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   BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78   

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BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78 (https://dejure.org/1979,9280)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1979 - 8b RK 4/78 (https://dejure.org/1979,9280)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 8b RK 4/78 (https://dejure.org/1979,9280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialrechtsweg - Verwaltungsgerichtliche Generalklausel - Nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit - Vereinigung von AOK - AOK gegen den Staat - Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 42
  • MDR 1979, 788
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65

    Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung

    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78
    Verfassungsrechtlich ist der Streit vielmehr grundsätzlich dann, wenn das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geformt ist (vgl BVerwGE 5, 459; 9, 50; 24, 272, 279; 56, 218, 227; Eyermann/Fröhler, Komm. zur VwGO, ?. Aufl, 5 40 RdNr 65; Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 6. Aufl, 5 40 Anm 5; Kopp, Komm. zur VwGO, 5. Aufl, 5 40 Anm 4; wohl auch BVerfGE 42, 105, 145).
  • BVerwG, 26.06.1959 - IV A 1.58

    Streit zwischen Bund und einem Land um die Feststellung der

    Auszug aus BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78
    Verfassungsrechtlich ist der Streit vielmehr grundsätzlich dann, wenn das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geformt ist (vgl BVerwGE 5, 459; 9, 50; 24, 272, 279; 56, 218, 227; Eyermann/Fröhler, Komm. zur VwGO, ?. Aufl, 5 40 RdNr 65; Redeker/v. Oertzen, Komm. zur VwGO, 6. Aufl, 5 40 Anm 5; Kopp, Komm. zur VwGO, 5. Aufl, 5 40 Anm 4; wohl auch BVerfGE 42, 105, 145).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

    Die Unwirksamkeit einer durch Rechtsverordnung der Landesregierung herbeigeführten Vereinigung von Krankenkassen kann von den bisherigen Kassen mit der Feststellungsklage vor den Sozialgerichten geltend gemacht werden (Aufgabe von BSG vom 22.2. 1979 - 8b RK 4/78 = BSGE 48, 42 = SozR 1500 § 51 Nr. 17).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Anfechtung einer auf der Grundlage des § 226 Abs. 4 RVO erlassenen Organisationsverordnung im Sozialrechtsweg mit der Begründung ausgeschlossen, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet sei (BSGE 48, 42 = SozR 1500 § 51 Nr. 17).

    Soweit der frühere 8b-Senat des BSG in seinem Urteil vom 22. Februar 1979 (BSGE 48, 42 = SozR 1500 § 51 Nr. 17) eine gegen die Vereinigung von Krankenkassen gerichtete Feststellungsklage mit der Begründung für unzulässig gehalten hat, bei dem Streit über die Wirksamkeit der von der Landesregierung erlassenen Rechtsverordnung handele es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, für die die Sozialgerichte nicht zuständig seien, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen.

    Sie ist Ausfluß der Organisationsgewalt des Staates, der über Aufbau und Gliederung des Sozialversicherungssystems grundsätzlich ohne Bindung an bestehende Strukturen frei entscheidet (BVerfGE 39, 302, 315; BSGE 48, 42, 46 = SozR 1500 § 51 Nr. 17 S 27; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, NZS 1996, 528; Wigge, NZS 1996, 504, 506).

  • BSG, 15.12.2009 - B 1 AS 1/08 KL

    Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Berlin - Zuständigkeit des

    a) Die öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen den Beteiligten ist nicht verfassungsrechtlicher Art (vgl dazu BSGE 48, 42, 43 = SozR 1500 § 51 Nr. 17).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 AS 1/14 KL

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesbeteiligung - Bildung und Teilhabe -

    a) Die öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen den Beteiligten ist nicht verfassungsrechtlicher Art (vgl dazu BSGE 48, 42, 43 = SozR 1500 § 51 Nr. 17 S 24; BSGE 105, 100 = SozR 4-1100 Art. 104a Nr. 1, RdNr 12 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - L 5 SKr 5/97

    Krankenversicherung

    Dies gilt auch, wenn eine Krankenkasse vorläufigen Rechtsschutz verlangt, obwohl sie sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft mangels Grundrechtsfähigkeit auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht stützen kann (so BSGE 48, 42, 45 in Fortführung von BVerfGE 39, 302, 312 ff.), soweit ihr im Zusammenhang mit der streitigen Materie eine Rechtsposition eingeräumt ist (vgl. BSGE 59, 122, 128).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - L 5 SKr 7/97

    Krankenversicherung

    Dies gilt auch, wenn eine Krankenkasse vorläufigen Rechtsschutz verlangt, obwohl sie sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft mangels Grundrechtsfähigkeit auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht stützen kann (so BSGE 48, 42, 45 in Fortführung von BVerfGE 39, 302, 312 ff.), soweit ihr im Zusammenhang mit der streitigen Materie eine Rechtsposition eingeräumt ist (vgl. BSGE 59, 122, 128).
  • BSG, 26.07.1979 - 8b RK 5/78
    In seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 50. April 1979 - 8b RK 4/78 - hat der Senat in einem gegen die Zurückweisung der Beitrittserklärung gerichteten Verfahren bereits entschieden, daß die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach 5 5 Schwa nachgeholt werden kann und auf den Tag der Beitrittserklärung zurückwirkt.
  • BSG, 19.12.1979 - 8b RK 2/78
    Bereits Jahre zuvor hatte der Gesetzgeber für die Angleichung der Gebietsgrenzen der AOKen an die neuen Grenzen der Gebietskörperschaften eine gesetzliche Grundlage geschaffen (vgl § 226 Abs. 4 RVO idF des Gesetzes vom 10. August 1972 - BGBl I 1433; vgl. dazu BVerfGE 39, 302 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Februar 1979 - 8b RK 4/78 ).
  • BSG, 15.06.1976 - 2 RU 69/75
    Darin liegt eine Klageänderung, die im Revisionsverfahren gemäß 5 468 SGG unzulässig ist (vgl. BSG 48, 42, 44).
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