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   BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80   

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BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80 (https://dejure.org/1981,214)
BSG, Entscheidung vom 25.09.1981 - 12 RK 58/80 (https://dejure.org/1981,214)
BSG, Entscheidung vom 25. September 1981 - 12 RK 58/80 (https://dejure.org/1981,214)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 52, 152
  • VersR 1982, 970
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 04.03.1977 - 5 AZR 65/77

    Revision - Fehlende Divergenz - Verwerfungsbeschluß - Restitutionsklage -

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    In einem darüber hinaus vornehmlich mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung vom Kläger angestrengten Verfahren gegen die Beklagte zu 3) (Arbeitsgericht Bochum - 1 Ca 628/75 - LAG Hamm - 1 Sa 311/7ö - BAG 5 AZR 65/77 -) wurde am 8. März 1978 vor dem BAG folgender Vergleich geschlossen:.

    In diesem Verfahren ist zur Zeit der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs konzentriert, nachdem das BAG das Armenrecht für die Fortsetzung des Verfahrens 5 AZR 65/77 versagt (Beschluß vom 18. August 1981) und in der Sache 2 AZR 219/79 das Verfahren bis zur Entscheidung in dem in Herne anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt hat (Beschluß vom 25. Juni 1981).

    Aufgrund der Bestimmung des Vergleichs vom 8. März 1978 in der Sache BAG - 5 AZR 65/77 -, daß die Beklagte die sich aus der Gehaltsnachzahlung ergebenden Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen wird (Ziff 2 Satz 2 des Vergleichs), hat die Beklagte zu 3) nach den Feststellungen des LSG für die Zeit vom 1. Oktober 1972 bis 30. September 1973 Beiträge zur Rentenversicherung und zur BA abgeführt.

    Über den geltend gemachten Anspruch auf Zahlung des Beitragszuschusses nach § 405 Abs. 1 RVO kann schon deshalb nicht abschließend entschieden werden, weil noch Feststellungen darüber zu treffen sind, ob die Auszahlung der Beitragszuschüsse an den Kläger durch den im Verfahren vor dem BAG (5 AZR 65/77) geschlossenen Vergleich ausgeschlossen worden ist.

    Dies folgt allerdings nicht schon daraus, daß das Verfahren, in dem er geschlossen worden ist (BAG 5 AZR 65/77), bisher nicht mit dem Ziel fortgesetzt worden ist, den Vergleich für unwirksam zu erklären.

  • BAG, 25.06.1981 - 2 AZR 219/79

    Prozeßvergleich

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Das Verfahren ist noch beim BAG anhängig unter dem Az: 2 AZR 219/79.

    In diesem Verfahren ist zur Zeit der Streit über die Wirksamkeit des Vergleichs konzentriert, nachdem das BAG das Armenrecht für die Fortsetzung des Verfahrens 5 AZR 65/77 versagt (Beschluß vom 18. August 1981) und in der Sache 2 AZR 219/79 das Verfahren bis zur Entscheidung in dem in Herne anhängigen Rechtsstreit ausgesetzt hat (Beschluß vom 25. Juni 1981).

    Regelmäßig kann die Unwirksamkeit des Vergleichs in jedem Verfahren geltend gemacht werden, das von diesem Vergleich betroffen ist (s Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 11. Aufl § 131 IV 1 S 698; Stein/Jonas/Münzberg ZPO § 794 Anm II 7a und 7b; Zeuner, Anm zu AP Nr. 8 zu § 794, ds SAe 61, 247; neuerdings BAG Beschluß vom 25. Juni 1981 in dem vom Kläger betriebenen Verfahren - 2 AZR 219/79 -).

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Für den Anspruch nach § 405 Abs. 1 RVO ist dies durch eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes geklärt (BSGE 37, 292).

    Dies liegt sowohl im Interesse der Versicherungsträger und der durch sie repräsentierten Versichertengemeinschaft als auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen sozialen Sicherung der Bürger, für die insbesondere die Sozialversicherung geschaffen worden ist (auf den "ihr eigentümlichen Sicherungszweck" ist gerade im Zusammenhang mit Ansprüchen aus § 405 RVO auch im Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974 hingewiesen worden, BSGE 37, 292, 295).

  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Anderes gilt jedoch für Feststellungsklagen, die sich auf das zugrundeliegende Sozialrechtsverhältnis beziehen, insbesondere für Klagen auf Feststellung, in welchem Umfang der Arbeitgeber den Beitrag allein zu tragen hat; für sie ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (s BSGE 43, 148 und BSGE 48, 195).

    Mit der außerdem erhobenen Feststellungsklage wird die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses (§ 55 Abs. 1 Ziff 1 SGG) begehrt (BSGE 48, 195); der Kläger hat auch ein Feststellungsinteresse (§ 55 Abs. 1 letzter Halbsatz SGG), weil von dem festzustellenden Rechtsverhältnis der Umfang seiner ihm nach dem Vergleich vom 8. März 1978 zustehenden Gehaltsansprüche gegen seinen Arbeitgeber abhängt.

