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   BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81   

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https://dejure.org/1982,13448
BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81 (https://dejure.org/1982,13448)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 7 RAr 93/81 (https://dejure.org/1982,13448)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 93/81 (https://dejure.org/1982,13448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 41
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81
    zur Sicherung gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit dar, was der Gesetzgeber mit der Regelung des 5 154 Abs. 4 Satz 4, 2. Halbs AFG ausdrücklich hervorheben wollte (vgl Begründung zum Entwurf des AFKG, BT-Drucks 9/799 S 46 zu Art. 1 5 4 Nr. 46 Buchst b AFKG).
  • Drs-Bund, 23.11.1967 - BT-Drs V/2294
    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81
    Von dieser Bindung der Sperrfrist an Entstehung und Fortbestand des Leistungsan5pruchs hat der Gesetzgeber im AFG bewußt abgesehen, um eine weitgehende Vereinfachung der Bearbeitung der Leistungsfälle zu erreichen und damit eine termingerechte Auszahlung der Leistungen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit zu sichern (vgl Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines AFG, BT-Drucks V/2294, Vorbem zu den 55 444 bis 420, S 85).
  • BSG, 15.10.1985 - 11b/7 RAr 95/84

    Anwendung des Art 67 Abs 1 EWGV 1408/71 bei Förderung der beruflichen Fortbildung

    Auszug aus BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81
    - 7 RAr 95/84 -' '.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auch für das Sperrzeitrecht geht die Rechtsprechung des BSG zu § 119 AFG davon aus, dass die Sperrzeitfolgen mit der Arbeitslosigkeit und nicht etwa erst mit der Inanspruchnahme von Leistungen eintreten (BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20; BSGE 76, 12, 13 f = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 84, 225, 231 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSG SozR 3-4100 § 110 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Der Senat hat hierzu bereits früher entschieden (BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 26), daß der Gesetzgeber des AFG in bewußter Abkehr von den früheren Regelungen im Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von einer Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs bewußt abgesehen, also bewußt auf die Prüfung einer konkreten Schädigung verzichtet hat, um eine weitgehende Vereinfachung der Bearbeitung der Leistungsfälle zu erreichen und damit eine termingerechte Auszahlung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit zu sichern.
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Demgemäß hat der Senat bereits früher entschieden, daß der Gesetzgeber das AFG in Abkehr von den Regelungen im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von einer Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs bewußt abgesehen, also bewußt auf die Prüfung einer konkreten Schädigung verzichtet hat, um eine weitgehende Vereinfachung der Bearbeitung der Leistungsfälle zu erreichen; die Sperrzeit sollte einheitlich mit dem Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis beginnen und danach ohne Rücksicht darauf kalendermäßig ablaufen, ob, wann und wie lange der Arbeitslose Leistungen wegen Arbeitslosigkeit erhält oder erhalten kann (BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 26 f).

    Hierbei ist - anders als nach den Regelungen des AVAVG - für Beginn und Ablauf der Sperrzeit unerheblich, ob ein Leistungsanspruch überhaupt entsteht (BSGE 54, 41 = SozR 4100 § 119 Nr. 20 unter Hinweis auf die Gesetzesmotive) oder ob er - etwa wegen Ruhens des Anspruchs aus anderen Gründen - nicht geltend gemacht werden kann.

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Wegen des kalendermäßigen Ablaufs der Sperrzeit (hierzu Senatsurteil vom 22. Juli 1982, BSGE 54, 41, 43 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 20) wirkt es sich regelmäßig zu Gunsten des Arbeitslosen aus, wenn die BA von einem zu späten sperrzeitbegründenden "Ereignis" ausgeht; dann kann Ergebnis eines Klageverfahrens sein, dass der Leistungsanspruch bereits früher wieder einsetzt als im "Sperrzeit-Bescheid" geregelt oder gar - wie sich aus Folgendem ergibt - nie entfallen ist:.
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Der Senat hat bereits früher darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber des AFG im Gegensatz zu den Regelungen im Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von einer Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs bewußt abgesehen, also bewußt auf die Prüfung einer konkreten Schädigung verzichtet hat, um eine weitgehende Vereinfachung der Bearbeitung der Leistungsfälle zu erreichen und damit eine termingerechte Auszahlung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit zu sichern; die Sperrzeit sollte nunmehr einheitlich mit dem Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis beginnen und ohne Rücksicht darauf kalendermäßig ablaufen, ob, wann und wie lange der Arbeitslose Leistungen wegen der Arbeitslosigkeit erhält oder erhalten würde (BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Es ist zwar richtig, daß die Sperrzeit kalendermäßig abläuft, und zwar - im Gegensatz zum früheren Recht - ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Leistungsanspruchs und einer Arbeitslosmeldung (vgl dazu BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20 mwN).
  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 51/86

    Pfändung von Arbeitslosengeld

    Er hat dies u.a. mit der rechtlichen Verkoppelung der Ansprüche auf Alg und Alhi sowie mit dem sozialpolitischen Zweck der Anschluß-Alhi begründet, der dahin gehe, in abgeschwächter Form die soziale Schutzfunktion des Anspruches auf Alg nach dessen Erschöpfung zu übernehmen (BSGE 54, 41, 46 = SozR 4100 § 119 Nr. 20).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 29/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Säumniszeit - Meldepflicht - Warnfunktion - Bescheid

    Anschließend läuft die Sperrzeit ihrer gesetzlichen Dauer entsprechend ab, unabhängig davon, ob ein Leistungsanspruch besteht oder geltend gemacht wird (vgl BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Hierbei handele es sich nach der Rechtsprechung (BSGE 48, 109; 54, 41) um zwei selbständige Ansprüche; die im Jahre 1977 verwirklichte Sperrzeit sei vor Entstehung des Anspruchs auf Alhi eingetreten und daher im Rahmen des § 119 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht zu berücksichtigen.
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    zur Rechtslage vor dem 1. Januar BSGE 109 : SozR 4100 5 119 Nr. 8; zur Rechtslage seit 1. Januar 1982 ebenfalls offengelassen in BSGE 54, 41, 43 : SozR ü100 % 119 Nr. 20).
  • VG Bremen, 20.07.2007 - S8 K 177/06

    Anwendbarkeit von § 28 SGB X auch bei Sperrzeit nach § 144 SGB III

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 78/87

    Berufung - Arbeitslosenhilfe - Zeitraum

  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2002 - L 12 AL 1082/02

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

  • BSG, 14.09.1976 - 11 RA 118/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Überzeugung des Versicherungsträgers - Einen

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