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   BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80   

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BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80 (https://dejure.org/1981,4010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 8
  • MDR 1982, 698
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.11.1961 - 4 RJ 183/59
    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Zu diesen unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen gehört die Zulässigkeit der Klage (BSGE 16, 21, 23; 49, 163, 165 = SozR 1500 5 87 Nr. 6 S 6).
  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 151/63

    Verjährung von Ansprüchen auf Leistungen aus Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    So hat zB der Große Senat des BSG in seinem Beschluß zur Verjährung von Rentenansprüchen vom 21") Dezember 1971 (BSGE 34" 1, a, 11 = SozRNr 24 zu 5 29 RVO)zwischen demAnspruch aur Versicherungsleistungen schlechthin, dh dem als solches unverjährbaren "Recht auf Rente" einerseits, und dem der Verjährung unterliegenden Anspruch auf die einzelnen (monatlichen) Rentenleistungen andererseits unterschieden (vgl auch BSGE 21, 162 = SozR Nr a zu @ 29 RVG; BSG SozR Nr. 5 zu 5 29 RVG).
  • RG, 12.12.1907 - IV 221/07

    Ausstattungsversprechen; Leibrente

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Diese Erträge müssen Sachen oder Rechte sein9 welche selbständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht bestehen, aus dem sie hervorgegangen sindu Es muß sich um Teilleistungen handeln, die im Rechtsverkehr als etwas von dem Stammrecht Verschiedenes angesehen werden (Soergel-Baur, Bürgerliches Gesetzbuch9 11" Aufl" Band 19 1978, @ 99, RdNr 10;Staudinger-Dilcher" Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl 1980" @ 99 RdNr 10)" Das gilt zB für die einzelnen Leistungen aufgrund eines Leibrentenver- trages; Sie sind Nutzungen des Leibrentenrechts (RGZ 67, 204, 210; 68, 3409 343; 809 208" 209}" Die hiernach für den Begriff der Rechtsfrucht wesentliche Unterscheidung zwischen Stammrecht und dem Anspruch auf Einzelleistungen" die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (RGZ 80, 2089 209), trifft auch für Rentenleistungen aus der gesetzliChen Rentenversicherung zu.
  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 23/79

    Ermessensleistung - Allgemeine Leistungsklage - Aufhebung eines Bescheides -

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Darüber hinaus ist die unmittelbare Leistungsklage aber auch dann der geeignete Weg zum Rechtsschutz, wenn das Leistungsbegehren seine Grundlage in einem Verwaltungsakt hat, der bindend und dessen Rechtmäßigkeit als solche unter den Beteiligten nicht streitig ist (BSGE 50, 82, 83 = SozR 1500 5 54 Nr. 40 S 23).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80
    Zu diesen unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen gehört die Zulässigkeit der Klage (BSGE 16, 21, 23; 49, 163, 165 = SozR 1500 5 87 Nr. 6 S 6).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Die Geltendmachung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist bereits deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weil eine Leistungsgewährung zum Erlöschen der Forderung führt (vgl für einen Rentenzahlungsanspruch BSGE 53, 8, 9 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 S 2; Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl 2009, § 107 RdNr 2; Jauernig, BGB, 13. Aufl 2009, § 107 RdNr 4).
  • SG Stralsund, 07.06.2017 - S 7 AS 526/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - minderjähriger

    Es droht auch kein Erlöschen von Ansprüchen des Klägers durch Erfüllung (vgl. BSG, Urteil vom 09. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80 -, BSGE 53, 8-13, SozR 7610 § 1813 Nr. 1), was nach Ansicht des BSG einen rechtlichen Nachteil darstellen kann, da der Kläger vorliegend nicht die Gewährung von Sozialleistungsansprüche geltend macht, sondern sich im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Rücknahme- und Erstattungsbescheid zur Wehr setzt.
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Ein derartiger Bescheid enthält nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 46, 236, 237 mwN) regelmäßig vier Verfügungssätze (Regelungen), die als Verwaltungsakte jeweils selbständig in Bindung erwachsen können und in ihrem Zusammenwirken das Rentenstammrecht (vgl zur Unterscheidung von Stammrecht und Einzelanspruch etwa BSGE 53, 8, 12 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; BSG in SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, SozR 2200 § 1321 Nr. 17 und SozR 2200 § 183 Nr. 17) umschreiben: Es sind dies die Entscheidungen über die Rentenart, die Rentenhöhe sowie über den Beginn und (ggf) die Dauer des zuerkannten subjektiven Rechts.
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 11 Wx 108/00

