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   BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76   

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BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76 (https://dejure.org/1977,534)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1977 - 12 RAr 99/76 (https://dejure.org/1977,534)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 (https://dejure.org/1977,534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung als Surrogat des Anspruchs auf Urlaub - Zeitpunkt des Entstehens des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Urlaubsabgeltungsanspruch als aufschiebend bedingte Konkursforderung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 191
  • BB 1978, 1216
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Deshalb ist auch für noch nicht fällige Forderungen bereits anerkannt, daß es im Bereich des § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO ebenfalls - entsprechend § 65 KO - auf die Fälligkeit nicht ankommt (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - BSGE 43, 49, 51; Mentzel/Kuhn, § 59 Anm. 15 a Ziff 1 b).

    Dabei kann nicht - wie beim Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - auf den Zeitraum abgestellt werden, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (vgl BSGE 43, 49, 51).

    Ebensowenig kann es - wie bei Lohnansprüchen (vgl BSGE 43, 49, 50) - darauf ankommen, wann der Urlaubsanspruch und damit auch der Abgeltungsanspruch erworben wurde, also der Zeit vor seiner Entstehung (Erfüllung der Wartezeit), und er kann auch nicht zu je einem Zwölftel auf jeden Monat des Jahres verteilt werden.

    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des BSG (BSGE 43, 49, 50 f) und des BAG (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • BAG, 04.06.1977 - 5 AZR 663/75

    Konkursausfallgeld - Konkursverwalter - Urlaubsentgelt - Massenschuld

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Diese Möglichkeiten sind bereits von der Rechtsprechung des BSG (BSGE 43, 49, 50 f) und des BAG (Urteil vom 4. Juni 1977 - 5 AZR 663/75 - - DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden.

    Dabei schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des 7. Senats des BSG (BSGE 43, 49) und des 5. Senats des BAG (DB 1977, 1799 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75]) an, daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld - und dementsprechend ebenso für den als Surrogat zu gewährenden Abgeltungsanspruch - der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann.

  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64

    Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 -

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Mit dieser Rechtsauffassung befindet sich das LSG allerdings in Übereinstimmung mit der bisher herrschenden Auffassung in Schrifttum und Rechtsprechung (vgl Stahlhacke BUrlG 3. Aufl, § 1 Anm. 113; Boldt/Röhsler, § 7 Bz. 70 ff, Renaud, die Abgeltung von Urlaubsansprüchen nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer, Berlin 1977, S. 53 und 123; Oehmann, DB 1957, 946; BSGE 26, 68, 70, LAG München, Urteil vom 26. Mai 1954 - 484/54 II - BayAmtsBl 1954 C 166, LAG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1959 - 3 a Sa 392/59 - BB 1960, 1133).

    Mit der im vorliegenden Fall vertretenen Rechtsauffassung über den Zeitraum, dem die Urlaubsabgeltung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen ist, setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des 3. Senats des BSG vom 26. Januar 1967 - 3 RK 44/64 - (BSGE 26, 68, 70).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über das Kaug und des Vorrangs der rückständigen Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis im Konkursverfahren soll gerade im Interesse der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber ein Schutz vor Ausfällen geschaffen werden, die dadurch entstehen, daß Arbeitnehmer im Interesse der Erhaltung des Arbeitsplatzes auch ohne Lohnzahlungen noch einige Zeit weiterarbeiten (vgl BSGE 41, 121, 123 f).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 448/54

    Landesarbeitsgerichtliches Urteil - Verkündung - 5-Monats-Frist - Revisionsfrist

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Nach seinem Grundgedanken soll nämlich der Abgeltungsanspruch dazu dienen, den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers für eine Zeit zu sichern, in der er sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses - unbezahlte - Freizeit zu Erholungszwecken nimmt (Boldt/Röhsler, § 7 Rz 67; Heußner, Urlaubsrecht, Rz 223, RAG ARS 44, 185; BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 22.06.1956 - 1 AZR 41/55
    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht hinreichend, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Anspruchs auf Urlaub, dh auf bezahlte Freizeit (vgl BAG, Urteil vom 22. Juni 1956 - 1 AZR 41/55 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, BSG a.a.O.; Renaud a.a.O. S. 47 bis 50 mit weiteren Nachweisen) ist.
  • BAG, 12.01.1967 - 5 AZR 269/66

    Stundung von Gehaltsforderungen - Bevorrechtigte Konkursforderung -

    Auszug aus BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76
    Dies war und ist für nicht fällige Forderungen (§ 65 KO) im Schrifttum und in der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (Jaeger, § 61 Anm. 17; Böhle/Stamschräder, § 61 Anm. 4, Mentzel/Kuhn, § 61 Anm. 47; BAG NJW 1967, 1055).
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei dabei grundsätzlich den letzten Tagen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP KO § 59 Nr. 10 = EzA KO § 59 Nr. 9; BSG 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - BSGE 45, 191; ebenso für das Insolvenzrecht: MünchKommInsO-Hefermehl Bd. 1 § 55 Rn. 178; Weis in Hess/Weis/Wienberg InsO Bd. 1 2. Aufl. § 55 Rn. 139 ff.; Braun/Bäuerle InsO § 55 Rn. 29).

