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   BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76   

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BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76 (https://dejure.org/1977,1116)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1977 - 7 RAr 55/76 (https://dejure.org/1977,1116)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - 7 RAr 55/76 (https://dejure.org/1977,1116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe nach AFG § 40

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 38
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung -

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Ungeachtet der Frage - die hier nicht zu entscheiden ist -, ob auch ein rechtswidrig angebrachter Vorbehalt mangels Anfechtung in Bindungswirkung erwachsen kann (vgl. Kühl, ABA 1973, 125; Hönig, Die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen bei Verwaltungsakten, Dissertation München 1968, S. 213), folgt dies jedenfalls daraus, daß die Ausübung des Vorbehalts ermessensgebunden ist (BSGE 7, 227, 229; 37, 155, 159; Forsthoff, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl. München 1973, S. 266 mit weiteren Nachweisen).

    Die rechtliche Zulässigkeit der Anbringung des Vorbehalts folgt im vorliegenden Fall zwar nicht aus einer für die Berechtigung derartiger Nebenbestimmungen grundsätzlich zu fordernden gesetzlichen Regelung (BSGE 37, 155, 159), jedoch aus den Besonderheiten des Falles.

    Aus im Ergebnis gleichen Erwägungen hat das BSG die Zulässigkeit von Rückforderungsvorbehalten im Bereich der Schlechtwettergeldregelung anerkannt (vgl. SozR Nr. 1 zu § 68 AFG; BSGE 37, 155, 158; 40, 23, 24 f.; Urteil vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 121/75 -).

    Diese Ausnahme von der prinzipiellen Unzulässigkeit des Vorbehalts rechtfertigt sich, letztlich aus dem gerade auch im Sozialversicherungsrecht anerkannten Grundsatz, daß ein Verwaltungsakt mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf, wenn sie sicherstellen soll, daß die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden (BSGE 30, 124, 125; 37, 155, 159; vgl. neuerdings § 36 Abs. 1 VerwVfG).

    Selbst bei einem rechtmäßigen Vorbehalt der Rückforderung von Leistungen darf die Verwaltung dieses Recht nicht beliebig - willkürlich - geltend machen; vielmehr hat sie sich hierbei - wie schon erwähnt - in den Grenzen pflichtgemäßen Ermessens zu bewegen (BSGE 7, 227, 228; 37, 155, 159; BSG in SozR 4100 § 152 Nr. 3).

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Öffentlichen Recht allgemein anerkannt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Es beinhaltet im wesentlichen, daß es als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, weil der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

    Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, die nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen, und aufgrund derer der Schuldner vertrauen durfte, daß der andere sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben werde (vgl. BVerfG a.a.O.; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95).

  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Öffentlichen Recht allgemein anerkannt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Es beinhaltet im wesentlichen, daß es als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, weil der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

    Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, die nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen, und aufgrund derer der Schuldner vertrauen durfte, daß der andere sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben werde (vgl. BVerfG a.a.O.; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 121/75
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Aus im Ergebnis gleichen Erwägungen hat das BSG die Zulässigkeit von Rückforderungsvorbehalten im Bereich der Schlechtwettergeldregelung anerkannt (vgl. SozR Nr. 1 zu § 68 AFG; BSGE 37, 155, 158; 40, 23, 24 f.; Urteil vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 121/75 -).

    Diese Frage ist deshalb von Bedeutung, weil sich die Rückforderung an den Rahmen des Vorbehalts halten muß (BSG vom 21. Januar 1977 - 7 RAr 121/75 -).

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfaltet ein bestandskräftiger Verwaltungsakt auch eine materielle Bindungswirkung, die im Falle eines Aufhebungsbescheides nicht nur die Entscheidung enthält, daß die früher ergangenen Bewilligungen aufgehoben werden, sondern auch die Feststellung, daß die materiellen Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nicht vorgelegen haben (Urteil vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 121/75- ).

  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Öffentlichen Recht allgemein anerkannt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).
  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 59/76
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl. BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird regelmäßig eine Zeitspanne der Untätigkeit von vier Jahren als unterste Grenze angesehen, um Verwirkung annehmen zu können (vgl. BSGE 21, 27, 33, 34; BSG vom 22. Juni 1977 - 10 RV 59/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Öffentlichen Recht allgemein anerkannt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).
  • BSG, 12.12.1969 - 11 RLw 7/69

    Zur Ersatzleistungspflicht der Alterskasse bei stationärer Heilbehandlung eines

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Eine derartige Bindung an den Gleichbehandlungsgrundsatz kam sich auch aus reinen Verwaltungsregelungen, insbesondere Richtlinien ergeben, wenn darin eine ständige Verwaltungspraxis zum Ausdruck kommen soll (BSGE 30, 213, 216).
  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76
    Weicht sie hiervon ohne sachlichen Grund ab, verstößt sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (BSGE 9, 232, 236).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BVerwG, 22.01.1964 - V C 5.63

    Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Selbständige Bedeutung

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Daher ist der Einwand sowohl der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB (BVerwG vom 12.3.1985 - 7 C 48/82 - BVerwGE 71, 85, 90; vgl auch BSG vom 6.10.1977 - 7 RAr 55/76 - BSGE 45, 38, 46 f = SozR 4100 § 40 Nr. 17, S 54) als auch der positiven Kenntnis von der Nichtschuld nach § 814 BGB ausgeschlossen (VGH Kassel vom 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - NJW 1991, 510, 512) .
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Nichtstun, also Unterlassen, kann ein schutzwürdiges Vertrauen in Ausnahmefällen allenfalls dann begründen und zur Verwirkung des Rechts führen, wenn der Schuldner dieses als bewusst und planmäßig erachten darf (vgl BSG Urteil vom 19.6.1980 - 7 RAr 14/79 - USK 80292 S 1312 = Juris RdNr 32; BSGE 47, 194, 197 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 17; BSGE 45, 38, 48 = SozR 4100 § 40 Nr. 17 S 55).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 10/15 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses - Überprüfung der

    Nichtstun, also Unterlassen, kann ein schutzwürdiges Vertrauen in Ausnahmefällen allenfalls dann begründen und zur Verwirkung des Rechts führen, wenn der Schuldner dieses als bewusst und planmäßig erachten darf (vgl BSG Urteil vom 19.6.1980 - 7 RAr 14/79 - USK 80292 S 1312 = Juris RdNr 32; BSGE 47, 194, 197 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 17; BSGE 45, 38, 48 = SozR 4100 § 40 Nr. 17 S 55).
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