    Genehmigungsfreie Geschäfte des Vormunds - Verfügung über Girokonto - Sonderkonto

    Renteneinkünfte (dazu BSG MDR 1982, 698), Einnahmen in Form von Zinsen, Dividenden oder Mietzinsen sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 und 3 BGB) und damit Nutzungen (§ 100 BGB) des Vermögens des Betroffenen, die der Betreuer in unbegrenzter Höhe genehmigungsfrei entgegennehmen kann.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 58/01 R

    Neubewertung einer Altersrente bei Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Monatliche Einzelansprüche auf Rente entstehen aber kraft Gesetzes als Rechtsfrüchte des Stammrechts in Höhe von dessen Geldwert (stellv schon BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSG SozR 2200 § 1321 Nr. 17, jeweils mwN; dazu unten B. 1.).

    Sie sind Rechtsfrüchte (§ 99 Abs. 2 BGB) des Rechts auf Altersrente, nämlich die Erträge, die das Stammrecht "vermöge seines Bestehens aus sich selbst hervorbringt" (stRspr des BSG, die der 1. Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1981 - 1 RJ 104/80, BSGE 53, 8, 12 f = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 im Anschluss ua an das Reichsgericht zusammengefasst hat, mwN).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

    Die Verrechnung bezieht sich vielmehr auf die aus dem Rentenstammrecht erwachsenden Rentenauszahlungsansprüche (zur Unterscheidung Rentenstammrecht - Auszahlungsanspruch s etwa BSGE 53, 8, 12 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; Funk in Kasseler Komm, § 1278 Reichsversicherungsordnung (RVO) RdNr 13), die regelmäßig jeweils monatlich fällig werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Dies gilt für die Geltendmachung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bereits deshalb, weil eine Leistungsgewährung zum Erlöschen der Forderung führt; außerdem bestehen ein Kostenrisiko im Rahmen des § 192 SGG sowie das Risiko der Verursachung nicht zu erstattender Kosten (vgl. BSG Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R, juris Rn. 20; BSG Urteil vom 12.06.2013, B 14 AS 50/12 R, juris Rn. 15; für einen Rentenzahlungsanspruch BSG Urteil vom 09.12.1981, 1 RJ 104/80, juris Rn. 21; Roller in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage 2017, § 71 Rn. 28; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 71 Rn. 4; Hamdan in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 1629 Rn. 28).
  • BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung

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  • SG Aachen, 12.09.2017 - S 14 AS 200/17
    (vgl. für einen Rentenzahlungsanspruch BSGE 53, 8, 9 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1 S 2; BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R -, BSGE 104, 48-57, SozR 4-1500 § 71 Nr. 2, SozR 4-1200 § 36 Nr. 2, SozR 4-4200 § 7 Nr. 12, SozR 4-4200 § 21 Nr. 6, Rn. 17).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82

    Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit

    Jedoch ist im Regelfall mit der Bewilligung einer Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zu ihrer Auszahlung und ein damit korresponierender Anspruch des Berechtigten verbunden (vgl Urteil des Senats in BSGE 53, 8, 10 : SozR 7610 5 1813 Nr. 1 S 3).

    Willen des Anspruchsstellers regelmäßig in der Bewilligung der Leistung und in der Auszahlung des Betrages an den Anspruchssteller bestehen (vgl das bereits erwähnte Urteil des Senats in BSGE 53, 8, 10 : SozR 7610 5 1813 Nr. 1 S 3).

  • SG Aachen, 24.06.2016 - S 14 AS 525/16

    Feststellung der Hilfebedürftigkeit nach den Einkommens- und

  • LSG Hamburg, 22.02.2017 - L 2 R 115/16

    Gewährung einer höheren Rente; Unter Betreuung stehender Berufungsführer;

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 2/82

    Angemessenheit einer Frist - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeit - Frist

  • SG Hamburg, 24.11.2016 - S 55 R 366/15
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

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