    Nachdem das Bundessozialgericht die Rückrechnung zunächst damit begründet hatte, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe - aufschiebend - bereits mit dem Urlaubsanspruch und damit vor Eröffnung des Konkursverfahrens (30. November 1977 - 12 RAr 99/76 - aaO) ist es später davon ausgegangen, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe erst mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 38/92

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsentgelt - Krankengeld

    Insoweit besteht Übereinstimmung, daß der Abgeltungsanspruch nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht, sondern - als Surrogat des Urlaubsanspruchs - bereits mit dessen Entstehung, jedoch aufschiebend bedingt für den Fall der Nichtgewährung des Urlaubs (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5).

    Diese Möglichkeit ist bereits von der Rechtsprechung des BSG für die Einordnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt ausgeschlossen worden (vgl BSGE 43, 49, 50 f = SozR 4100 § 141b Nr. 2), so daß für die Urlaubsabgeltung insoweit nichts anderes gelten kann (BSGE 45, 191, 196 = SozR 4100 § 141b Nr. 5).

    Wäre - wie beim Urlaubsentgelt - auf den Zeitraum abzustellen, für den die Urlaubsabgeltung zum Lebensunterhalt bestimmt ist (BSGE 43, 49, 51; 45, 191, 195), könnte dies nach dem Zweck der Urlaubsabgeltung nur ein Zeitraum sein, in dem der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses unbezahlte Freizeit zu Erholungszwecken nimmt.

    Ob eine solche Zuordnung für Zeiten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schon deshalb ausscheidet, weil der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, den Abgeltungsbetrag für Erholungszwecke zu verwenden (so BSGE 45, 191, 195), kann offenbleiben.

    Das gleiche würde gelten, wenn die Urlaubsabgeltung - wie nach dem speziellen Sinn und Zweck der Kaug-Versicherung zu § 141b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) angenommen wird (BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5) - der Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet und auf die letzten Tage des Arbeitsverhältnisses verteilt würde, die der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen.

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang ferner klargestellt, dass es für den genannten Ausschlusstatbestand nicht darauf ankommt, ob dieser - wie früher vom BSG für den Urlaubsabgeltungsanspruch angenommen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5) - als aufschiebend bedingter Anspruch bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angelegt ist.

  • LSG Hessen, 03.03.1993 - L 6 Ar 944/92

    Konkursausfallgeldzeitraum - Berücksichtigung des Arbeitsabgeltungsanspruchs

    Zur Begründung hat es unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 (BSGE 45, 191 ff.) ausgeführt, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehe, sondern schon zuvor aufschiebend bedingt vorhanden sei.

    Nach dem insofern überzeugenden Urteil des BSG vom 30. November 1977 (a.a.O.), dem sich der Senat anschließt, ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein Surrogat des Urlaubsanspruchs, der nach Erfüllen der Wartezeit zu einer Rechtsposition des Arbeitnehmers führt, die es diesem erlaubt, nach den gesetzlichen Voraussetzungen Urlaub zu verlangen.

    Es kann deshalb nicht darauf ankommen, für welchen Zeitraum der Urlaubsabgeltungsanspruch zum Lebensunterhalt bestimmt ist (BSG, Urt. v. 30. November 1977, a.a.O. S. 195 f.).

    Dem steht die von der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 30. September 1991 angeführte Textpassage, "daß für den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld ... der Tag, an dem der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens ergeht, nicht dem Zeitraum zuzurechnen ist, für den Kaug gezahlt werden kann (vergleiche BSG vom 30. November 1977 a.a.O. S. 197)", nicht entgegen.

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Hierzu zählen auch - wie hier streitig - die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989, ZIP 1989, 1415; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Der Senat hat sich insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16) fortgeführt (BSG 10. Senat vom 27. September 1994, 10 RAr 6/93, 10 RAr 7/93 ).

    Wie das BAG im Urteil vom 21. Mai 1980 (BAG AP Nr. 10 zu § 59 KO) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG (BSGE 45, 191) ausführt, ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Konkurs den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen.

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist für den Anspruch auf Konkursausfallgeld den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen (Abgrenzung zur Rechtsprechung unter Geltung des AFKG, Fortführung von BSG vom 30.11.77 - 12 RAr 99/76 = BSGE 45, 191 - SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG vom 18.12.80 - 8b/12 RAr 14/79 - BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16).

