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   BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81   

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BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81 (https://dejure.org/1982,680)
BSG, Entscheidung vom 17.08.1982 - 3 RK 28/81 (https://dejure.org/1982,680)
BSG, Entscheidung vom 17. August 1982 - 3 RK 28/81 (https://dejure.org/1982,680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Bronchialcarzinom; Beschäftigungsnachgang trotz Arbeitsunfähigkeit; Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit; Lohnabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit; Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Sicherstellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 62
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    In einem anderen Fall hat der Senat eine Lösung des Versicherten von seinem früheren Beruf darin gesehen, daß der Versicherte, der infolge Krankheit seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben konnte, aus freien Stücken eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Beschäftigung aufgenommen hatte (BSGE 32, 18ff. = SozR Nr. 40 zu § 182 RVO).

    Unter dieser Voraussetzung, so hat der Senat entschieden, sei bei der Prüfung einer weiteren Arbeitsunfähigkeit jedenfalls dann von der neuen Tätigkeit auszugehen, wenn der Krankengeldbezug des ersten Dreijahreszeitraumes abgelaufen war (BSGE 32, 18, 20f.).

  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 65/80

    Unterbrechung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der erworbene Anspruch auf Krankengeld nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 65/80 -).

    Muß der Versicherte diese Beschäftigung krankheitsbedingt aufgeben, so erwirbt er einen neuen Krankengeldanspruch, der sich jedoch nur dann auf die Leistungsgewährung auswirkt, wenn er die Anspruchslage des Versicherten verbessert, z.B. wenn aus dem vorangegangenen Leistungsfall nur ein geringerer oder überhaupt kein Krankengeldanspruch mehr besteht (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 65/80 -).

  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Zwar handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine auf die Gegenwart bezogene Versicherung; der jeweils zustehende Versicherungsschutz ergibt sich grundsätzlich aus dem aktuellen Versicherungsverhältnis (BSGE 51, 287, 289f. = ">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der erworbene Anspruch auf Krankengeld nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 65/80 -).

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76

    Mißglückter Arbeitsversuch - Begriff - Schlechte Gesundheitliche Verfassung -

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Mithin handelt es sich nicht mehr um einen mißglückten Arbeitsversuch, wenn der Beschäftigte trotz Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hat und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte, durch seine Beschäftigung einen Versicherungsschutz erworben zu haben (Urteile des Senats vom 16. November 1978 - 3 RK 62/77 - USK 78142 und vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 - ">165%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 165 RVO Nr. 33 m.w.N.).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Unterbleibt die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit allein aus Gründen, die dem Verantwortungsbereich des Kassenarztes oder der sonstigen zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung berufenen Personen oder Einrichtungen zuzuordnen sind, so darf sich das nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 59/80 - gegen eine zu enge Anwendung des § 182 Abs. 3 RVO vor allem Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand: 15. Februar 1982, S. 394 t).
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" -

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    In der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter Arbeitsunfähigkeit die auf Krankheit beruhende Unfähigkeit, die zuletzt verrichtete oder eine ähnliche Beschäftigung oder Tätigkeit fortzusetzen (BSGE 26, 288, 290 = SozR Nr. 25 zu § 182 RVO).
  • BSG, 22.06.1973 - 3 RK 90/71

    Arbeitsunfähigkeit - Unterbrechung - Zwischenbeschäftigung - Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Der erkennende Senat habe entschieden, daß bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als 4 Wochen das für die fehlende Zeit zugrunde zu legende Entgelt aus dem Verdienst eines gleichartig Beschäftigten zu ergänzen sei (BSGE 36, 55).
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Der Versicherte ist zur Ausübung der bisherigen Erwerbstätigkeit nicht nur dann unfähig, wenn sie ihm überhaupt nicht mehr möglich ist, sondern auch dann, wenn er sie nur noch auf die Gefahr hin verrichten kann, den Leidenszustand zu verschlimmern (BSG a.a.O. und BSGE 19, 179, 181 = SozR Nr. 8 zu § 182 RVO im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes - RVA -. Demnach ist die Fortsetzung oder Aufnahme einer Arbeit für sich allein kein Vorgang, der den durch eine Krankheit verursachten Zustand der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar verändert. So schließt die Verrichtung einer Arbeit auf Kosten der Gesundheit das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Allerdings können mit der Wiederaufnahme einer Arbeit weitere Umstände verbunden sein, die dafür sprechen, daß eine Arbeitsunfähigkeit im krankenversicherungsrechtlichen Sinne nicht mehr anzunehmen ist. In der Regel wird die (Wieder-) Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit den Schluß zulassen, daß der Versicherte zur Ausübung dieser Erwerbstätigkeit in der Lage ist.
  • BSG, 16.11.1978 - 3 RK 62/77

