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   BSG, 05.11.1980 - 11 RA 80/79   

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https://dejure.org/1980,2488
BSG, 05.11.1980 - 11 RA 80/79 (https://dejure.org/1980,2488)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1980 - 11 RA 80/79 (https://dejure.org/1980,2488)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1980 - 11 RA 80/79 (https://dejure.org/1980,2488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personenhandelsgesellschaft - Selbständige Erwerbstätigkeit - Prokura

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 284
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 80/77

    Bauvorhaben - Steuerbegünstigung - Bindung des Unfallversicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 05.11.1980 - 11 RA 80/79
    Das LSG hat unter Berufung auf die in BSGE 59, 152 und 45, 258 entwickelten Kriterien eine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verrichtete Erwerbstätigkeit verlangt.

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen Ausführungen in BSGE 45, 258, 259, wo er hat genügen lassen, daß der dortige Kläger kraft seiner Unternehmerstellung die nötigen Handlungen vorzunehmen vermochte; denn dort ging es um den Alleininhaber einer Einzelfirma, in der laufend Geschäftshandlungen erfolgten, für die niemand sonst verantwortlich sein konnte als der damalige Kläger, der sie zumindest stillschweigend billigte.

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Das hat die Rechtsprechung für Beschäftigungen von Kommanditisten in der "eigenen" Kommanditgesellschaft wiederholt ausgesprochen (RVA AN 1936, 130; LSG Schleswig-Holstein Breith 1959, 287 jeweils mwN; vgl auch BSGE 50, 284 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11), gilt aber ebenso für die Beschäftigung von Gesellschaftern in der GmbH.

    Zwar spricht die Verpflichtung zu höheren Diensten nicht unbedingt gegen eine abhängige Beschäftigung (BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 1; SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSGE 50, 284 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11 jeweils mwN).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    So habe das BSG mit Urteil vom 5. November 1980 - 11 RA 80/79 - BSGE 50, 284 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11 gefordert, dass ein Gesellschafter kraft seiner Stellung in der Gesellschaft die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden Handlungen tatsächlich vornehmen müsse und ausdrücklich mit Blick auf die eingeschränkte Rechtsstellung des Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit verneint.

    Zwar führt nach dem Urteil des BSG vom 5. November 1980 (11 RA 80/79 - BSGE 50, 284 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11) die auf die Rechtsstellung nach dem HGB beschränkte Tätigkeit eines Kommanditisten nicht zur Feststellung einer "selbständigen Tätigkeit" als Ausschlusstatbestand für die frühere Versichertenrente wegen EU.

  • LSG Bayern, 28.09.2017 - L 7 R 504/15

    Statusfeststellung eines Komanditisten

    Was für die Beurteilung der Rechtsmacht in einer GmbH gilt, gilt auch für eine KG (BSG Urteil vom 20.03.1984, 7 Rar 70/82 Rz. 25); es kommt darauf an, ob ein Kommanditist über einen beherrschenden Stimmanteil nach dem KG-Vertrag jeden ihm genehmen Beschluss auch gegen den Willen der Gesellschafter der Komplementär-GmbH durchsetzen kann (BSG aaO; BSG Urteil vom 15.12.1981, 2 RU 27/80), insbesondere auch, wenn er die laufende Geschäfte der KG führt (vgl. dazu BSG Urteil vom 05.11.1980, 11 RA 80/79).
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 2/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer

    Da diese Personen nicht in die Fiktion des § 1 Abs. 2 Satz 3 ALG aufgenommen worden sind, ist der Gesetzgeber ersichtlich davon ausgegangen, dass sie von dem Begriff des Landwirts iS des § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 ALG erfasst werden (vgl BT-Drucks 12/7599 S 7 f; allgemein zum selbstständig erwerbstätigen Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft: BSGE 50, 284, 285 f = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11 S 34) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 3910/09

    Sozialversicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft -

    Das BSG hat im Urteil vom 5. November 1980 (Az 11 RA 80/79, BSGE 50, 284) bei der Entscheidung über die Selbständigkeit der Gesellschafter einer Familien-KG den Vergleich zu Einzelunternehmen gezogen und deshalb maßgeblich darauf abgestellt, ob der Gesellschafter die laufenden unternehmerischen Entscheidungen trifft und dafür, wenn auch nur anteilsmäßig, das Risiko trägt.
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 31/86

    Selbstständige Tätigkeit - Alleingesellschafter einer GmbH - Geschäftsführer -

    Ein solcher Gesellschafter übt dann eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, wenn er kraft seiner Stellung in der Personengesellschaft die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden Handlungen vornimmt, auch wenn dies im Namen der Gesellschaft erfolgt und der Gesellschafter auch sonst nicht in vollem Umfange dem Einzelunternehmer gleichsteht (BSGE 50, 284, 285f = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11 S 34; vgl auch - zur Unternehmereigenschaft eines Kommanditisten - BSG SozR 2200 § 180 Nr. 30 S 122f).

    Schon bei dem Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, der kraft seiner hohen Geschäftsanteile in den Gesellschafterversammlungen die Stimmenmehrheit besitzt, kann allein daraus nicht geschlossen werden, daß er im täglichen Geschäftsbetrieb "direktiv" tätig wird (vgl BSGE 50, 284, 287 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 11 S 36).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2015 - L 1 KR 291/13

    Abhängige Beschäftigung - Kommanditist

    In einer erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Personengesellschaft übt nur der Gesellschafter, der zur Vornahme der zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden Handlungen berechtigt ist, schon wegen seiner gesellschaftsrechtlichen Position eine selbständige Erwerbstätigkeit aus (BSG v. 5. November 1980 - 11 RA 80/79 - juris Rn 16).
  • FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 1214/06

    Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an persönlich haftenden Gesellschafter einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird der Gesellschafter, der kraft seiner Stellung in der Personengesellschaft die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden Handlungen vornimmt, also etwa der Komplementär einer KG, in bestimmten Bereichen des Sozialversicherungsrechts regelmäßig nicht als unselbständig Tätiger angesehen (vgl. BSG-Urteil vom 5. November 1980 11 RA 80/79, BSGE 50, 284; vgl. zur ähnlich gelagerten Problematik des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH Seer, in Festschrift Lang, Köln 2010, 655, 669 ff.).
  • SG Karlsruhe, 23.11.2020 - S 6 KR 28/18

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Kommanditist -

    Soweit das Bundessozialgericht im Jahr 1980 (BSG, Urt. v. 05.11.1980 - 11 RA 80/79) bezüglich § 9a Abs. 2 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG), der die Anerkennung von Ersatzzeiten regelte, eine selbständige Erwerbstätigkeit von Kommanditisten verneinte, weil diese von der Geschäftsführung in der KG ausgeschlossen seien, ist diese Entscheidung über den Kontext der betroffenen Norm hinaus nicht verallgemeinerungsfähig (vgl. BSG, Urt. v. 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 9 AL 37/13

    Arbeitslosenversicherung

    In einer erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Personengesellschaft übt nur der Gesellschafter, der zur Vornahme der zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörenden Handlungen berechtigt ist, schon wegen seiner gesellschaftsrechtlichen Position eine selbständige Erwerbstätigkeit aus (BSG, Urteil vom 5. November 1980 - 11 RA 80/79 - BSGE 50, 284).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 R 4397/14
  • SG Duisburg, 12.03.2021 - S 10 R 255/14
  • LSG Hessen, 05.02.1981 - L 6 J 626/78

    Selbständige Erwerbstätigkeit Kommanditist; Geschäftsführung durch einen

  • BSG, 06.07.2009 - B 5 R 566/08 B
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