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   BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79   

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BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79 (https://dejure.org/1980,6532)
BSG, Entscheidung vom 12.11.1980 - 1 RA 65/79 (https://dejure.org/1980,6532)
BSG, Entscheidung vom 12. November 1980 - 1 RA 65/79 (https://dejure.org/1980,6532)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 294
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Eine Auskunft über die Höhe der Anwartschaft auf Altersruhegeld nach § 104 Abs. 2 AVG (= § 1325 Abs. 2 RVO) ist nicht bindend (Anschluß an BSG 31.01.1980 11 RA 2/79).

    Indessen trifft das auf § 104 Abs. 2 AVG nicht zu; hierin folgt der erkennende Senat dem 11. Senat des Bundessozialgerichts - BSG- (vgl. Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 unter Angabe von teilweise auch gegenteiligen Stimmen in der Literatur).

    Der Versicherte kann lediglich einen Vertrauens schaden geltend machen, den er aufgrund von im Zusammenhang mit der Auskunft getroffenen Dispositionen erlitten hat (vgl. hierzu ua BSGE 44, 114, 121; BSG in SozR Nr. 8 zu § 1425 RVO; SozR 2200 § 1423 Nr. 2 am Ende; BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 f).

    Letztlich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts auch auszuschließen, daß die Beklagte mit ihrer Auskunft vom 29. Januar 1976 erkennbar die "Vormerkung" einer Ersatzzeit veranlaßt hat (zum Begriff vgl. BSGE 31, 226; 42, 159 und SozR 2200 § 1251 Nr. 37, zur Würdigung des Gesamtverhaltens vgl. das bereits erwähnte Urteil BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 8 ff); denn sie hat damals erstmals die Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten zusammengestellt und dabei auch die streitige Zeit "unreflektiert" einbezogen.

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Einen Verwaltungsakt stellt eine derartige "Wissenserklärung" nicht dar; dazu fehlt es an dem auf die Einleitung einer bestimmten Rechtsfolge gerichteten Regelungswillen (vgl. etwa BSGE 44, 114, 119 nebst Zitaten).

    Der Versicherte kann lediglich einen Vertrauens schaden geltend machen, den er aufgrund von im Zusammenhang mit der Auskunft getroffenen Dispositionen erlitten hat (vgl. hierzu ua BSGE 44, 114, 121; BSG in SozR Nr. 8 zu § 1425 RVO; SozR 2200 § 1423 Nr. 2 am Ende; BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 f).

  • BSG, 21.05.1974 - 1 RA 13/73

    Bestandsschutz - Wirkung - Beitragsmarke - Rechtswirksame Verwendung -

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Der Versicherte kann lediglich einen Vertrauens schaden geltend machen, den er aufgrund von im Zusammenhang mit der Auskunft getroffenen Dispositionen erlitten hat (vgl. hierzu ua BSGE 44, 114, 121; BSG in SozR Nr. 8 zu § 1425 RVO; SozR 2200 § 1423 Nr. 2 am Ende; BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 6 f).
  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Letztlich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts auch auszuschließen, daß die Beklagte mit ihrer Auskunft vom 29. Januar 1976 erkennbar die "Vormerkung" einer Ersatzzeit veranlaßt hat (zum Begriff vgl. BSGE 31, 226; 42, 159 und SozR 2200 § 1251 Nr. 37, zur Würdigung des Gesamtverhaltens vgl. das bereits erwähnte Urteil BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 8 ff); denn sie hat damals erstmals die Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten zusammengestellt und dabei auch die streitige Zeit "unreflektiert" einbezogen.
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Letztlich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts auch auszuschließen, daß die Beklagte mit ihrer Auskunft vom 29. Januar 1976 erkennbar die "Vormerkung" einer Ersatzzeit veranlaßt hat (zum Begriff vgl. BSGE 31, 226; 42, 159 und SozR 2200 § 1251 Nr. 37, zur Würdigung des Gesamtverhaltens vgl. das bereits erwähnte Urteil BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 8 ff); denn sie hat damals erstmals die Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten zusammengestellt und dabei auch die streitige Zeit "unreflektiert" einbezogen.
  • LSG Niedersachsen, 29.04.1977 - L 1 An 227/76
    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Darüber hinausgehende Kürzungen der für die Beitragsentrichtung maßgebenden Bezüge können aber mit der Anwendung der RVWehrmV 1940 nicht mehr in Einklang gebracht werden, so daß insoweit keine Versicherungspflicht bestand (so im Ergebnis, jedenfalls bei Zahlung nur der Hälfte der bisherigen Dienstbezüge, Urteil des LSG Niedersachsen vom 29. April 1977 - L 1 An 227/76, RSpDienst 5000 § 28 AVG, 1 bis 3, LT 1).
  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Dies bestätigt, daß der Gesetzgeber der Rentenanwartschaftsauskunft des § 104 Abs. 2 AVG eine Bindungswirkung gerade nicht zugeordnet hat und auch nicht hat zuordnen wollen (ebenso im Ergebnis BSG 11. Senat aaO S 7 unter Hinweis auf BT-Drucks VI/2916, Begründung zu § 1325 RVO; VDR-Kommentar Stand: 1. Januar 1978, Anm. 6 zu § 1325 RVO).
  • BSG, 08.09.1977 - 11 RA 22/77

