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   BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80   

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BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80 (https://dejure.org/1982,1297)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1982 - 1 RJ 102/80 (https://dejure.org/1982,1297)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80 (https://dejure.org/1982,1297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 100
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 24/80

    Erwerbsunfähigkeitrente - Zeitlich unbegrenzte Rentenewährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 18. Februar 1981 (BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 7 m.w.N.) ausgeführt hat, ist auch bei der Gewährung einer Rente wegen BU oder EU auf Zeit der Versicherungsfall allein der Eintritt von BU oder EU.

    Durch Verwendung des Begriffs "Aussicht" in § 1276 Abs. 1 RVO wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung über die Bewilligung einer Rente auf Zeit eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der BU oder der EU erfordert (BSGE 22, 278, 283 = SozR Nr. 2 zu § 1276 RVO; BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).

    Auch diesen Umstand hat der Versicherungsträger zu beachten und gegebenenfalls Rente auf Zeit lediglich für einen bereits abgelaufenen Zeitraum zu bewilligen (vgl. BSGE 27, 52f. = SozR Nr. 6 zu § 1276 RVO; BSG SozR Nr. 7 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).

    Das Gericht hat die Vorausschau auf den Zeitpunkt der Bescheiderteilung zurückzuverlegen und darf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände wie insbesondere eine spätere Behebung der BU oder EU nicht berücksichtigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8 m.w.N.)).

  • BSG, 18.05.1966 - 11 RA 330/65

    Schriftsätze mit Anlagen - Gutachten eines Beteiligten - Gerichtliche

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Durch Verwendung des Begriffs "Aussicht" in § 1276 Abs. 1 RVO wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung über die Bewilligung einer Rente auf Zeit eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der BU oder der EU erfordert (BSGE 22, 278, 283 = SozR Nr. 2 zu § 1276 RVO; BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).

    Diese Prognose ist im allgemeinen aus der Sicht des Versicherungsträgers im Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides zu stellen (BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR Nr. 7 zu § 1276 RVO S. Aa 7; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 16 S. 27; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 4 S. 4).

    Sinn und Zweck der Zeitrente ist die baldige Wiedereingliederung des Versicherten in das Erwerbsleben (BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Die angegebenen Gründe müssen also vorliegen und die Aussicht auf Behebung der BU oder EU stützen und rechtfertigen (vgl. auch BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 S. 6 zum Begriff der "hinreichenden Begründung" im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter und vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt; es muß sich unter Würdigung des Ergebnisses der Sachaufklärung ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, daß ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 RVO a.F.; BSG 459 1, 9f. = SozR 3900 § 40 Nr. 9 S. 28; BSGE 45, 285, 286 = SozR 2200 § 548 Nr. 38 S. 104).
  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Hiernach gehört es zu den leistungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung zur Rehabilitation bzw. - wie der erkennende Senat mehrfach verdeutlicht hat (vgl. u.a. BSGE 48, 74, 76 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 8; BSGE 50, 156, 158 = SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S. 20) - genauer gesagt zu.
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Hiernach gehört es zu den leistungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung zur Rehabilitation bzw. - wie der erkennende Senat mehrfach verdeutlicht hat (vgl. u.a. BSGE 48, 74, 76 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S. 8; BSGE 50, 156, 158 = SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S. 20) - genauer gesagt zu.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Wahrscheinlich ist diejenige Möglichkeit, der nach sachgerechter und vernünftiger Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber jeder anderen Möglichkeit ein deutliches Übergewicht zukommt; es muß sich unter Würdigung des Ergebnisses der Sachaufklärung ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit ergeben, daß ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Möglichkeit ausscheiden (vgl. BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 RVO a.F.; BSG 459 1, 9f. = SozR 3900 § 40 Nr. 9 S. 28; BSGE 45, 285, 286 = SozR 2200 § 548 Nr. 38 S. 104).
  • BSG, 05.03.1965 - 1 RA 239/61

    Rentenversicherung - Versicherungsfall Begriff - Leistungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Durch Verwendung des Begriffs "Aussicht" in § 1276 Abs. 1 RVO wird zum Ausdruck gebracht, daß die Entscheidung über die Bewilligung einer Rente auf Zeit eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der BU oder der EU erfordert (BSGE 22, 278, 283 = SozR Nr. 2 zu § 1276 RVO; BSGE 25, 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).
  • BSG, 29.06.1967 - 4 RJ 35/66

