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   BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81   

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https://dejure.org/1982,3230
BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
BSG, Entscheidung vom 04.03.1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
BSG, Entscheidung vom 04. März 1982 - 4 RJ 13/81 (https://dejure.org/1982,3230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 137
  • NJW 1982, 1894
  • MDR 1982, 698
  • VersR 1982, 971
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    eheähnliche Gemeinschaften hinsichtlich der materiellen Grundlage gegenüber rechten Ehen nicht zu begünstigen, in Einklang stehe (BVerfGE 9, 20, 35).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 105/78

    Auslegung des § 1264 RVO bei Ansprüchen aus Witwenrente - "hinkende Ehe"

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    4 RJ 105/78 - (JZ 81, 668 = FamR281, 767 = NJW ausgeführt hat, entspricht die Hervorhebung des familienrechtlichen Status der Witwe in @ 126h RVO auch dem Grundgedanken des besonderen Schutzes von Ehe und Familie in Art. 6 Grundgesetz (GG).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81
    Die entsprechende Anwendung des ® 1264 RVO auf Partnerinnen einer freien Lebensgemeinschaft (zu diesem Begriff: Gernhuber, Ehe und Familie als Begriffe des Rechts, FamRZ 81, 721, 725) ist nicht geboten (vgl dazu BSG, Urteil vom 12.11.1981 - 7 RAr 21/81 -).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 5/08

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Ansprüche aus einer privaten

    Ihre Erstreckung auf die Lebensgefährten im Wege der Analogie lehnt die Rechtsprechung mangels planwidriger Regelungslücke zu Recht ab (BSG, BSGE 53, 137, 138; NJW 1995, 3270, 3271; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 3691; NJW 2005, 1709).
  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Der Bundesgerichtshof hat mit guten Gründen eine Gleichsetzung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe stets abgelehnt (s. Rechtsprechungsnachweise bei Boujong = aaO; ferner BSG Urt. v. 4. März 1982 - 4 RJ 13/81 - NJW 1982, 1894; für viele: Diederichsen, NJW 1983, 1017 f).
  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Die Beschwerdeführerin geht selbst und zu Recht davon aus, dass die deutschen Gesetze - hier konkret § 46 SGB VI - unter "Witwe" nur den Überlebenden einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe verstehen (vgl. etwa BSGE 53, 137 ; BSG, Urteil vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 -, NJW 1995, S. 3270 ; Löns, in: Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4).
  • BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88

    Gesetzliche Krankenversicherung - Familienhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe schon in anderem Zusammenhang entschieden, daß Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Ehegatten nicht gleichstünden (Urteil vom 4. März 1982 BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).

    So hat es das BSG im Urteil vom 4. März 1982 (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5) abgelehnt, bei den Hinterbliebenenrenten in der Rentenversicherung die Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft einer Witwe gleichzustellen.

  • BFH, 29.11.2000 - I R 90/99

    Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers

    bb) Eine solche ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom FA angeführten Umstand, dass im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung und des Beamtenrechts ein Versorgungsanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten nicht besteht (Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 4. März 1982 4 RJ 13/81, Betriebs-Berater --BB-- 1982, 864, und vom 30. März 1994 4 RA 18/93, Die Sozialversicherung 1995, 77).
  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 17/98 R

    Witwenrente nach Ehescheidung von Ausländern - Anerkennung des Scheidungsurteils

    Die überlebende Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird von diesem Begriff nicht erfaßt (BSGE 53, 137f = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10

    Rentenversicherung

    Dagegen wird die überlebende Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft von diesem Begriff nicht erfasst (BSGE 53, 137f = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Die Vorschrift des § 41 AVG, der die Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrente nur bei Bestehen einer im oben genannten Sinne rechtsgültigen Ehe mit dem verstorbenen versicherten Ehegatten vorsieht, ist - wie das LSG richtig erkannt hat - nicht analog anzuwenden, weil es im Blick auf Fälle nichtehelicher Gemeinschaften an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 293/06

    Voraussetzungen der Gewährung von Witwenrente; Witwenrente auf Grund einer

    Denn es fehlt die für eine analoge Anwendung einer Vorschrift erforderliche planwidrige Regelungslücke (s. hierzu BSGE 53, 137); der Gesetzgeber hat vielmehr von einer Gleichstellung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe bewusst abgesehen (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1994 a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2011 - L 1 R 461/11
    Dies gilt selbst für Härtefälle, solange keine entsprechende gesetzliche Regelung besteht (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5; Gürtner, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 1, § 46 Rdnr 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 1 R 91/10
  • LSG Hamburg, 27.05.2008 - L 3 R 85/07

    Anspruch auf Witwenrente nach § 46 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) trotz

  • LSG Hessen, 17.05.1982 - L 11 J 1517/81
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