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   BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77   

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BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77 (https://dejure.org/1977,8233)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 2 RU 25/77 (https://dejure.org/1977,8233)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77 (https://dejure.org/1977,8233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer Zusammenhang - Fehlende Genehmigung der Aufsichtsbehörde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 94
  • BB 1977, 1507
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67

    Unfallversicherungsschutz - Ingenieurschüler - Schulsportwettkampf -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77
    Zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule gehören jedoch nicht nur die Teilnahme an im Lehrplan aufgenommenen, sondern auch die an Veranstaltungen, die, ohne in den Lehrplan aufgenommen zu sein, in wesentlich innerer Beziehung zur Ausbildung in der Schule stehen (s. BSGE 28, 204, 206 ; Brackmann a.a.O.; Lauterbach a.a.O.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28.08.1968 (BSGE 28, 204) für die Schüler einer Ingenieurfachschule ausgeführt, es bedürfe keiner näheren Darlegung, daß für den jungen Menschen neben dem Erwerb von beruflichen Fachkenntnissen auch die Formung der ganzen Persönlichkeit von erheblicher Bedeutung sei, wozu eine körperliche Ertüchtigung gehöre.

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77
    Dies entspricht auch der grundsätzlichen Beschränkung des Versicherungsschutzes der Schüler auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule (s. BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f. ).
  • Drs-Bund, 30.10.1970 - BT-Drs VI/1333
    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77
    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen zählen vor allem der Besuch des Schulunterrichts einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge und Schulreisen (s. BT-Drucks. VI/1333; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-8. Aufl., S. 474 q IV; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Anm. 85 Buchst. b).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77
    Dies entspricht auch der grundsätzlichen Beschränkung des Versicherungsschutzes der Schüler auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule (s. BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f. ).
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Unfälle auf Ausflügen, die von der Schule veranstaltet werden, oder beim schulisch organisierten Aufenthalt in Schullandheimen sind in den Versicherungsschutz einbezogen (vgl. BSGE 44, 94, 95 ff; 48, 1 ff; BGH, Urt. v. 10. März 1987 - VI ZR 123/86, VersR 1987, 781, 782; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung 4. Aufl. § 539 Anm. 25 a cc m.N.; Lauterbach, Unfallversicherung 3. Aufl. § 539 Anm. 85 b, Bl. 148/8; Vollmar VersR 1973, 298, 299).
  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 20/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - organisatorischer

    Versicherungsschutz kann bestehen, wenn Schüler aufgrund der vorliegenden Umstände davon ausgehen können, dass eine organisatorisch von der Schule getragene Veranstaltung vorliegt (vgl zB BSG Urteil vom 23.6.1977 - 2 RU 25/77 - BSGE 44, 94 = SozR 2200 § 539 Nr. 37, juris RdNr 19) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - L 3 U 62/13

    Unfallversicherung bei schulischer Rockparty

    Dabei seien die besonderen Verhältnisse des Erziehungsauftrags der Schule zu beachten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.6.1977 - 2 RU 25/77; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 5.12.2006 - L 9 U 781/05, RdNr. 26 ff.).

    Im Schulbereich sei versicherungsrechtlich entscheidend, dass die Schüler an der Veranstaltung deshalb teilnähmen, weil sie von ihrer Schule durchgeführt werde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.6.1977 - 2 RU 25/77).

  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 54/78

    Unfallversicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Fehlende Genehmigung

    (Fortführung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.07.1977, 2 RU 25/77 ).

    Zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule gehören jedoch nicht nur die Teilnahme an in den Lehrplan aufgenommenen, sondern auch an Veranstaltungen, die sonst in wesentlich innerer Beziehung zur Ausbildung in der Schule stehen (BSGE 28, 204, 206 ; 44, 94, 95 2) = SozR 2200 § 539 Nr. 37 m. N.; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl. S.474q IV; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Anm. 85 b).

    Nach der Rechtsauffassung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat zustimmt, ist eine Veranstaltung nicht allein deshalb keine versicherte Schulveranstaltung, weil sie nach den einschlägigen Richtlinien des Kultusministeriums von der Schulaufsichtsbehörde hätte genehmigt werden müssen, diese Genehmigung - wie hier für die Skifreizeit vom 4. bis 20.04.1976 auf der Aberg-Alm in Österreich - von der Schulleitung aber nicht eingeholt worden war (BSGE 44, 94, 96 ).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - L 5 U 10/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Unterstützt die Schule, zum Beispiel durch Rat und Tat ihre Lehrer bei Freizeitveranstaltungen von Gruppen von Schülern, besteht für die Schüler Versicherungsschutz nicht allein wegen der Teilnahme beispielsweise von Lehrern an ihrer Freizeitgestaltung (vgl. Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77 - juris Rz. 19).

