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   BSG, 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79   

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BSG, 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79 (https://dejure.org/1981,9796)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79 (https://dejure.org/1981,9796)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - 8/8a RK 17/79 (https://dejure.org/1981,9796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsorgeuntersuchungen - Befugnis der Krankenkassen - Mehrleistungen und Regelleistungen

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 5/79

    Krankengeld bei Präventionsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 22.01.1981 - 8a RK 17/79
    die jeweils gesunde große Mehrheit der untersuchten Personen handelt es sich dagegen bei den Früherkennungsmaßnahmen um die auf Bestätigung der Freiheit von bestimmten Krankheiten - also auf relative Gesundheit - gerichteten Diagnosen, die durch ihre Jährliche Wiederholung eine relative Gesundheitssicherungsfunktion entfalten (vgl hierzu das Urteil des erkennenden Senats " vom 28. Februar 1980 - 8a RK 5/79 in SozR 2200 5 187 Nr. 7).
  • Drs-Bund, 04.05.1970 - BT-Drs VI/726
    Auszug aus BSG, 22.01.1981 - 8a RK 17/79
    Wie das SG zutreffend betont hat, ist zwar der in BT-Drucksache VI/726 zu Art. 1 Nr. 2 von der Fraktion der CDU/CSU vorgeschlagene @ 181a Abs. 2 nicht Gesetz geworden, der eine Ermächtigung der Krankenkassen zu weiteren Maßnahmen der sogenannten Vorsorgehilfe im Wege der Mehrleistungen vorsah; zugleich ist aber auch die in diesem Vorschlag (Art. 1 Nr. 3) vorgesehene Streichung des damaligen @ 187 Nr & RVG - jetzt 5 187 Nr. 2 RVG - unterblieben.
  • Drs-Bund, 04.09.1970 - BT-Drs VI/1130
    Auszug aus BSG, 22.01.1981 - 8a RK 17/79
    Darüber hinaus ist im schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der erwähnten BT-Drucksache und zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf der BT-Drucksache VI/1130 der Grundmâ- z betont worden, bei der Aufnahme von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bleibe das bisherige Recht der Kassen, auch andere Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankungen einzuführen, erhalten (vgl zu BT-Drucksache VI/1297 S 3 zu ff).
  • Drs-Bund, 16.10.1970 - BT-Drs VI/1297
    Auszug aus BSG, 22.01.1981 - 8a RK 17/79
    Darüber hinaus ist im schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der erwähnten BT-Drucksache und zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf der BT-Drucksache VI/1130 der Grundmâ- z betont worden, bei der Aufnahme von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung bleibe das bisherige Recht der Kassen, auch andere Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankungen einzuführen, erhalten (vgl zu BT-Drucksache VI/1297 S 3 zu ff).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Für die "rechtlich schwächere Form" der Mehrleistung sei hingegen wesentlich, daß es sich um satzungs- und damit aufsichtsrechtlich genehmigungspflichtige Leistungen handele, zu denen sich die KKn mit Rechtsanspruch der Versicherten oder nach pflichtgemäßem Ermessen verpflichten könnten (BSGE 51, 115, 116 = SozR 2200 § 187 Nr. 9 S 24).

    Wenn aber die KKn zur Erbringung von Regelleistungen schon unmittelbar kraft Gesetzes verpflichtet gewesen sind und lediglich eine satzungsrechtliche "Mehrleistungs-" Autonomie besessen haben (vgl BSGE 51, 115, 118 f = SozR 2200 § 187 Nr. 9 S 27), so folgt daraus zwangsläufig, daß sich auch unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtspr die gesetzliche Ermächtigung des § 321 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF zur Bestimmung über Art und Umfang der Leistungen nur auf Mehrleistungen hat beziehen können.

  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13

    Die Klägerin, eine 1975 geborene, bei dem Finanzamt A-Stadt tätige Beamtin,

    Diese Richtlinie führt die prophylaktische Brustoperation nicht als Früherkennungsmaßnahme auf, denn eine solche Operation ist nicht rein diagnostischer Natur (zu diesem Kriterium der Maßnahmen der Früherkennung siehe BSG, Urteil vom 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79 -, abgedruckt bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 2014/16

    Zur Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

    Die Maßnahmen zur Früherkennung weisen gegenüber den medizinischen Vorsorgeleistungen den grundsätzlichen Unterschied auf, dass sie rein diagnostischer Natur sind und daher nicht auf die Änderung des festgestellten Körper-, Geistes- oder Seelenzustandes des Betroffenen gerichtet (BSG, Urteil vom 22.01.1981 - 8/8a RK 17/79 -, BSGE 51, 115).
  • VG Stuttgart, 16.09.2011 - 12 K 2249/11

    Gen-Test zur Abklärung einer erblichen Brustkrebserkrankung ist keine

    Das Bundessozialgericht (Urt. v. 22.01.1981, BSGE 51, 115) hat zu Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten ausgeführt: Sie sind rein diagnostischer Natur und als solche nicht auf Änderung des festgestellten Zustands des Versicherten gerichtet.
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