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   BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75   

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https://dejure.org/1977,12203
BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75 (https://dejure.org/1977,12203)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1977 - 7 RAr 132/75 (https://dejure.org/1977,12203)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 132/75 (https://dejure.org/1977,12203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 164
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 20/74
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    - 7 RAr 20/74 - SGb 4974, 520) üblich ist.

    "Übliche Bedingungen" brauchen nach der Rechtsprechung des BSG zwar nicht in der Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse vorzuliegen, müssen aber in einer beachtlichen Zahl gegeben sein, aus der eine entsprechende Übung entnommen werden kann (BSG Urteil vom 44. Februar 4976 - 7 RAr 20/74 - SGb 4974, 520; ).

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Vielmehr hat weise die - inzwischen aufgegebene - Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (BSG 50, 467; Beschluß vom 40. Dezember 4976 - GS 2/75) zur Frage, wenn einem Rentenversicherten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist, auf das 20.
  • Drs-Bund, 23.11.1967 - BT-Drs V/2294
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Im Regierungsentwurf zum AFG heißt es, daß Alhi nur solchen Personen gewährt werden soll, die "weder durch eine Einschränkung ihrer geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit noch durch persönliche Bedingungen gehindert sind, die volle übliche Arbeitszeit zu arbeiten" (BT-Drucks. V/2294 zu 5 452 Abs. 2 S. 85).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.1975 - L 5a Ar 545/74

    Keine Förderung des Besuchs einer Berufsfachschule nach dem AFG - Verweisung auf

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Allerdings vertritt das LSG die Auffassung, der Anspruch auf Alhi sei bei jeder Einschränkung der Verfügbarkeit hinsichtlich der Arbeitszeit ausgeschlossen, auch wenn die eingeschränkte Arbeitszeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist (so auch Schönefelder-Kranz-Wanka, aaO @ 454 Rndnr. 5; LSG Stuttgart, Urteil vom 45.April 4975 - 5 a Ar 545/74 rechtskräftig).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Hierzu gehört vor allem der rechtliche Normrahmen, wie etwa Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen- und Urlaubsregelungen, Beachtung von Arbeitsschutzvorschriften sowie gesetzliche Bestimmungen und tarifvertragliche Vereinbarungen (BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R - RdNr 29, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 vorgesehen; zum Arbeitsförderungsrecht: BSGE 11, 16, 20; 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 46, 257, 259 = SozR 4100 § 103 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 23 S 55; BSG Urteil vom 21.4.1993 - 11 RAr 79/92 - Die Beiträge 1994, 431).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    b) Die Kläger können - ungeachtet der konkreten Sachlage - auch nicht aus grundsätzlichen Erwägungen für sich in Anspruch nehmen, aus dem Meistbegünstigungsgrundsatz folge, dass ein bei der Arbeitsagentur gestellter Antrag auf Alg nach dem SGB III immer auch einen solchen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beinhalte (zur generellen Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsgrundsatzes vgl nur BSG Urteil vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 - BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3, Juris-RdNr 24) .

    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG war daher Voraussetzung, um in einem Antrag auf Alg auch einen solchen auf Alhi oder umgekehrt erblicken zu können, dass der Antrag eindeutig auf Leistungen für den Fall der Arbeitslosigkeit gerichtet war (BSG Urteil vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 - BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3, Juris-RdNr 24) .

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