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   BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54   

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https://dejure.org/1957,1194
BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54 (https://dejure.org/1957,1194)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1957 - 9 RV 372/54 (https://dejure.org/1957,1194)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1957 - 9 RV 372/54 (https://dejure.org/1957,1194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 5, 267
  • NJW 1957, 1815
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.06.1957 - 9 RV 864/55

    Der in NRW 1953 gezahlte Unterhaltszuschuß ist sonstiges Einkommen iSd BVG § 33

    Auszug aus BSG, 31.07.1957 - 9 RV 372/54
    der Entscheidung des erkennenden Senats vom 250 Juni 1957 (9 RV 864/55) " '.
  • SG Berlin, 21.08.2013 - S 205 AS 15021/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und

    Das ist anzunehmen bei solchen Fehlern, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines Verhaltens (BSGE 5, 267 = NJW 1957, 1815) augenfällig sind (Schütze, aaO).
  • LSG Sachsen, 03.07.2003 - L 3 AL 183/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Forderung der Erstattung des

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialrecht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSG, Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen, entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 08.03.2001 - L 3 AL 8/00

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides der Beklagten

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zugrunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).

    Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00

    Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).

    Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 08.02.2001 - L 3 AL 99/00

    Teilweise Rücknahme und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen einer fehlerhaft zu

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialrecht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zugrunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).

    Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 24.01.2001 - L 3 AL 87/99

    Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheides und Erstattungsbescheides wegen

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).

    Ob grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 24.10.2002 - L 3 AL 191/00
    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Sozialgericht ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d. h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3, BSG, Urteil vom 02.08.2001 - Az: B 11 AL 21/00 R).

    Ob ein Kennenmüssen zu bejahen ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen, entschieden werden (BSGE 5, 267).

  • LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 42/99

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund einer Säumniszeit von

    Der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269).
  • LSG Sachsen, 07.12.2000 - L 3 AL 21/99

    Teilweise Rücknahme der Bewilligung von Unterhaltsgeld mit diesbezüglicher

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist ein subjektiver Sorgfaltsbegriff zu Grunde zu legen, d.h. der Betroffene muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Einsichts- und Urteilsfähigkeit seine Sorgfaltspflichten in einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Ausmaß verletzt haben (BSGE 5, 267, 269; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2010 - L 2 AS 379/10
    Das ist anzunehmen bei solchen Fehlern, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Betroffenen und seines Verhaltens (BSGE 5, 267 = NJW 1957, 1815) augenfällig sind.
  • LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 45/99

    Zeitweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund einer

  • LSG Sachsen, 22.11.2001 - L 3 AL 34/00

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosengeld; Veränderung in

  • BSG, 30.08.1960 - 9 RV 854/57

    Rechtsfolgen bei rückwirkender Gewährung von wiederkehrenden Leistungen -

  • SG Stade, 28.10.2008 - S 6 AL 227/06
  • SG Itzehoe, 13.05.2013 - S 29 AS 1175/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 30.06.1965 - 11 RV 648/61
  • LSG Baden-Württemberg, 01.10.1958 - L 7a V 842/57
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