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   BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78   

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https://dejure.org/1978,288
BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78 (https://dejure.org/1978,288)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1978 - 2 RU 20/78 (https://dejure.org/1978,288)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1978 - 2 RU 20/78 (https://dejure.org/1978,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre Behandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 283
  • NJW 1978, 2357
  • VersR 1978, 1139
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob ein operativer Eingriff die Merkmale eines Unfalles erfüllen kann, sobald dabei weitere Gesundheitestörungen auftreten, die durch den Eingriff nicht gewollt waren (vgl BVerwGE 25, 201, 204 zur Blinddarmoperetion: s auch OLG Braunschweig, NJW 1978, 4203 zur Parainjektion)" Jedenfalls liegt kein neuer Unfall darin, daß die unmittelbare Behandlung eines Uhfalles zu weiteren Gesundheitsstörungen führte Dabei handelt es sich nach der in der gesetzlichen Uhfallversicherung geltenden Kausalitätslehre vielmehr versicherungerechtlich um mittelbare Folgen des Unfalles, dessentwegen die Behandlung erforderlich wurde" Für mittelbare Unfallfolgen besteht jedoch eine Entschädigungspflicht des Uhfallversieherungsträgers nur, wenn der Unfall selbst ein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall ist (Brackmann aaO S 488 b).
  • Drs-Bund, 14.11.1973 - BT-Drs 7/1257
    Auszug aus BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78
    5 559 Abs. 1 Nr. 47 RVO entsprechende Regelung (s BT-Drucks 7/1257, S 67), läßt demnach-nicht erkennen, daß der Gesetzgeber abweichend von $ 555 EVO den Versicherungsschutz der nach 5 559 Abs. 1 "Nr. 4? Buchst a RVG Versicherten auf mittelbare Folgen von Un- fällen-erstrecken wollte, die nicht Arbeitsunfälle sind.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - so die heutige Legaldefinition in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII, die auf die jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurückgeht (vgl schon RGZ 21, 77, 78; Reichsversicherungsamt, Amtliche Nachrichten 1914, 617, 620 sowie BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO; BSGE 46, 283 = SozR 2200 § 539 Nr. 47; BT-Drucks 13/2204 S 77; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 8 RdNr 7) und auch im Jahre 1995 galt.
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 34/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - stationäre

    Zwar ist durch § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO nicht das Risiko versichert, durch eine ärztliche Behandlungsmaßnahme oder eine pflegerische oder therapeutische Maßnahme einen Schaden zu erleiden (vgl BSG Urteile vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283, 285 f = SozR 2200 § 539 Nr. 47; vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71 und vom 10.3.1994 - 2 RU 22/93) .

    Das Risiko von Behandlungsfehlern während einer stationären Behandlung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht vom Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst (vgl zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 2 U 11/09 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 14 RdNr 17 ff; zu § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO BSG Urteile vom 24.6.1981 - 2 RU 51/79 -, vom 30.9.1980 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; BSG Urteile vom 31.10.1978 - 2 RU 70/78 - USK 78132 und vom 27.6.1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 283).

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die in § 539 Abs. 1 Nr. 17 a RVO angeordnete Einbeziehung der stationär behandelten Kassenpatienten in die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf Schadensfälle aus einer fehlerhaften Behandlung durch die Ärzte oder das Pflegepersonal (BSG, Urteile vom 27. Juni 1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 286 ff; vom 1. Februar 1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56; vom 30. September 1979 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 - USK 81286 und vom 27. November 1986 - 2 RU 10/86 - " Die Leistungen" 1988, 26, 28).
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