  • BSG, 22.02.1980 - 12 BK 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Armenrechtsantrag

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Die weitergehenden Anträge auf Zulassung der Revision hat er zurückgewiesen (Beschluß vom 22. Februar 1980 - 12 BK 24/79 -).

    erneut unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. Februar 1980 - Az 12 BK 24/79 -, vom 17. März 1981 - Az 12 RK 58/80 - und vom 5. August 1981 - Az 12 RK 58/80 -.

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Es würde auch nicht hinreichend beachtet werden, daß die Versicherungspflicht nach § 155 AFG durch die Gewährung von Alg nach § 117 Abs. 4 AFG ausgelöst wird, durch eine Leistung also, die nur der Überbrückung dient und später durch Erstattungen rückabgewickelt wird (§ 160 AFG; s dazu auch die Entscheidung des BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268, nach der Leistungen nach § 117 Abs. 4 AFG, die erstattet wurden, nicht auf die Bezugsdauer des Alg anzurechnen sind.
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Aus diesen Gründen haben der 3. und der 12. Senat des BSG ebenso wie schon das Reichsversicherungsamt (RVA) für das Beitragsrecht stets den Standpunkt vertreten, daß das Beschäftigungsverhältnis für die Dauer des Annahmeverzuges über das Ende der tatsächlichen Beschäftigung bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht (vgl ua BSGE 36, 161; SozR 2200 § 29 Nr. 9; RVA GrS Entsch vom 7. Dezember 1926 AN 1927, 581; ferner aus dem Schrifttum Seiter VSSR 4 -1976- 179, 191; Gagel SGb 81, 253).
  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Diese kann sogar schon vor Fälligkeit des Arbeitsentgelts und bevor feststeht, ob und in welchem Umfang es geschuldet wird, eintreten (s dazu BSGE 41, 6, 12 unter teilweiser Abweichung von SozR Nr. 1 zu § 393 RVO sowie BSGE 22, 106 und 22, 162).
  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Für solche Fälle ist regelmäßig das sozialgerichtliche Verfahren nach § 114 Abs. 2 SGG auszusetzen (vgl dazu BSGE 19, 207, 210).
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80

    Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung

    Auszug aus BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80
    Welche der verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten hier den Vorzug verdient, kann der Senat nicht abschließend entscheiden; denn die Feststellung dessen, was dem Willen der Parteien eines Rechtsstreits bei Abschluß eines Vergleichs entsprach, ist eine Tatfrage, zu der hier das LSG erst noch die erforderlichen Tatsachenfeststellungen treffen muß (vgl Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl § 132 III 2h; RGZ 154, 319; BSG 1981-06-23 - 7 RAr 29/80 - mwN).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 47/79

    Aufgabe eines unstreitigen Entgeltanspruchs - Erfüllung auf andere Weise

  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78

    Kündigung

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79

    Lohnfortzahlung - Prozeßvergleich - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kündigung -

  • BSG, 11.11.1975 - 12 RK 12/74
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

  • BGH, 15.04.1964 - Ib ZR 201/62

    übereinstimmender Verzicht auf Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 779

  • BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57

    angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, §

  • BSG, 21.06.1978 - 3 RK 96/76

    Krankenversicherung - Pflichtversicherungsverhältnis - Bezug von Arbeitslosengeld

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
  • RG, 27.04.1937 - VII 333/36

    Inwieweit unterliegt die Auslegung eines Prozeßvergleichs durch das

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
  • BAG, 14.05.1976 - 2 AZR 539/75

    Unselbständige Anschlußberufung - Vergleich in der Hauptberufung - Zulässigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.1977 - L 12 Ar 41/76

    Förderungszusage - Sperrzeittatbestand - Arbeitsloser

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

  • BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Wird daher um die Rechtmäßigkeit der Kündigung in einem arbeitsgerichtlichen Prozess gestritten, als dessen Ergebnis (durch Vergleich oder Urteil) sich bei Annahmeverzug des Arbeitgebers ein nach der Einstellung der Arbeit liegendes Ende des Arbeitsverhältnisses ergibt, ist dieser Zeitpunkt auch für die Sozialversicherung maßgeblich (BSG, Urteil vom 25.9.1981, 12 RK 58/80, BSGE 52, 152 = SozR 2200 § 405 Nr. 10).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auch den Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ohne tatsächliche Entgeltzahlung hat der Senat anerkannt, etwa wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Entgeltzahlung im Konkurs freistellt (Urteil vom 26. November 1985 in BSGE 59, 183, 189 = SozR 4100 § 168 Nr. 19) oder der Arbeitgeber während eines Kündigungsschutzprozesses die angebotene Arbeit nicht annimmt und dementsprechend auch nicht entlohnt (Urteil vom 25. September 1981 in BSGE 52, 152, 157 = SozR 2100 § 25 Nr. 3; Urteil vom 5. Mai 1988 in BSG SozR 2400 § 2 Nr. 25 S 42).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Der Säumniszuschlag betrifft allein die eigene öffentlich-rechtliche Beitragsschuld des Arbeitgebers, die gegenüber der privatrechtlichen Bruttolohnzahlungspflicht eigenständig und insbesondere auch hinsichtlich der Fälligkeit nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen verselbständigt ist (vgl. BSG 25. September 1981 - 12 RK 58/80 - BSGE 52, 152, 157 f.; 30. August 1994 - 12 RK 59/92 - BSGE 75, 61, 67, 68).
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