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   BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54   

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BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54 (https://dejure.org/1957,6001)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1957 - 3 RJ 98/54 (https://dejure.org/1957,6001)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1957 - 3 RJ 98/54 (https://dejure.org/1957,6001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 5, 176
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54
    anerkannt ist (BSG. 3, 180 [185] - und Urteil vom 14. Februar 1957 - 8 RV 691/55 -), gelten über § 202 SGG die unbedingten Revisionsgründe des § 551 ZPO auch im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, da das SGG insoweit keine Bestimmungen enthält und die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten die entsprechende Anwendung des § 551 ZPO nicht ausschließen.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Stellt sich die Prozessunfähigkeit heraus, ist vielmehr eine Frist zu setzen für den Eintritt eines (ordnungsgemäßen) gesetzlichen Vertreters oder beim Fehlen eines gesetzlichen Vertreters ein besonderer Vertreter nach § 72 SGG zu bestellen (vgl BSGE 5, 176, 178; BSGE 91, 146 = SozR 4-1500 § 72 Nr. 1 S 3, jeweils RdNr 8).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Denn aus § 72 Abs. 1 SGG folge, dass eine Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit eines Beteiligten grundsätzlich unmöglich sei, da zumindest ein besonderer Vertreter zu bestellen sei (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 28. Mai 1957, BSGE 5, 176 ff).

    Daneben bestehe eine Divergenz zur Entscheidung BSGE 5, 176.

    Denn das Rechtsmittel eines Beteiligten, der sich dagegen wendet, dass er in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessunfähig (bzw prozessfähig) behandelt worden sei, ist ohne Rücksicht darauf zulässig, ob die für die Prozessfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen festgestellt werden können (vgl BGH vom 4. November 1999, BGHZ 143, 122, 123; BGH vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 f; ebenso bereits BSG vom 27. Mai 1957, BSGE 5, 176, 177); entsprechend ist auch die zur Einlegung des Rechtsmittels erteilte Prozessvollmacht wirksam (BVerwG vom 8. November 1994 - 1 D 66/87, in JURIS).

    Vielmehr ist, so lange kein gesetzlicher Vertreter (insbesondere ein Betreuer - § 1896 BGB -) bestellt ist, ein besonderer Vertreter nach § 72 Abs. 1 SGG zu bestellen (BSG vom 28. Mai 1957, BSGE 5, 176, 178 f).

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 8/14 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    So ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass es ausnahmsweise dann keiner Vertreterbestellung bedarf, wenn das Rechtsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabs "offensichtlich haltlos" ist (BSGE 5, 176, 178 f) , was insbesondere bei absurden Klagebegehren ohne jeden Rückhalt im Gesetz oder bei offensichtlich unschlüssigem Vorbringen anzunehmen ist, etwa wenn kein konkreter Streitgegenstand erkennbar ist, der Kläger nur allgemeine Ausführungen ohne irgendeinen Bezug zum materiellen Recht macht oder wenn sein Vorbringen bereits mehrmals Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war (BSG SozR 4-1500 § 72 Nr. 2 RdNr 10 f; BSG Beschluss vom 25.9.2014 - B 8 SO 50/14 B) .
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