    Zeitrente - Rückwirkende Bewilligung - Rentenbeginn - Aussicht auf

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Auch diesen Umstand hat der Versicherungsträger zu beachten und gegebenenfalls Rente auf Zeit lediglich für einen bereits abgelaufenen Zeitraum zu bewilligen (vgl. BSGE 27, 52f. = SozR Nr. 6 zu § 1276 RVO; BSG SozR Nr. 7 zu § 1276 RVO; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 S. 8).
  • BSG, 03.08.1966 - 4 RJ 447/64

    Entzug der Rente auf Zeit - Besserung der Verhältnisse des Versicherten

    Auszug aus BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 102/80
    Mit der Zeitrente soll verhindert werden, daß sich der Berechtigte an ein "Rentendenken" gewöhnt, und deutlich gemacht werden, daß er noch nicht zum Kreis der eigentlichen Rentner gehört (vgl. auch BSGE 25, 133, 135 = SozR Nr. 10 zu § 1286 RVO).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Nach den Feststellungen des LSG sind die Gesundheitsstörungen der Klägerin, die zur Aufhebung ihrer Leistungsfähigkeit führen, einer weiteren Behandlung zugänglich, so dass von einer auf Dauer aufgehobenen Leistungsfähigkeit im Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch die Beklagte (zum Zeitpunkt der Beurteilung bei Überprüfung einer Rechtmäßigkeit einer Prognoseentscheidung bei befristeten Renten wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit eingehend: BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 mwN; vgl auch BSG Urteile vom 7. April 1992 - 8 RKn 1/91 - SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3 und 8 RKn 6/91 - veröffentlicht bei Juris) nicht ausgegangen werden kann.

    Dies verstand die Rechtsprechung des BSG als Wahrscheinlichkeit der Behebung der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).

    Überdies werden für diese Neuordnung psychologische Gründe angeführt, weil bei befristeten Renten die Gefahr geringer sei, dass sich ein Leistungsberechtigter dauerhaft auf die Situation als "Rentner" einrichte und die Motivation zur Rückkehr in das Erwerbsleben verliere (so: Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, RdNr 18 zu § 102 SGB VI, Stand Mai 2001; zum Ziel der "baldigen Wiedereingliederung" und dem Entgegenwirken eines "Rentendenken" durch Zeitrente auch nach altem Recht vgl jedoch BSGE 53, 100, 105 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 S 14).

    Mithin kann auch die bisherige Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80 - BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6), wonach die Behebung der Erwerbsminderung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wahrscheinlich sein muss, zur Auslegung des Merkmals "unwahrscheinlich" nicht - auch nicht im Umkehrschluss - herangezogen werden (so auch: Bayerlein, Bönisch ua, MittLVA Oberfr 2001, 10, 69).

    Zwar hatte das BSG zu § 1276 Abs. 1 RVO idF des 20. Rentenanpassungsgesetzes mit der Formulierung (... dass die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit behoben) "sein kann" (statt zuvor "sein wird") entschieden, dass bei der insoweit anzustellenden Prognoseentscheidung ua auch die "Bereitschaft (des Versicherten) zur Mitwirkung" zu berücksichtigen sei (BSGE 53, 100, 105 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 S 15).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Eine Obliegenheit der Versicherten, der Rehabilitation zuzustimmen (§ 64 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - ), besteht nur dann, wenn zumindest wahrscheinlich ist, daß die Maßnahme dauerhaften Erfolg hat (Peters, Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -, § 64 Anm 8; einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit fordern: Thieme in Wannagat, Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -, § 64 RdNr 8 und Seewald in: Kasseler Kommentar, § 64 SGB I RdNr 9 ); dies gilt gleichermaßen für die Frage, ob der Rentenversicherungsträger die Maßnahme überhaupt gewähren kann (BSGE 53, 100, 105 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Die Entscheidung über den Rentenanspruch verlangt eine Prognose spätestens bei Erteilung des Rentenbescheids (so zu der früheren Vorschrift des § 1276 RVO: BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5; BSGE 53, 100, 102 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 28/90

    Bewilligung einer Zeitrente

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist auch bei der Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit der Versicherungsfall allein der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (vgl. BSGE 53, 100 f; SozR 2200 § 1276 Nr. 5).

    Zu-dieser Entscheidung über die Art der Rente kommt bei der Rente auf Zeit die Entscheidung über die Dauer der Rente hinzu (vgl. BSGE 53, 100, 101).

    Dafür ist im Rahmen des § 1276 Abs. 1 Satz 1 RVO eine in die Zukunft gerichtete Prognose über die voraussichtliche Dauer der Erwerbsunfähigkeit erforderlich (vgl. BSGE 53, 100, 102 mwN).

