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   BSG, 24.04.1980 - 1 RA 33/79   

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https://dejure.org/1980,612
BSG, 24.04.1980 - 1 RA 33/79 (https://dejure.org/1980,612)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1980 - 1 RA 33/79 (https://dejure.org/1980,612)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1980 - 1 RA 33/79 (https://dejure.org/1980,612)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialrechtsverhältnis - Beitragsnachentrichtung - Versicherungsamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 88
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Allerdings hat der Versicherungsträger dabei auch auf naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, durch deren Wahrnehmung der Versicherte einen Vorteil erlangt oder Nachteile vermeiden kann (BSGE 50, 88; BSGE 52, 145).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Dies kann jedoch nur gelten, wenn für den Versicherungsträger erkennbar ist, daß die Versicherte auch tatsächlich sachkundig beraten wurde (vgl. BSGE 50, 88, 93 = SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 39; vgl. auch BSG SozR 1200 § 14 Nrn 16 und 25; offengelassen in SozR 1200 § 14 Nr. 11); hiervon kann allein aufgrund der Prozeßvertretung durch einen Rechtsanwalt nicht ausgegangen werden.

    Auch in einem solchen Fall ist der Versicherungsträger vielmehr verpflichtet, auf naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, wenn die Versicherte evident unzweckmäßig gehandelt hat und ihr dies auf den ersten Blick erkennbare Nachteile bringt (vgl. BSGE 50, 88, 93 f).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2008 - L 12 AS 407/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB 2

    Das außergesetzliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kann jedoch nur eingreifen, sofern eine gesetzliche Regelung keine Abhilfe verschaffen kann (vgl. hierzu BSGE 49, 76 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 88 = SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 39; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2).
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