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   BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79   

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https://dejure.org/1980,437
BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 RU 95/79 (https://dejure.org/1980,437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des Aufenthaltes in einer Gaststätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 100
  • BB 1980, 1329
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein Überfall ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn der Überfall während der Ausübung einer versicherten Tätigkeit - sei es auf der Betriebsstätte oder auf einem versicherten Weg - erfolgt (BSGE 6, 164, 167; BSGE 10, 56, 60 = SozR Nr. 15 zu § 543 RVO aF; BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50).
  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Der Versicherungsschutz ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass im Betrieb eine Werkskantine eingerichtet ist, da es dem Versicherten frei steht, das Essen an einem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 12, 254, 255; 50, 100, 101; BSG in SozR 2200 § 550 Nr. 28; Krasney in: Becker u.a., Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Anmerkungen 215 und 219 zu § 8, Ricke, aaO, Anmerkung 192 zu § 8).

    Dabei ist das BSG von einem unangemessen weiten und damit unversicherten Weg ausgegangen, wenn dieser wesentlich weiter vom Ort der Tätigkeit weg führte als die Wohnung des Versicherten gelegen war (BSG in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; BSGE 50, 100, 101).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Dass reines Warten auf einen Einsatz Teil der versicherten Tätigkeit ist, zeigt auch der Vergleich mit Bereitschaftsdienst, der Teil der versicherten Tätigkeit ist, obwohl während eines solchen ggf keine produktive Arbeit geleistet wird (vgl BSGE 50, 100, 104 = SozR 2200 § 548 Nr. 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 67; Krasney in: Brackmann, aaO; Keller, aaO).
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