    Ersatzzeit - Arbeitsdienst für die weibliche Jugend

    Auszug aus BSG, 12.11.1980 - 1 RA 65/79
    Letztlich ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts auch auszuschließen, daß die Beklagte mit ihrer Auskunft vom 29. Januar 1976 erkennbar die "Vormerkung" einer Ersatzzeit veranlaßt hat (zum Begriff vgl. BSGE 31, 226; 42, 159 und SozR 2200 § 1251 Nr. 37, zur Würdigung des Gesamtverhaltens vgl. das bereits erwähnte Urteil BSG vom 31. Januar 1980 - 11 RA 2/79 - S 8 ff); denn sie hat damals erstmals die Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten zusammengestellt und dabei auch die streitige Zeit "unreflektiert" einbezogen.
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Insoweit nehmen die Auskünfte - bezogen auf hervorgehobene Fallgruppen, in denen typischerweise mit Änderungen gerechnet werden muß - nur die allgemein formulierte gesetzliche Regelung des § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB VI auf, mit der klargestellt wird, daß eine Auskunft nicht den Charakter eines das Rentenversicherungsverhältnis regelnden Bescheides oder Verwaltungsaktes hat, sondern als schlichtes Verwaltungshandeln anzusehen ist (vgl. BSGE 44, 114, 119 zu einer Auskunft des Unfallversicherungsträgers; BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 296 zu § 104 Abs. 2 AVG), das den nach § 109 SGB VI Auskunftsberechtigten über die Höhe seiner Anwartschaften informieren soll.

    Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der sich nicht nur auf die rentenrechtlichen Ansprüche der Klägerin auswirkt, sondern auch den Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen begrenzt (vgl. BSGE 44, 114, 121; 50, 294, 296; Senatsurteil BGHZ 137, 11, 17).

    Auch das Bundessozialgericht stellt nicht in Frage, daß die Versicherungsträger verpflichtet sind, Auskünfte vollständig, eindeutig und vor allem richtig zu erteilen, weil sich der Auskunftsbegehrende grundsätzlich auf die Richtigkeit der Auskunft verlassen darf und er einen Anspruch hat, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (vgl. BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (vgl. BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297).

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Für eine unrichtige Auskunft hat der Rentenversicherungsträger einzustehen, wobei der Vertrauensschutz des von einer unrichtigen Auskunft Betroffenen seine Grenze am Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung findet (vgl. BSGE 50, 294, 296; 44, 114, 121).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Die Mitteilung hatte keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen; ihr fehlte nämlich - auch für jeden Dritten erkennbar - der behördliche Wille zur Selbstverpflichtung, der Regelungswille (vgl hierzu BSGE 49, 258, 260 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S 195 f; BSGE 50, 294, 296 f = SozR 2200 § 1325 Nr. 3 S 1 f; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, S 177, 213, 389).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 75/82

    Gleichheitssatz - Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Wehrdienst -

    Anhaltspunkte dafür, daß das dem Kläger weitergezahlte Gehalt die zur Zeit der Einberufung zum Kriegsdienst zustehenden Bezüge wesentlich, dh um mehr als 20 vH unterschritten hätte und hierwegen die Versicherungspflicht entfallen gewesen sei, lägen nicht vor (Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1980 - 1 RA 65/79 ).

