Rechtsprechung
BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des Ruhenstatbestandes; Arbeitslosengeld; Unterbrechung des Leistungsbezuges; Verfallfrist; Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
Verfahrensgang
- SG Speyer, 27.03.1981 - S 1 Ar 202/80
- BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81
Papierfundstellen
- BSGE 54, 212
Wird zitiert von ... (31)
- BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
Zum Herstellungsanspruch wegen Unterlassung einer möglichen Beratung, wenn der Zweck der Beratung im Widerspruch zu gesetzlichen Aufgaben des Sozialleistungsträgers steht (Fortführung von BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179 [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 23/86] = SozR 4100 § 125 Nr. 3).Der erkennende Senat habe mit Urteil vom 9. Dezember 1982 (BSGE 54, 218 [BSG 09.12.1982 - 7 RAr 116/81]) entschieden, daß § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auch solche Sachverhalte erfasse, in denen ein laufender Leistungsbezug durch einen Ruhenstatbestand unterbrochen werde, wenn nach dessen Ende festgestellt werden müsse, daß die Frist des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelaufen sei.
Nach der ständigen Rechtspr des Senats hat § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nämlich die Bestimmung einer Ausschlußfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179, 180 [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 23/86] = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
Nach der Rechtspr des Senats läuft die Verfallsfrist des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) auch während des Ruhens eines in seinem Stammrecht existenten Alg-Anspruchs weiter und ggf ab (BSGE 54, 212, 216 f = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179, 180 f [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 23/86] = SozR 4100 § 125 Nr. 3).
Erforderlich ist vielmehr seine Geltendmachung nach Ablauf des Ruhenszeitraums (BSGE 54, 212, 216 = SozR 4100 § 125 Nr. 2); allenfalls genügt - wie hier - eine (frühere) Geltendmachung zu einem solchen (späteren) Zeitpunkt, der dann allerdings maßgeblich ist für die Frage des Ablaufs der Verfallsfrist.
Daß auch Härten im Einzelfall als Folge eines selbst unverschuldeten Fristablaufs keine andere Betrachtung rechtfertigen können, hat der Senat schon bestätigt (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 61/04 R
Wiederaufleben des Arbeitslosengeldanspruchs nach Unterbrechung - Fortwirkung der …
Der Anspruch des Klägers war am 1. Januar 1996 entstanden, denn der Kläger erfüllte an diesem Tag alle Anspruchsvoraussetzungen iS von § 117 SGB III. Dass dieser Anspruch wegen der Zahlung einer Abfindung zunächst geruht hat, ändert am Zeitpunkt seiner Entstehung iS des § 147 Abs. 2 SGB III nichts (vgl BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2 sowie BSG Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - veröffentlicht in juris, zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG).Als Folge der Entstehung des Alg-Anspruchs am 1. Januar 1996 ergibt sich aus § 147 Abs. 2 SGB III, dass der Kläger diesen Anspruch oder verbliebene Teile nur bis zum 3. Januar 2000 (Montag) geltend machen konnte (vgl § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X; zur Fristberechnung im Einzelnen vgl BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).
Die Regelung des § 147 Abs. 2 SGB III bedeutet nämlich - wie die Rechtsprechung des BSG bereits zu der Vorgängervorschrift des § 125 Abs. 2 AFG klargestellt hat (BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2) - keine absolute zeitliche Grenze für das Zustehen eines erworbenen Alg-Anspruchs überhaupt.
Ein Handeln des Arbeitslosen bzw ein "Geltendmachen" des Zahlungsanspruchs iS des § 125 Abs. 2 AFG war danach nicht nur bei einer Unterbrechung des Leistungsbezugs durch zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme (ohne neuen Anwartschaftserwerb), sondern auch bei einer Unterbrechung des Leistungsbezugs durch einen Ruhenstatbestand erforderlich (BSGE 54, 212, 215 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86
Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - …
Die Frist des § 125 Abs. 2 AFG für die wirksame Geltendmachung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld läuft grundsätzlich auch während der Zeit ab, in der die frühere Arbeitslosengeldbewilligung wegen des Bezuges von Mutterschaftsgeld aufgehoben war (Anschluß an BSG vom 9.12.1982 - 7 RAr 116/81 = BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).Im Urteil vom 9. Dezember 1982 (BSG SozR 4100 § 125 Nr. 2) habe das Bundessozialgericht (BSG) zwar offengelassen, ob dies auch für Ansprüche gelte, deren Ruhenszeitraum von vornherein kalendermäßig feststehe.
Der Senat hat dies bereits unter Hinweis auf die Rechtsentwicklung und die Rechtsprechung hierzu entschieden (BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2) und sieht keine Veranlassung, hiervon abzuweichen.
Der Senat hat dies schon im Urteil vom 9. Dezember 1982 (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2) offengelassen.
