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   BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78   

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https://dejure.org/1980,13615
BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78 (https://dejure.org/1980,13615)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78 (https://dejure.org/1980,13615)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - 5 RKnU 1/78 (https://dejure.org/1980,13615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsgeld - Steinkohlenbergbau - Silikosegefährdung - Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 9
  • BB 1980, 683
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1978 - 5 RKn 21/77
    Auszug aus BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78
    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 28. November 1978 - 5 RKn 21/77 (= 3023 2600 5 45 Nr. 25) entschieden, daß die Jahresvergütung im rheinischmwestfälischen Steinkohlenbergbau, zu der auch des nunmehr als Erholungsbeihilfe bezeichnete Urlaub5geld gehört, bei der Beurteilung der wirtschaft- ..9.
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 3 U 619/11

    Spesen erhöhen die Verletztenrente

    Die vom SG herangezogenen Entscheidungen des BSG (BSG vom 21.02.1980, 5 RKnU 1/78 und BSG vom 24.05.1984, 2 RU 11/83) hinsichtlich Urlaubsgeld und einer Auslandszulage seien für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da es sich insoweit aus heutiger Sicht eindeutig um Arbeitsentgelt gehandelt habe und nicht um Spesen, wie im vorliegenden Fall.

    In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum insoweit vergleichbaren Recht vor Inkrafttreten des SGB IV (§ 160 RVO a.F.) ist dementsprechend eine steuerfreie Auslandszulage (BSG vom 24.05.1984, 2 RU 11/83, Juris Rdnr. 9), ein steuerfrei gezahltes Urlaubsgeld im Steinkohlebergbau (BSG vom 21.02.1980, 5 RKnU 1/78, Juris Rdnr. 13, BSGE 50, 9 bis 12) und eine steuerfrei gezahlte Ministerialzulage (BSG vom 27.11.1985, 2 RU 23/85, Juris Rdnr. 9, SozR 2200 § 571 Nr. 24) als Arbeitsentgelt bewertet worden.

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 41/80

    Berechnung des Übergangsgeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    berücksichtigt wurden (3 BSGE 50, 9, 11).

    ..lo- Der Gemeinsame Erlaß vom 10. September 1944 (aaO), von dessen Gültigkeit bis zu seiner Außerkraftsetzung durch das SGB IV auszugehen ist (s ua BSGE 50, 9, 10; Brackmann aaO.

    Der Ausgangspunkt, daß der Versicherte auf der Leistungsseite keinen Vorteil aus Bezügen haben soll, für die er keine Beiträge entrichtet hat, trifft aber für die gesetzliche Unfallversicherung nicht zu (s BSGE 50, 9, 11; BSGE 33, 205, 208).

  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83
    Denn der Gemeinsame Erlaß vom 10. September 19HH (aaO) habe sich auf die Beiträge zur Sozialversicherung beschränkt und im übrigen keinen Einfluß auf den Entgeltbegriff des S 160 RVG aF gehabt (BSGE 50, 9).

    Das Arbeitseinkommen umfaßte nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 BVG aF das Arbeitsentgelt aus unselbständiger Tätigkeit und das Arbeitseinkommen (Erwerbseinkommen) aus selbständiger Tätigkeit (3 Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S 57Hb mwN), ebenso wie nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 EVO idF des SGB IV, in welchem ohne sachliche Änderung (3 BSGE 50, 9; Brackmann aaO; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, 5 571 Anm 2 Buchst a; Gitter, Gesamtkommentar SGB, 5 571 Anm 1) der Begriff "Arbeitseinkommen" ersetzt werden ist durch den Begriff "Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen".

    Da der unfallversicherte Beschäftigte mangels Beitragszahlung zur Unfallversicherung keine Vorteile davon hat, daß bestimmte Teile seines Lohnes oder Gehalte der Beitragsberechnung nicht zugrunde gelegt werden, hat es der 5. Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 50, 9, 11) nicht für gerechtfertigt erachtet, diesem fehlenden Vorteil auf der Beitragsseite einen Nachteil auf der Leistungsseite gegenüberzustellen; von dem Grundsatz des Abs. 1 Halbsatz 1 des RAM-Erlasses "8-.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2008 - L 14 U 33/07
    Der JAV ist stets nach den Rechtsvorschriften zu bemessen, die hierfür am Tage des Unfalls gelten, sofern nicht eine spätere gesetzliche Änderung ausdrücklich anderes bestimmt (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1980 - Az.: 5 RKnU 1/78 - juris, und Urteil vom 20. April 1983 - Az.: 5a RKnU 2/81 - juris; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 570 RVO Anm. 4).

    Zum Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift zählt auch das Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 1980 - Az.: 5 RKnU 1/78 - juris, und Urteil vom 20. April 1983 - Az.: 5a RKnU 2/81 - juris).

  • BSG, 12.03.1986 - 5a RKnU 2/85

    Bergmannsprämie - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst - Verletztenrente

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat, gibt es jedoch in der" Unfallversicherung keinen Zusammenhang zwischen der Höhe der Beitragszahlung und der Höhe der im Versicherungsfall erreichbaren Leistungen (vgl BSGE 50, 9 : SozR 2200 5 571 Nr. 16; BSGE 55, 87 : SozR 1300 % HU Nr M).
  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen

    Hat er also aus dem Umstand, daß bestimmte steuerfreie Teile seines Lohnes oder Gehaltes der Beitragszahlung nicht zugrunde gelegt werden, keinen Vorteil, so erscheint es auch nicht gerechtfertigt, diesem fehlenden Vorteil auf der Beitragsseite einen Nachteil auf der Leistungsseite gegenüberzustellen (vgl BSG 1980-02-21 5 RKnU 1/78 = BSGE 50, 9).
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 12/83
    nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 BVD aF umfaßte das Arbeitseinkommen das Arbeitsentgelt aus unselbständiger und das Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit (3 Brackmann" Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9. Aufl, S 574 b), ebenso wie nach 5 571 Abs. 1 Satz 1 BVD idF des SGB IV, in dem ohne sachliche Änderung (8 BSGE 50, 9; Brackmann aaO) der Begriff "Arbeitseihkommén" ersetzt werden ist durch den Begriff "Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.1982 - L 15 BU 31/81
    Das tarifliche Urlaubsgeld im rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau ist auch dann bei der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen, wenn es pauschal versteuert worden ist (Anschluß an BSG 1980-02-21 5 RKnU 1/78 = SozR 2200 § 571 RVO Nr. 16).
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