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   BSG, 27.10.1982 - 9a RV 16/82   

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https://dejure.org/1982,4981
BSG, 27.10.1982 - 9a RV 16/82 (https://dejure.org/1982,4981)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1982 - 9a RV 16/82 (https://dejure.org/1982,4981)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - 9a RV 16/82 (https://dejure.org/1982,4981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Das Schreibtelefon als anderes Hilfsmittel iSv BVG § 13 Abs. 1 - Vorrang der Leistungen nach BVG gegenüber der Kriegsopferfürsorge im Rahmen der Heilbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 140
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Dem stehe nicht entgegen, dass das Hilfsmittel nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt ( BSG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 9a RV 16/82, BSGE 54, 140) .
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose

    Demgegenüber habe der 9. Senat des BSG (BSGE 54, 140) das Schreibtelefon als ein erforderliches Hilfsmittel angesehen.

    In Übereinstimmung mit dem 3. Senat des erkennenden Gerichts (Urteil vom 26. Oktober 1982 - 3 RK 28/82 -, SozR 2200 § 182 b Nr. 26) ist davon auszugehen, daß das Schreibtelefon ein Hilfsmittel i.S. des § 182 b RVO ist, da es im Hinblick auf seine Funktionsweise (s. dazu ausführlich BSG a.a.O. und Urteil vom 27. Oktober 1982 - 9 a RV 16/82 - BSGE 54, 140, 141 = SozR 3100 § 13 Nr. 6) zur sonst nicht möglichen Fernverständigung mehrerer gleich ausgerüsteter Gehörloser untereinander oder mit einem Gehörlosen erforderlich ist, und damit die Auswirkungen der Gehörlosigkeit insoweit entscheidend verringert.

    An dieser Abgrenzung ist auch unter Berücksichtigung des Urteils des 9. Senats des BSG vom 27. Oktober 1982 (a.a.O.) festzuhalten.

    Auch der 9. Senat des BSG (a.a.O.) hat zwischen den orthopädischen und anderen Hilfsmitteln unterschieden und auf die inhaltlich engeren Grenzen der Notwendigkeit i.S. des § 182 Abs. 2 RVO gegenüber der Zuordnung zu den orthopädischen Hilfsmitteln i.S. des § 13 BVG hingewiesen (BSGE 54, 140, 144).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12

    Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines

    Dem soll nicht entgegenstehen, dass das Hilfsmittel nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt ( BSG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 9a RV 16/82, BSGE 54, 140) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

    Dem steht nicht entgegen, dass das Hilfsmittel nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt (BSG 27.10.1982, 9a RV 16/82, BSGE 54, 140).
  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

    Dem steht nicht entgegen, dass das Hilfsmittel nicht direkt am Körper ausgleichend wirkt (BSG 27.10.1982, 9a RV 16/82, BSGE 54, 140).
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung -

    Damit ist im Versorgungsrecht insbesondere kein Raum für die Gewährung von Lebensmitteln, die Medikamente ersetzen (zum umgekehrten Verhältnis der beiden Rechtsgebiete: BSGE 54, 140, 144 = SozR 3100 § 13 Nr. 6).
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 18/87

    Hausfrauen-Berufsschadensausgleich - Anspruch auf Hilfsgeräte des täglichen

    Die Klägerin kann allerdings nicht allgemein blindengerechte Hilfsgeräte für Behinderte und Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens als Hilfsmittel im Rahmen der orthopädischen Versorgung für die Zeit ab 1. Juli 1983 verlangen (§ 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, § 13 Abs. 1 und 2, § 24a Buchstaben a und b BVG idF vom 22. Januar 1982 -BGBl I 21-/20. Dezember 1982 -BGBl I 1857-; § 1 Satz 1 Nr. 18, § 4 Abs. 12 der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 BVG -DV- vom 23. Juli 1976 -BGBl I 2422-; BSGE 54, 140, 141 f = SozR 3100 § 13 Nr. 6; 3100 § 13 Nr. 1 S 3 f; vgl dazu Neumann, Versorgungsbeamter 1987, 113 ff; Wilke/Fehl, Soziales Entschädigungsrecht, 6. Aufl 1987, § 13 BVG Rz 29 S 247, 249 f).
  • SG Detmold, 22.10.1992 - S 17 KR 10/92

    Krankenversicherung - Schreibtelefon als Hilfsmittel

    Das Schreibtelefon dient der Befriedigung eines elementaren Grundbedürfnisses, indem es dem Gehörlosen eine unmittelbare und wechselseitige Kommunikation ermöglicht (Anschluß an BSG vom 27.10.1982 - 9a RV 16/82 = BSGE 54, 140).
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