    Im übrigen müsse die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1980 (SozR 5742 Allg Nr. 1) weiterentwickelt werden.

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 78/94

    Anspruch auf höhere Altersrente - Rechtsverbindlichkeit einer Auskunft über Höhe

    Die Mitteilung hatte keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen; sie sollte - auch für jeden objektiven Erklärungsempfänger erkennbar - die Rechtsstellung des Klägers nicht verändern (vgl hierzu BSGE 49, 258, 260 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S 195 f; BSGE 50, 294, 296 f = SozR 2200 § 1325 Nr. 3 S 1 f; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, S 177, 213, 389), ihm insbesondere keinen rechtswidrigen verwaltungsaktlichen Anspruch gewähren.
  • LSG Bayern, 30.06.2009 - L 14 R 771/08

    Rentenversicherung - Erteilung einer falschen Rentenauskunft -

    Der Empfänger darf sich grundsätzlich auf deren Richtigkeit verlassen und hat einen Anspruch, in seinem Vertrauen hierauf geschützt zu werden (BSGE 44, 114, 121), notfalls amtshaftungsrechtlich, wenn keine öffentlich-rechtlichen (sozialrechtlichen) Ausgleichsansprüche zur Verfügung stehen (BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297; BGH, Urteil vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02).
  • LSG Bayern, 30.10.2019 - L 13 R 53/19

    Verschuldenskosten bei objektivem Missbrauch

    Eine solche erschöpft sich in der Mitteilung des Wissens und unterscheidet sich von einem Verwaltungsakt i. S. d. § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) durch das Fehlen eines Regelungswillens, weil sie nicht auf die Setzung einer Rechtsfolge gerichtet ist (BSG Urt. v. 23.6.1977 - 8 RU 36/77; BSG Urt. v. 12.11.1980 - 1 RA 65/79).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

    Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Entscheidung des BGH (NJW 2003, 3049, vgl. auch BSGE 49, 258, 260; 50, 294, 297; Schmitt LMK 2003, 218) zur Haftung bei falschen Rentenauskünften.
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 120/94

    Höhe einer Regelaltersrente - Fehlen eienr Rechtsgrundlage -

    Die Mitteilung hatte keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen; ihr fehlte nämlich - auch für jeden Dritten erkennbar - der behördliche Wille zur Selbstverpflichtung, der Regelungswille (vgl hierzu BSGE 49, 258, 260 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75 S 195 f; BSGE 50, 294, 296 f = SozR 2200 § 1325 Nr. 3 S 1 f; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl, S 177, 213, 389).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 97/96

    Mindestbewertung von Ersatzzeiten nach der Übergangsregelung des § 263 Abs. 5 SGB

    Zwar mag es zutreffen, daß der Kläger - wie er erstmals im Revisionsverfahren vorträgt (vgl dazu § 163 SGG) - bereits am 27. Dezember 1944 zum militärischen Dienst eingezogen worden ist, es sind jedoch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die für die Zeit bis zum 31. Mai 1945 nachgewiesenen Pflichtbeiträge zu Unrecht entrichtet worden sein könnten (vgl dazu BSGE 50, 294 = SozR 5742 Allg Nr. 1).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 51/94

    Anspruchsbegründung durch Rentenauskunft - Vermögenswerte Rechtspositionen in

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 3 ZB 12.2556

    Beamtenversorgung

  • SG Nürnberg, 14.03.2022 - S 24 R 415/21

    Klage gegen eine Renteninformation der Deutschen Rentenverischerung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 KR 749/20
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 R 1256/20
  • SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05

    Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Befreiung von der Zuzahlung bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 21 R 621/08
  • SG Lüneburg, 09.02.2010 - S 38 R 132/07
  • BSG, 31.05.1988 - 1 BH (A) 15/87
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