    Gesetzliche Krankenversicherung - Mißglückter Arbeitsversuch - Aufgabe der

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Mithin handelt es sich nicht mehr um einen mißglückten Arbeitsversuch, wenn der Beschäftigte trotz Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit tatsächlich brauchbare Arbeit über einen wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Zeitraum geleistet hat und deshalb nach den Umständen des Falles darauf vertrauen durfte, durch seine Beschäftigung einen Versicherungsschutz erworben zu haben (Urteile des Senats vom 16. November 1978 - 3 RK 62/77 - USK 78142 und vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 82/76 - ">165%20RVO%20Nr.%2033#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 165 RVO Nr. 33 m.w.N.).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 8/80

    Beginn einer neuen Rahmenfrist - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus BSG, 17.08.1982 - 3 RK 28/81
    Nach der Rechtsprechung des Senats wird der erworbene Anspruch auf Krankengeld nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Versicherte aus dem mit Anspruch auf Krankengeld ausgestatteten Versicherungsverhältnis ausscheidet und anschließend nur noch ohne Anspruch auf Krankengeld versichert ist (BSGE 49, 163ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2030#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 30 im Anschluß an BSGE 45, 11ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 11; BSGE 51, 281ff. = ">183%20RVO%20Nr.%2035#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 35; BSGE 51, 287ff. = 'SozR%202200%20§%20);">183%20RVO%20Nr.%2036#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 183 RVO Nr. 36; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 65/80 -).
  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Derartiges hat das BSG bejaht bei Fristversäumnissen wegen Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit des Versicherten (BSGE 25, 76, 77 f = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, RdNr 23) , im Falle des verspäteten Zugangs der AU-Meldung bei der Krankenkasse aufgrund von Organisationsmängeln, die diese selbst zu vertreten hat (BSGE 52, 254, 258 ff und LS 2 = SozR 2200 § 216 Nr. 5) , für Fälle einer irrtümlichen Verneinung der AU des Versicherten aufgrund ärztlicher Fehlbeurteilung (BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, RdNr 22; BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5, RdNr 23; BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, RdNr 24 mwN) sowie bei einem von der Krankenkasse rechtsfehlerhaft bewerteten Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nach Aufgabe des letzten Arbeitsplatzes (BSGE 85, 271, 277 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4) .

    Die Anerkennung eines Ausnahmefalls im Sinne der aufgezeigten Fallgestaltungen kommt unter Anknüpfung an die bereits vorliegende Rechtsprechung des BSG (vgl erneut BSGE 118, 52 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 7, RdNr 28 mwN; BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1 RdNr 22 ff; BSGE 85, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4; vgl auch bereits BSGE 25, 76, 78 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84) bzw deren Fortentwicklung vielmehr auch in Betracht, wenn der Versicherte seinerseits alles in seiner Macht Stehende getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber trotz Arzt-Patienten-Kontakts durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung des Arztes, eine AU-Bescheinigung nicht auszustellen, gehindert worden ist - unabhängig von den Gründen für das Zustandekommen dieser Fehlentscheidung.

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    In einem Fall, in dem der Versicherte von seinem behandelnden Arzt auf Grund einer Fehldiagnose irrtümlich "gesundgeschrieben" worden war, hat das BSG ausgeführt, der Versicherte müsse eine die Arbeitsunfähigkeit ablehnende ärztliche Feststellung nicht stets hinnehmen, sondern könne ihre Unrichtigkeit - ggf auch durch die ex-post-Beurteilung eines anderen ärztlichen Gutachters - nachweisen (BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84).

    Damit hat der Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum Recht der RVO entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (vgl zB BSGE 25, 76, 78 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84; Schmidt in Horst Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand März 2005, § 46 SGB V RdNr 33 mwN).

    Ausgangspunkt der Verteilung von Obliegenheiten und Risiken zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsträger ist, dass der kraft des Mitgliedschaftsverhältnisses hierzu berechtigte Versicherte einen zur Diagnostik und Behandlung befugten Arzt aufzusuchen und seine Beschwerden zu schildern hat, um die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Krg zu erreichen (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V; BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84 S 167 f; Senat, BSGE 85, 271, 276 f = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 S 16; Senat, BSGE 90, 72, 83 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 42).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    In einem Fall, in dem der Versicherte von seinem behandelnden Arzt aufgrund einer Fehldiagnose irrtümlich "gesundgeschrieben" worden war, hat das BSG ausgeführt, der Versicherte müsse eine die AU ablehnende ärztliche Feststellung nicht stets hinnehmen, sondern könne ihre Unrichtigkeit - ggf auch durch die ex-post-Beurteilung eines anderen ärztlichen Gutachters - nachweisen (BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84).

    Damit hat der erkennende Senat auf Grundsätze zurückgegriffen, die schon zum Recht der RVO entwickelt worden waren und durch das SGB V nicht überholt sind (vgl zB BSGE 25, 76, 78 = SozR Nr. 18 zu § 182 RVO; BSGE 54, 62, 65 = SozR 2200 § 182 Nr. 84).

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