    Zu den durch das Kaug auszugleichenden Ansprüchen auf Arbeitsentgelt gehört auch die Urlaubsabgeltung (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989 ZIP 1989, 1415; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4).

    Wie das BAG im Urteil vom 21. Mai 1980 (BAG AP Nr. 10 zu § 59 KO ) unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des BSG (BSGE 45, 191) ausführt, ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Konkurs den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen.

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R

    Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss

    Demgegenüber kann der Einwand, das BSG habe in seiner früheren Rechtsprechung zu § 141b AFG angenommen, der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe nicht erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bereits als bedingter Anspruch in der Zeit vor der Beendigung (Peters-Lange in Gagel, SGB III, § 183 Rz 114 und § 184 Rz 9c, Gagel, ZIP 2000, 257, 258 sowie Hess in GK-SGB III, § 183 Rz 117, jeweils mit Hinweis auf BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5), nicht durchgreifen.
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Hierzu zählen auch - wie hier streitig - Ansprüche auf Abgeltung bereits erarbeiteten Urlaubs (BSG 12. Senat vom 30. November 1977, BSGE 45, 191, 192 f = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG 8b Senat vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102, 103 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; BSG 10. Senat vom 14. März 1989, ZIP 1989, 1415, 1416; BSG 10. Senat vom 26. Juli 1991, SozR 3-4100 § 117 Nr. 4 S 20; zum Abgeltungsanspruch für noch nicht erarbeiteten Urlaub s Urteil des Senats vom heutigen Tage - 10 RAr 5/92 -).

    Die Auffassung des früher für das Recht der Konkursausfallversicherung zuständigen 12. Senats des BSG (Urteil vom 30. November 1977, BSGE 45, 191, 192 f = SozR 4100 § 141b Nr. 5), der Urlaubsabgeltungsanspruch entstehe - aufschiebend bedingt - bereits mit dem Urlaubsanspruch, ist aufgegeben.

  • BAG, 25.10.1984 - 6 AZR 35/82

    Baugewerbe - Konkursausfallgeld - Urlaubsgeld - Erstattungsanspruch

    Im Interesse der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber soll ein Schutz vor Ausfällen geschaffen werden, die dadurch entstehen, daß Arbeitnehmer im Interesse der Erhaltung des Arbeitsplatzes auch ohne Lohnzahlungen noch einige Zeit weiter arbeiten (BSGE 41, 121, 123 f.; BSG vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 -, AP Nr. 3 zu § 141 b AFG).

    Unter diesen - im Vergleich zum Urlaubskassenverfahren - völlig anders gearteten Schutz fällt auch das Urlaubsentgelt, welches für die Urlaubstage vor Konkurseröffnung zu zahlen gewesen wäre (vgl. BSG vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - und vom 30. November 1977 - 12 RAr 99/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 141 b AFG).

  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

    Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (BSG v. 30.11.1977 - 12 RAr 99/76, AP Nr. 3 zu § 141b AFG = BB 1978, 1216) hat der Anspruch auf Urlaubsabgeltung den der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden letzten Tagen vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet werden müssen.
  • LSG Hessen, 12.05.1993 - L 6 Ar 1141/91

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 1/88

    Begriff der Masseschuld - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2004 - L 3 AL 84/03

    Berücksichtigung des Anspruchs auf Abgeltung eines restlichen Urlaubanspruchs bei

  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 2/85

    Konkursausfallgeld - Gehaltsfortzahlung im Todesfalle - Insolvenzereignis

  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

  • BSG, 08.03.1979 - 12 RAr 54/77

    Konkursausfallgeld - Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - Auslegung

  • BSG, 30.11.1977 - 7 RAr 54/76

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen

  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97

    Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten

  • LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 588/78

    Fristlose Kündigung - Zahlungsunfähigkeit - Schadensersatzanspruch - Konkurs -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 18 AL 385/10

    Insolvenzgeld - Annahmeverzug

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2009 - L 12 AL 1524/08
  • LSG Niedersachsen, 31.01.2002 - L 8 AL 428/00

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Anspruch

  • BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80

    Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 3212/01

    Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter

  • LSG Sachsen, 17.07.2001 - L 3 AL 142/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für die Abgeltung von Ansparstunden bei

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 3852/12
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 11/94

    Förderungsleistungen für eine Urlaubsabgeltung an einen in einer

  • BSG, 20.05.1987 - 10 RAr 11/86

    Konkursausfallgeldzeitraum - Unmittelbarer Anschluss - Ende des

  • BSG, 20.08.1986 - 10 RAr 1/85

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Abführung von

  • LSG Hessen, 14.12.1978 - L 1 Ar 459/78

    Kurzarbeitergeld; Konkursausfallgeld; Leistungsantrag; Verletzung der

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