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   BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 45/76   

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BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 45/76 (https://dejure.org/1977,7863)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1977 - 7 RAr 45/76 (https://dejure.org/1977,7863)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 45/76 (https://dejure.org/1977,7863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 193
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 97/63

    Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 45/76
    Sie ist in dieser Bestimmung nicht ausgenommen, und Art II % 57 Abs. 2 AnVNG kann nicht etwa nur als Vorschrift für die Berechnung der Rente verstanden werden - vgl BSGE 25 S 9 -.

    Das Bundessozialgerichts (BSG) hat die Bestimmung des 5 485 Abs. 4 RVG in seiner Entscheidung vom 27. April 4966 - 5 RK 97/65 - (BSGE 25 S 9) auch auf Bezieher von umgestellten Erwerbsunfähigkeitsrenten angewandt.

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) als auch zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) stets die Ansicht vertreten, daß weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle die anwartschaftsbegründende Beschäftigung ersetzt (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10; SozR 4100 § 102 Nr. 6, § 168 Nr. 16 und SozR 3-4100 § 168 Nr. 5; vgl zum Ges. über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) BSGE 13, 98, 101 = SozR Nr. 1 zu § 75a Ges.
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
    Ob für 360 in der Rahmenfrist liegende Kalendertage Beiträge zur Beklagten für die Klägerin abgeführt worden sind, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Alg unerheblich (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49,.
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat daher zum AFG (wie früher schon zum AVAVG) in Übereinstimmung mit dem Schrifttum stets die Ansicht vertreten, daß, wenn es an der anwartschaftsbegründenden beitrags- bzw versicherungspflichtigen Beschäftigung mangelt, weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle den Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung begründet (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10; BSG USK 80292; BSG SozR 4100 § 102 Nr. 6 und § 168 Nr. 16; vgl zum früheren Recht BSGE 13, 98, 101 = SozR Nr. 1 zu § 75a AVAVG aF).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 14/86

    Arbeitslosengeld

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat daher zum AFG (wie früher schon zum AVAVG) in Übereinstimmung mit dem Schrifttum stets die Ansicht vertreten, daß, wenn es an der anwartschaftsbegründenden beitrags- bzw versicherungspflichtigen Beschäftigung mangelt, weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle den Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung begründet (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10; BSG SozR.
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

    Denn eine Anwartschaftszeit wird nicht durch Zahlung von Beiträgen, sondern durch Ausübung einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung erfüllt (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; SozR 4100 § 168 Nr. 10, Urteile vom 19. Juni 1980 und 17. März 1981, aaO).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 8/87

    Möglichkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld -

    Das BSG hat daher zum AFG (wie schon früher zum AVAVG) in Übereinstimmung mit dem Schrifttum stets die Ansicht vertreten, daß, wenn es an der anwartschaftsbegründenden beitrags- bzw Versicherungspflichtigen Beschäftigung mangelt, weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle den Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung begründet (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10; BSG SozR 4100 § 102 Nr. 6 und § 168 Nr. 16; Urteil des Senats vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - BSG-Urteil vom 28. April 1987 - 12 RK 47/85 - und Urteil des Senats vom 8. Dezember 1987 - 7 RAr 14/86 - vgl zum früheren Recht BSGE 13, 98, 101 = SozR Nr. 1 zu § 75 a AVAVG a.F.).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 36/91

    Bewilligung von Arbeitslosengeld für ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH -

    Das BSG hat daher in Übereinstimmung mit dem Schrifttum sowohl zum AVAVG als auch zum AFG stets die Ansicht vertreten, daß weder die fehlerhafte Entrichtung von Beiträgen noch die widerspruchslose Entgegennahme der Beiträge durch die Einzugsstelle die anwartschaftsbegründende Beschäftigung ersetzt (BSGE 44, 193, 197 = SozR 4100 § 118 Nr. 4; BSGE 49, 22, 28 f = SozR 4100 § 168 Nr. 10; SozR 4100 § 102 Nr. 6, § 168 Nr. 16 und SozR 3-4100 § 168 Nr. 5; vgl zum AVAVG BSGE 13, 98, 101 = SozR Nr. 1 zu § 75a AVAVG aF).
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 47/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung;

    Ist andererseits eine Beschäftigung nicht beitragspflichtig, so dient eine derartige Zeit der Erfüllung der Anwartschaftszeit auch dann nicht, wenn irrtümlich Beiträge entrichtet wurden (BSGE 13, 98, 101 unten; 44, 193, 197).
  • LSG Hessen, 09.02.1983 - L 8 KR 705/81
    Für die bei sachgerechter Auslegung des Antrags des Klägers schon Vor dem SG erhobene kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. BSG, SozR 5310 § 6 Nr. 2) fehlt es zwar nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenngleich die tatsächliche Entrichtung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den Bezug der Leistungen aus dieser Versicherung völlig ohne Bedeutung ist (vgl. §§ 100, 104 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz - AFG - BSG SozR 4100 § 118 Nr. 4).
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neufeststellung - Erwerbsunfähigkeit

    So hat das BSG bereits entschieden, daß auch eine umgestellte Rente zur Begrenzung des Anspruchs auf Krankengeld gem 5 183 Abs. 4 RVO (BSGE 25, 9, 10) oder zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach % 118 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) führt (Urteil des BSG vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 45/76 -).
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