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   BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80   

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https://dejure.org/1980,92
BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80 (https://dejure.org/1980,92)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80 (https://dejure.org/1980,92)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 (https://dejure.org/1980,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied - Rentenantrag - Krankheitskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 89
 
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Wird zitiert von ... (159)

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Die Rechtsprechung des BSG hat beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in bestimmten Fallgestaltungen vom Grundsatz der Verantwortlichkeit nur für eigene Fehler Ausnahmen gemacht und einem Leistungsträger die Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers oder sonstigen Dritten wie eine eigene Pflichtverletzung zugerechnet (stRspr seit BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auch die weitere Voraussetzung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, daß der erlittene Nachteil (durch die "verfrühte" Antragstellung) mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 51, 89, 52 = SozR 2200 § 381 Nr. 44), wäre erfüllt.
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Es liegt auch keine Divergenz zur bisherigen Senatsrechtsprechung vor, wonach im Grundsatz der zu einem Herstellungsanspruch führende Nachteil mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung, ausgleichbar zu sein hat, bzw wie im Fall der fehlenden Arbeitslosmeldung eine Ersetzung auf Grund der gesetzlichen Funktion der Arbeitslosmeldung nicht möglich ist (hierzu zB Senatsurteil vom 21. Juni 2001, BSGE 88, 180, 184 = SozR 3-4300 § 150 Nr. 1 unter Bezug auf: BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56 ; BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36 ; BSGE 51, 89, 94 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 ; BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2, S 10 ).
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