    Eine in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallende Schulveranstaltung verliert allerdings nicht ihren Charakter als Schulveranstaltung dadurch, wenn sie zum Beispiel nicht schulrechtlichen Vorschriften entspricht, z. B. weil die erforderliche Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde fehlt (vgl. Urteil des BSG vom 23. Juni 1977, aaO).

    Ein solcher kann zwar bestehen, wenn Schüler aufgrund der vorliegenden Umstände davon ausgehen können, dass eine organisatorisch von der Schule getragene Veranstaltung vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 25/77; vgl. auch Urteil des BSG vom 23. Januar 2018 - B 2 U 8/16 R = BSGE 125, 129).

  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 107/77

    Nur in der Schule versichert

    Zum Besuch allgemeinbildender Schulen gehört vor allem die Teilnahme am Schulunterricht einschließlich schulischer Veranstaltungen wie Schulausflüge, Schulreisen oder die Tätigkeit der Schülermitverwaltung (vgl. BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 39, 252, 253 ; 41, 149, 150 ; 44, 94, 95 ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl., S. 474 q IV, 483 l m. w. N.).

    Sowohl aus dem Gesetzeswortlaut (während des Besuchs) als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO i. d. F. des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18.03.1971 (BGBl. I 237) ergibt sich jedoch, daß der Gesetzgeber auch bei den Schülern allgemeinbildender Schulen nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ausgegangen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 44, 94, 97 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - L 4 U 579/10

    Versicherungsschutz einer Studierenden - Hochschulsport - Teilnahme an einem

    Umfasst sind davon insbesondere Klassenfahrten (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R -), auch eine von der Schule in deren Verantwortungsbereich organisierte Skifreizeit fällt hierunter (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1977 - 2 RU 25/77).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 11/92

    Auslandsaufenthalt - Schule

    Daß die Schule keine unmittelbare Einflußmöglichkeit auf die konkrete Gestaltung der jeweiligen Unternehmungen hatte, ändert nichts an deren organisatorischen Verantwortlichkeit; denn ebensowenig wie die unterstützende Teilnahme von Lehrern an Freizeitveranstaltungen ihrer Schüler eine organisatorische Verantwortung zu begründen vermag (BSGE 44, 94, 97; zuletzt Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 22/89 -), entfällt die Verantwortung der Schule deshalb, weil sie die konkrete Durchführung ihrer eigenen Veranstaltung nicht im einzelnen bestimmen kann.
  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 23/81
    Diese für die Beurteilung der haftungsbegründenden Kausalität zugrunde zu legende Rechtsauffassung hat das BSG auch im Rahmen der Schülerunfallversicherung bei der Frage vertreten, ob eine Veranstaltung im inneren Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule steht (BSGE 44, 94; 48, 1).

    anstalt nicht nur als private Reise von Lehrern und Schülern während der Unterrichtszeit gebilligt, sondern von der Lehranstalt aktiv unterstützt und gefördert wurde (vgl BSGE 44, 94, 96/97).

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Zur Begründung hat er darauf hingewiesen, daß sowohl nach dem Wortlaut des § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b RVO (während des Besuchs) als auch nach der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift nicht von einem umfassenden Versicherungsschutz für Schüler ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule auszugehen ist (BT-Drucks. VI/1333 S. 4; BSGE 35, 207, 211 ; 41, 149, 150 f ; 44, 94, 97 ; 51, 257, 259 ; BSG Urteil vom 29.04.1982 - 2 RU 49/80 - unveröffentlicht).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

  • LSG Hamburg, 11.10.2011 - L 3 U 39/10

    Versicherter Personenkreis - Schülerunfall - türkischer Ergänzungsunterricht -

  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 184/78

    Zahlung von Schmerzensgeldes für auf einer Schulveranstaltung erlittene

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • LSG Brandenburg, 29.10.2001 - L 7 U 80/00
  • LSG Hessen, 15.02.1984 - L 3 U 430/79

    Schulunfall; Rettungshandlung; Schleppliftunfall; Skifreizeit; Nothilfe;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - L 6 U 57/98

    Kein UV-Schutz für einen Schüler auf dem Weg zum Nachhilfeunterricht

  • BGH, 03.02.1981 - VI ZR 178/79

    Anspruch auf Schadensersatz aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Anerkennung

  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 131/79

    Anwartschaft - Österreichische Versicherung - Deutsche Rentenversicherung

  • SG Lüneburg, 06.09.2011 - S 3 U 42/09

    Schüler erhält bei Unfall auf der Fahrt zu einem Schulprojekt während der

  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 54/84
  • SG Oldenburg, 10.08.2005 - S 7 U 198/04
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