgebers, die Vorschrift beruht (vgl. dazu BSGE 20, 205, 208 und 22, 82, 85 f.) - nach Auffassung des Senats einer gesetzlichen Grundlage.

  • BSG, 05.11.1964 - 10 RV 99/64

    Zum Anspruch des erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten auf die Pflegezulage nach BVG

    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Die genannte, schon in der ersten Fassung des BVG vom 20. Dezember 1950 in § 35 Abs. 1 Satz 3 enthalten gewesene Vorschrift, erweitert den Kreis der Empfänger der Pflegezulage insofern, als bei erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen der Hilflosigkeit nicht zu prüfen sind, so daß im Ergebnis auch Personen, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG nicht hilflos sind, in den Genuß der Pflegezulage kommen können (zur Entstehungsgeschichte der - ursprünglich allein für "Hirnverletzte" erlassenen - Vorschrift vgl. BSGE 8, 130, 135 und 22, 82, 85).

    Eine solche Erweiterung des begünstigten Personenkreises bedarf - unabhängig davon, auf welchen Erwägungen des Gesetzgebers, die Vorschrift beruht (vgl. dazu BSGE 20, 205, 208 und 22, 82, 85 f.) - nach Auffassung des Senats einer gesetzlichen Grundlage.

  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 135/62

    Zum Begriff der Hilfslosigkeit

    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Die Rechtsprechung hat deshalb den Begriff der Hilflosigkeit im Unfallrecht im gleichen Sinne wie im Versorgungsrecht ausgelegt, insbesondere auch hier nicht gefordert, daß die Hilfe tatsächlich fortwährend geleistet wird; es genügt, daß die Hilfskraft ständig in Bereitschaft sein muß (BSGE 20, 66, 67).

    Solche - nur mittelbaren - Folgen einer Unfallverletzung sind - wie auch andere, nicht unmittelbar mit der persönlichen Wartung und Pflege des Verletzten zusammenhängende Bedürfnisse (BSGE 20, 66, 67: Bewirtschaftung des Haushalts; vgl. auch BSGE 8, 97) - durch die Gewährung von Pflege oder Pflegegeld nicht auszugleichen, wie das LSG zutreffend entschieden hat.

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Wie dieses Schweigen des Gesetzgebers zu deuten ist, läßt sich den Materialien des UVNG nicht entnehmen (vgl. Bundestags-Drucks. IV/120 S. 55 zu § 558, IV/938 (neu) S. 8 zu § 558).
  • BSG, 04.09.1958 - 8 RV 1091/55
    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Die genannte, schon in der ersten Fassung des BVG vom 20. Dezember 1950 in § 35 Abs. 1 Satz 3 enthalten gewesene Vorschrift, erweitert den Kreis der Empfänger der Pflegezulage insofern, als bei erwerbsunfähigen Hirnbeschädigten die gesetzlichen Voraussetzungen der Hilflosigkeit nicht zu prüfen sind, so daß im Ergebnis auch Personen, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG nicht hilflos sind, in den Genuß der Pflegezulage kommen können (zur Entstehungsgeschichte der - ursprünglich allein für "Hirnverletzte" erlassenen - Vorschrift vgl. BSGE 8, 130, 135 und 22, 82, 85).
  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 61/64

    Hilflosigkeit trotz multikausaler Verursachung, wenn der Arbeitsunfall eine

    Auszug aus BSG, 20.01.1977 - 8 RU 32/76
    Das LSG hat einen Rechtsanspruch des Klägers auf Gewährung von Pflege (§ 558 Abs. 1 RVO) in der besonderen Form des Pflegegeldes nach § 558 Abs. 3 RVO (vgl. BSGE 25, 49, 50 und SozR RVO § 558 Nr. 2) mit Recht verneint, weil der Kläger nicht hilflos im Sinne der genannten Vorschriften ist.
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    In der Rechtspr war aber anerkannt, daß diese Definition so zu verstehen ist, daß ein Behinderter hilflos ist, wenn er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf (vgl die Anlehnung an § 35 Bundesversorgungsgesetz (BVG) in BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; vgl auch BSGE 43, 107, 108 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; abweichend für die Definitionen der §§ 68, 69 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in BVerwGE 80, 94, 95 ff) [BVerwG 19.08.1988 - 8 C 117/86], wie dies in den Lohnsteuerrichtlinien auch ausgeführt worden ist (LStR 1981 Nr. 70 Abs. 3 in BStBl I 132, LStR 1984 in BStBl I unter Nr. 2/83).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Diese Vorschrift entspricht - wie das BSG mehrfach entschieden hat (vgl ua BSGE 20, 66, 67 = SozR Nr. 1 zu § 558c RVO aF; 43, 107 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 558 Nr. 2) - nach ihrem Zweck und weitgehend auch in ihrem Wortlaut der Regelung des Versorgungsrechts in § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG, so daß der Begriff der Hilflosigkeit im Unfallversicherungsrecht im gleichen Sinne wie im Versorgungsrecht auszulegen ist.
  • BSG, 30.11.2006 - B 9a V 9/05 R

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - außergewöhnliche Pflege - Stufe II -

    Dasselbe gilt für erwerbsunfähige Hirnbeschädigte (vgl BSGE 43, 107, 109 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; BVerfG SozR 3-3100 § 35 Nr. 1; Verhandlungen des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen des Deutschen Bundestages über das Bundesversorgungsgesetz, 1949, S 38 D bis 40 C und 139 C bis 140 B).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85

    Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den

    Die Ausführungen des Bundessozialgerichts insbesondere im Urteil vom 6. November 1985 (a.a.O.; siehe ferner die Urteile vom 20. Januar 1977 <BSGE 43, 107 = SozR 2200 § 558 RVO Nr. 2> und vom 7. Mai 1986 ) dahin:.
  • BSG, 27.02.1991 - 2 BU 181/90

    Begründung der Grundsätzlichkeit einer Rechtssache - Gewährung von Pflege bei

    Das LSG ist zu dem Ergebnis gelangt, der Kläger sei nicht hilflos iS der zu § 558 RVO ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl BSGE 43, 107, 108), da die unfallbedingte Unfähigkeit zur Selbstbetreuung nur einzelne, wenige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffe (insbesondere beim Bekleiden und Reinigen der linken unteren Extremität).

    Diese Vorschrift entspricht - wie das BSG mehrfach entschieden hat (vgl ua BSGE 20, 66, 67; 43, 107) - nach ihrem Zweck und weitgehend auch in ihrem Wortlaut der Regelung des Versorgungsrechts in § 35 Abs. 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); danach ist hilflos, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf.

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 14/89

    Anfechtung einer rechtswidrige Begünstigung, die befristet ist

    In der Rechtsprechung war allerdings anerkannt, daß diese Definition so zu verstehen ist, daß nur hilflos ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf, wie dies in § 35 Bundesversorgungsgesetz ( BVG ) seit dem 1. Neuordnungsgesetz vom 27. Juni 1960 (BGBl I S. 453) - 1. NOG - formuliert ist (vgl. BSGE 59, 103, 104 = SozR 3875 § 3 Nr. 2; vgl. auch BSGE 43, 107, 108 = SozR 2200 § 558 Nr. 2; abweichend für die Definitionen in den §§ 68, 69 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - BVerwGE 80, 54, 59 ff..) und wie dies auch in die Lohnsteuerrichtlinien übernommen worden ist (vgl. Nr. 70 Abs. 3 LStR 1981, BStBl I 132, LStR 1984 in BStBl I unter Nr. 2/83).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2001 - L 7 U 1566/93

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Unterbringung in einer

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