    Das Gericht hat die Vorausschau auf den Zeitpunkt der zurückzuverlegen und darf nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände nicht berücksichtigen (so BSGE 53, 100, 102).

  • BSG, 11.02.1988 - 11a RA 10/87

    Klage auf Dauerrente - Rentenbewilligung - Erwerbsunfähigkeit auf Zeit -

    Nur in diesem Umfang trifft der streitige Rentenbescheid vom 29. Oktober 1982 - in Verbindung mit dem Bescheid vom 23. Oktober 1984 über die Gewährung des Kinderzuschusses zur Rente auf Zeit - auch eine für sie ungünstige Regelung: Ein Bescheid, mit dem der Versicherungsträger dem Rentenbewerber trotz eines auf Dauerrente gerichteten Antrags nach § 53 Abs. 1 AVG eine Rente nur auf Zeit gewährt, enthält - worauf der 1. Senat des BSG mehrfach hingewiesen hat (BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5; BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6) - mehrere Verfügungssätze.

    Zunächst - und dies hat auch der 1. Senat des BSG (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 und SozR 2200 § 1276 Nr. 5) wiederholt betont - ist der Verfügungssatz 1 nicht angegriffen, damit auch in der Sache bindend geworden (§ 77 SGG) und deshalb gerichtlicher Kontrolle entzogen.

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht von der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6 und SozR 2200 § 1276 Nr. 5) ab.

    Im Urteil vom 17. Februar 1982 (BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6) hatte der 1. Senat davon auszugehen, daß der revisionsführende Versicherungsträger sein Rechtsmittel allein auf die Frage begrenzt hatte, ob das Berufungsgericht, das zu einer zeitlich unbefristeten Gewährung von Rente wegen unstreitig vorliegender EU verurteilt hatte, zu Recht die - anspruchsbegrenzende - begründete Aussicht auf Behebung des Versicherungsfalles verneint hatte.

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Der Verfügungssatz 2 des og Bescheides, in dem die Dauer der Rente wegen EU und somit auch ihr "Beginn" festgesetzt worden ist (der Verfügungssatz 1 betrifft die Art der Rente und der Verfügungssatz 3 deren Höhe, vgl hierzu BSGE 53, 100, 101 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6; BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 11 S 29), entspricht der im Bezugszeitraum geltenden Rechtslage (vgl hierzu BSGE 70, 31, 34 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 1; SozR 3-2500 § 48 Nr. 2 S 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2022 - L 10 R 2529/21

    Anspruch auf eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der

    Dass die Klägerin über den 31.12.2019 bis zum Ablauf des 31.12.2022 einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung hat, steht für die Beteiligten und den Senat bindend (§ 77 SGG) fest (statt vieler dazu nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R); die Leistungsminderung als solche als Voraussetzung für die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI -) ist zwischen den Beteiligten ohnehin unstreitig (vgl. auch dazu BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R).

    Der Begriff der Unwahrscheinlichkeit ist bei prognostischer Beurteilung - wobei es insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rentenbescheiderteilung ankommt, sodass nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R; Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80, jeweils m.w.N.) - dahingehend zu verstehen, dass schwerwiegende medizinische Gründe gegen eine - rentenrechtlich relevante - Besserungsaussicht sprechen müssen, sodass ein Dauerzustand vorliegt.

    Die Beklagte hat allein deswegen auf der Grundlage des Gutachtens der D einen entsprechenden Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung angenommen und der Klägerin gerade und ausschließlich wegen des Eintritts dieses Versicherungsfalls Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt (Bescheid vom 11.12.2018 mit Entscheidung über die Art der Rente, s. dazu BSG, Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80) und eben diese Rente weiterhin auf der Grundlage des Versicherungsfalls vom 20.06.2018 (Tag der Untersuchung durch D) mit dem - allein hinsichtlich der Befristung angefochtenen - Bescheid vom 23.08.2019 weiterbewilligt.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2022 - L 10 R 2529/21
    Dass die Klägerin über den 31.12.2019 bis zum Ablauf des 31.12.2022 einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung hat, steht für die Beteiligten und den Senat bindend (§ 77 SGG) fest (statt vieler dazu nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80, zitiert - wie alle nachfolgenden höchstrichterlichen Entscheidungen - nach juris; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R); die Leistungsminderung als solche als Voraussetzung für die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI -) ist zwischen den Beteiligten ohnehin unstreitig (vgl. auch dazu BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R).

