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BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54 |
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Papierfundstellen
- BSGE 5, 267
- NJW 1957, 1815
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.06.1957 - 9 RV 864/55
Der in NRW 1953 gezahlte Unterhaltszuschuß ist sonstiges Einkommen iSd BVG § 33
Auszug aus BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54
der Entscheidung des erkennenden Senats vom 250 Juni 1957 (9 RV 864/55) " '.
- SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 15021/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und …
Das ist anzunehmen bei solchen Fehlern, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines Verhaltens (BSGE 5, 267 = NJW 1957, 1815) augenfällig sind (…Schütze, aaO). - LSG Sachsen, 03.07.2003 - L 3 AL 183/01
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Forderung der Erstattung des …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialrecht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen, entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 08.03.2001 - L 3 AL 8/00
Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides der Beklagten …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zugrunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00
Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 08.02.2001 - L 3 AL 99/00
Teilweise Rücknahme und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen einer fehlerhaft zu …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialrecht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zugrunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 24.01.2001 - L 3 AL 87/99
Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides wegen …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 24.10.2002 - L 3 AL 191/00 Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialgericht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3, BSG, Urteil vom 02.08.2001 - Az: B 11 AL 21/00 R).
Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen, entschieden werden (BSGE 5, 267).
- LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 42/99
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund einer Säumniszeit von …
Der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269). - LSG Sachsen, 07.12.2000 - L 3 AL 21/99
Teilweise Rücknahme der Bewilligung von Unterhaltsgeld mit diesbezüglicher …
Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269;… BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3). - LSG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - L 2 AS 379/10 Das ist anzunehmen bei solchen Fehlern, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines Verhaltens (BSGE 5, 267 = NJW 1957, 1815) augenfällig sind.
- LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 45/99
Zeitweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund einer …
- LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00
Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosengeld; Veränderung in …
- BSG, 30.08.1960 - 9 RV 854/57
Rechtsfolgen bei rückwirkender Gewährung von wiederkehrenden Leistungen - …
- SG Stade, 28.10.2008 - S 6 AL 227/06
- SG Itzehoe, 13.05.2013 - S 29 AS 1175/11
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- BSG, 30.06.1965 - 11 RV 648/61
- LSG Baden-Württemberg, 01.10.1958 - L 7a V 842/57