Rechtsprechung
BSG, 12.05.1981 - 2 RU 107/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Private Unfallversicherung - Ärztliche Untersuchung - Aufklärung eines Unfalles - Arbeitsunfall - Verletztenrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BSGE 52, 16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.05.1974 - 7 RU 5/72
Auszug aus BSG, 12.05.1981 - 2 RU 107/79
Das Bundessozialgericht (BSG) habe dies in seinem Urteil vom 15. Mai 1974 - 8/7 RU 5/72 - bereits zum Ausdruck gebracht.Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 15. Mai 1974 (8/7 RU 5/72) einen Versicherungsschutz nach § 555 RVO verneint, weil der verstorbene Ehemann der damaligen Klägerin von seinem behandelnden Arzt in das Krankenhaus eingewiesen worden war und sich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit erst nach der Untersuchung im Krankenhaus herausgestellt hatte (…ebenso Brackmann aaO).
- Drs-Bund, 14.11.1988 - BT-Drs 11/3318
Auszug aus BSG, 12.05.1981 - 2 RU 107/79
Diese Vorschrift ist auf Vorschlag des Bundesrates (BT-Drucks. 11/3318 S. 10 und 120) zur Beseitigung "beachtlicher Härten" in das Gesetz aufgenommen worden. - Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
Auszug aus BSG, 12.05.1981 - 2 RU 107/79
Die in des Entwurf der CDU/CSU-Fraktion, in welcher der Vorschlag übernommen wurde, gegebene Begründung (BT-Drucks. IV/120 S. 55) gibt keinen weiteren Aufschluß für die in diesem Verfahren allein interessierende Frage, wann eine zur Aufklärung des Sachverhalts vorgenommene Untersuchung von der zuständigen Stelle "angeordnet" worden ist.
- BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - …
Denn Untersuchungen zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls sind nicht nur, aber insbesondere ärztliche Untersuchungen darüber, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Versicherungsfalls vorliegen oder welche gesundheitlichen Folgen dieser hat (vgl BSGE 52, 16, 17) , also insbesondere Untersuchungen zur Feststellung, ob ein Gesundheitserstschaden bzw welche Unfallfolgen vorliegen.Die Anordnung muss nicht durch den Unfallversicherungsträger selbst, sondern kann auch durch einen Durchgangsarzt erfolgen (offengelassen in BSGE 52, 16, 17; so Keller in Hauck/ Noftz, SGB VII, K § 11 RdNr 15, 46. Lfg, III/10; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2011, § 11 Anm 10 iVm 12.1;… Rapp in LPK-SGB VII, 3. Aufl 2011, § 11 RdNr 9; Wagner in JurisPK-SGB VII, Stand 01/2009, § 11 RdNr 28) .
- LSG Hessen, 20.10.1982 - L 3 U 288/82
Versicherungsschutz; Wege zum Prozeßbevollmächtigten; betriebliches Interesse
Unfallversicherungsschutz wird aber nur durch Anordnungen Zuständiger im Einflussbereich des Trägers der Unfallversicherung begründet, dessen Grenzen entweder allgemein oder im Einzelfall von diesen selber oder durch das Gesetz bestimmt sind (vgl. HLSG, Urteil vom 24.10.1979 - L 3/U - 686/77 - in Breithaupt 1980, 750, mit weiteren Nachweisen; BSG, Urteil vom 12.5.1981 - 2 RU 107/79 -).