    Der Begriff der Unwahrscheinlichkeit ist bei prognostischer Beurteilung - wobei es insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rentenbescheiderteilung ankommt, sodass nach diesem Zeitpunkt eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen sind (BSG, Urteil vom 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R; Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80, jeweils m.w.N.) - dahingehend zu verstehen, dass schwerwiegende medizinische Gründe gegen eine - rentenrechtlich relevante - Besserungsaussicht sprechen müssen, sodass ein Dauerzustand vorliegt.

    Die Beklagte hat allein deswegen auf der Grundlage des Gutachtens der D einen entsprechenden Versicherungsfall der vollen Erwerbsminderung angenommen und der Klägerin gerade und ausschließlich wegen des Eintritts dieses Versicherungsfalls Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt (Bescheid vom 11.12.2018 mit Entscheidung über die Art der Rente, s. dazu BSG, Urteil vom 17.02.1982, 1 RJ 102/80) und eben diese Rente weiterhin auf der Grundlage des Versicherungsfalls vom 20.06.2018 (Tag der Untersuchung durch D) mit dem - allein hinsichtlich der Befristung angefochtenen - Bescheid vom 23.08.2019 weiterbewilligt.

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 38/81

    Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit; Behebung der Erwerbsunfähigkeit

    Bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit kann Rente auf Zeit nur gewährt werden, wenn die für die Annahme einer Behebung der Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit sprechenden Gründe gewichtiger sind als die dagegen sprechenden Gründe; das gilt auch dann, wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Versicherten beruht (Fortführung von BSG 12.02.1981 4 RJ 3/80 = SozR 2200 § 1276 Nr. 4 und BSG 17.02.1982 1 RJ 102/80 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).

    Im übrigen ist auch der 1. Senat in seinem neuerlichen Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80 - im dortigen vergleichbaren Falle einer gerichtlichen Verurteilung des Versicherungsträgers zur Gewährung von Zeitrente nicht davon ausgegangen, daß das Urteil den Versicherungsträger zunächst zur Zahlung von EU-Rente verpflichtet und dann diese Verpflichtung zeitlich begrenzt habe.

    Demgegenüber haben der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 12. Februar 1981 (SozR 2200 § 1276 Nr. 4) und der 1. Senat des BSG in seinem Urteil vom 17. Februar 1982 - 1 RJ 102/80 - die bloße Möglichkeit der Behebung in absehbarer Zeit nicht für ausreichend erachtet; vielmehr haben der 4. Senat das Vorhandensein und die Darlegung von "Gründen" i.S. individueller Anhaltspunkte für die Behebung und der 1. Senat die Wahrscheinlichkeit der Behebung gefordert.

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Der Rentenversicherungsträger bindet sich durch die Zubilligung einer Zeitrente für anschließende Zeitabschnitte nicht an die Beurteilung, daß ohne Änderung der Verhältnisse weiterhin Erwerbsunfähigkeit (EU) oder Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt (hierzu BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 11 in Abgrenzung von BSG SozR 2200 § 1276 Nr. 5 und BSGE 53, 100 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6; vgl auch BSGE 41, 168, 171 = SozR 2200 § 1259 Nr. 15).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92

    Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit -

  • LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83

    Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts; Zeitrente; Haushaltsbegleitgesetz

  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 R 4516/09
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 11/07

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung einer unbefristeten in eine

  • BSG, 17.02.1982 - 1 RJ 172/80
  • LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94

    Arbeitsvertrag: Befristetung bei Vertretung eines nur auf Zeit vermindert

  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
  • LAG Hamm, 10.07.1997 - 17 Sa 280/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; Beendigung eines

  • LSG Hessen, 26.05.1998 - L 2 RJ 1077/97

    Kostenübernahme für Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für

  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 312/16
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 R 5461/10
  • LSG Hessen, 19.06.2023 - L 5 R 217/20
  • LSG Bayern, 28.11.2003 - L 14 RA 63/03

    Anspruch auf Dauerrente anstelle einer zugesprochenen Rente wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
  • SG Marburg, 14.07.2020 - S 4 R 142/19
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 1859/13
  • LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4214/04

    Anspruch auf Bewilligung von stationären Leistungen zur medizinischen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 5 R 1367/10
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 13 R 1734/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 1 R 371/12
  • SG München, 26.02.2009 - S 17 R 1078/08

    Möglichkeit des Erhalts einer unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung anstatt

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2009 - L 1 R 142/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2010 - L 1 R 511/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2008 - L 2 R 564/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2005 - L 1 RA 74/00
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