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   BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77   

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https://dejure.org/1977,11524
BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77 (https://dejure.org/1977,11524)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1977 - 2 RU 31/77 (https://dejure.org/1977,11524)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 (https://dejure.org/1977,11524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 207
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

    Auszug aus BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Wird ein Verwaltungsakt - wie hier - unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen, leidet das Verwaltungsverfahren an einem wesentlichen Mangel; der Verwaltungsakt ist nicht nichtig, sondern rechtswidrig und anfechtbar (s.ua Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl, S 79 Z 1; Bley, SGB, Sozialversicherung, Gesamtkommentar, % 54 Anm 8; Schellhorn in Burdenski / von Maydell / Schellhorn, SGB-AT 1976, 5 54 Rdn 49; Dembowski / Schroeder-Printzen / Dähne ua, 9 - SGB Bd 4 Allg. Teil, 5 54 Anm4; Hauck/ Haines, SGBI, Kommentar, 5 56 Rdn 49; Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis, 5 54 Anm 4; Peters/Hommel, SGBAllgemeiner Teil, 5 54 Anm 2; Wolber, SV 4976, 87; s. auch BVerwGE 27, 295, 299; Eyermann/ Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl, 5 408 Rdn 43).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil vom 15. Juli 4967 (BVerwGE 27, 295) zu 5 25 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entschieden, die Unterlassung der vor der Entscheidung über die Einberufung gebotenen Anhörung (und Untersuchung) des Wehrpflichtigen führe.

  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Es gibt vornehmlich im Sozialleistungsbereich zahlreiche mögliche Fallgestaltungen, bei denen der Verwaltung ein weiterer Entscheidungsspielraum zusteht als dem die Entscheidung überprüfenden Gericht (s. zB BSGE 41, 99).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 203.61

    Zur Frage, ob bei Entlassung eines schwerbeschädigten Widerrufsbeamten die

    Auszug aus BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Das BVerwG stellt somit darauf ab, ob der vom Gesetzgeber jeweils bezweckte Sinn der Anhörung sich in dem späteren Verfahrensstadium noch uneingeschränkt auszuwirken vermag (s. auch BVerwGE 17, 279; 44, 47, 24).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Eine solche Einschränkung ergibt sich insbesondere nicht aus dem Umstand, dass die Erstattung nach § 50 Abs. 1 SGB X ohnehin akzessorisch zu der hier bestandskräftigen Aufhebung ist, weil es sich bei § 24 Abs. 2 SGB X um einen abschließenden Ausnahmekatalog handelt, wie sich aus der rechtsstaatlichen Bedeutung der Anhörung und dem Vergleich mit § 28 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt, der eine Generalklausel mit Beispielen enthält (stRspr BSGE 44, 207 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 14; Vogelgesang in Hauck/Noftz, SGB X, Stand 2011, § 24 RdNr 10) .
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Zur Anhörung nach SGB I § 34 Abs. 1 (Weiterentwicklung von BSG 28.07.1977 2 RU 31/77 = BSGE 44, 207, BSG 09.03.1978 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr. 3).

    Der Berichterstatter hat die Beklagte auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - zur Frage der Anhörung nach § 34 SGB I hingewiesen und sie gebeten zu prüfen, ob sie angesichts des Urteils noch an dem Bescheid vom 13. Oktober 1976 festhalten wolle.

    Das auf der ärztlichen Untersuchung beruhende Gutachten habe erst die "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen" ergeben, zu denen dem Kläger nach dem Sinn und Zweck des § 34 Abs. 1 SGB I Gelegenheit zur Äußerung zu geben sei (BSG, Urteile vom 28. Juli 1977 - 2 RU 30/77 - und - 2 RU 31/77 -).

    Durch die Anhörung nach § 34 Abs. 1 SGB I solle dem Betroffenen nicht nur die Möglichkeit eröffnet werden, schon im Verwaltungsverfahren alle ihm günstigen Umstände vorzubringen, sondern es solle dadurch auch das Vertrauen des Bürgers in die Sozialverwaltung gestärkt werden (BSG, Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 -).

    Diese Rechtsprechung habe der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 28. Juli 1977 (2 RU 30/77 und 2 RU 31/77) und vom 9. März 1978 (2 RU 99/77 und 2 RU 105/77) entwickelt.

    Wird ein Verwaltungsakt - wie hier - unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen, leidet das Verwaltungsverfahren an einem wesentlichen Mangel; der Verwaltungsakt ist zwar nicht nichtig, aber rechtswidrig und anfechtbar (BSG Urteil vom 28. Juli 1977 - 2 RU 31/77 - BSGE 44, 207 und vom 9. März 1978 - 2 RU 105/77 - jeweils mit Nachweisen).

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem nach § 24 Abs. 1 SGB X Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern; nach Abs. 2 der Vorschrift kann davon nur unter bestimmten, im Gesetz abschließend (vgl insoweit BSGE 44, 207, 209 = SozR 1200 § 34 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 34 Nr. 9) aufgezählten Ausnahmen abgesehen werden.
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