Erforderlich war dafür eine Beendigung der Ruhenswirkung vor dem 20. August 1982, also auch eine entsprechende Begrenzung des Bezuges von Mutterschaftsgeld; denn Geltendmachung im Sinne des § 125 Abs. 2 AFG bedeutet Geltendmachung zu einem Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen für die Bewilligung des beantragten Alg vorliegen, was bei Fortdauer eines Ruhenstatbestandes nicht der Fall wäre (vgl. BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
Die mit dem Arbeitsförderungsrecht befassten Senate des BSG haben bislang in ständiger Rechtsprechung zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Vorgängervorschrift des § 147 Abs. 2 SGB III, entschieden, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die ohne jede Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeit rein kalendermäßig abläuft (grundlegend BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3; s auch Urteil vom heutigen Tage - B 7 AL 88/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 88/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Unterbrechung des Leistungsbezuges durch Pflege von …
Ob dies anders wäre, wenn ein früherer Zahlungsanspruch ohne weiteres wieder aufleben würde, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen auch in BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2 und BSGE 62, 179, 181 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).Zwar besteht zwischen der Rahmenfrist und der Ausschlussfrist durchaus ein Regelungszusammenhang; denn diese beruht auf ähnlichen Überlegungen wie die gleitende Rahmenfrist nach § 124 SGB III (vgl: BSG SozR 4100 § 125 Nr. 2 S 3; BSGE 9, 7, 10 ff; BT-Drucks 10/3923 S 24 zu Nr. 25).
- BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des …
Zwar enthält die Beschwerdebegründung Hinweise auf ältere Entscheidungen des BSG aus den Jahren 1982 und 1987 (BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179 = SozR 4100 § 125 Nr. 3). - BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand - …
Das Ruhen des Anspruchs wegen Erhalts einer Urlaubsabgeltung bis zum 20. September 1989 hat für den Fristbeginn iS des § 125 Abs. 2 AFG keine Bedeutung (vgl auch BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2).§ 125 Abs. 2 AFG hat die Bestimmung einer Ausschlußfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212 = SozR 4100 § 125 Nr. 2, S 3).
Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (BSGE 54, 212, 218 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).
- BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz, der § 147 Abs. 2 SGB III entsprechenden Vorgängervorschrift, hat die Verfallsregelung eine Ausschlussfrist zum Inhalt, die, auch bei ruhendem Alg-Anspruch (vgl § 142 Abs. 1 Nr. 3 SGB III), ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft (ua BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179, 180 f = SozR 4100 § 125 Nr. 3). - BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93
Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision
Auch für das Alüg, auf das nach § 249e Abs. 3 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Vorschriften über das Alg entsprechend anzuwenden sind, gilt, daß der Anspruch entsteht, wenn erstmals gleichzeitig alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… SozR 4100 § 117 Nr. 19). - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 125 Abs. 2 AFG hat die Verfallsregelung eine Ausschlussfrist zum Inhalt, die ohne Hemmungs- oder Unterbrechungsmöglichkeit kalendermäßig abläuft (ua BSGE 54, 212, 214 = SozR 4100 § 125 Nr. 2;… BSGE 62, 179, 180 f = SozR 4100 § 125 Nr. 3). - BSG, 26.07.1989 - 7 RAr 87/87
Beitragspflicht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Entschädigung …
- LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16
Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss; Leistungsbezug nach dem SGB …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2015 - L 12 AL 42/13
- LSG Hamburg, 15.10.2018 - L 2 AL 17/18
Arbeitslosenversicherung: Gewährung eines Gründungszuschusses; Bezug von …
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91
Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der …
- BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
- LSG Bayern, 16.12.2002 - L 9 AL 165/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2015 - L 7 AL 21/13
- LSG Hamburg, 31.07.2019 - L 2 AL 50/18
Ausschluss der Bewilligung eines Gründungszuschusses bei Ruhen des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 12 AL 163/01
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 29.10.2009 - L 9 AL 333/06
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - …
- BSG, 23.08.2010 - B 11 AL 44/10 B
- LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für einen Restanspruch von 169 Tagen; …
- LSG Bayern, 20.12.2007 - L 10 AL 170/06
Wiederaufleben eines Anspruchs auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Berechnung der …
- LSG Bayern, 11.01.2006 - L 16 R 210/04
Erstattungsanspruch infolge der Neufeststellung der Höhe der …
- SG Stade, 11.01.2007 - S 6 AL 165/05
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.1988 - L 5 Ar 2745/85
Arbeitslosmeldung; Arbeitslosengeld; Arbeitnehmer; Arbeitsentgelt; Stammrecht; …
- BSG, 16.03.1983 - 7 RAr 12/82
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2002 - L 3 AL 128/00
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 8 AL 371/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2004 - L 7 AL 32/03