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   BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82   

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BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 (https://dejure.org/1983,4121)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1983 - 8 RK 29/82 (https://dejure.org/1983,4121)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1983 - 8 RK 29/82 (https://dejure.org/1983,4121)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 277
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60

    Gesetzliches Verbot übertariflicher Bezahlung durch Gemeinden

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Mit Recht hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 13. März 1964 betont, daß in allen Gemeinden und Ländern die öffentlichen Aufgaben mit der gleichen Sorgfalt wahrzunehmen seien, und sie in gleicher Weise die Verantwortung für die sparsame Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel treffe, die von der Allgemeinheit aufgebracht werden müßten (BVerwGE 18, 135, 140 f.).

    Das in § 4 Abs. 3 WG geregelte Günstigkeitsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des öffentlichen Dienstes anzuwenden (Däubler/Hege, Tarifvertragsrecht, Nr. 118, 2. Aufl. 1981, S. 58; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, § 4 Rdnr. 228, 5. Aufl. 1977, S. 538; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 42. Lfg. 1974, S. 176b m.w.N.; dies wird auch in der Entscheidung BVerwGE 18, 135, 139 nicht in Frage gestellt, und in BVerwGE 45, 77, 81 wenigstens offen gelassen).

  • BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72

    Günstigkeitsprinzip - Eingruppierung - Vergütung - Besoldung - Staatliche Bindung

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Das in § 4 Abs. 3 WG geregelte Günstigkeitsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des öffentlichen Dienstes anzuwenden (Däubler/Hege, Tarifvertragsrecht, Nr. 118, 2. Aufl. 1981, S. 58; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, § 4 Rdnr. 228, 5. Aufl. 1977, S. 538; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 42. Lfg. 1974, S. 176b m.w.N.; dies wird auch in der Entscheidung BVerwGE 18, 135, 139 nicht in Frage gestellt, und in BVerwGE 45, 77, 81 wenigstens offen gelassen).
  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 201/72
    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BSG, 13.07.1978 - 3 RK 21/77

    Krankenkasse - Dienstordnungs-Angestellte - Jubiläumszuwendungen - Bloßer

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RK 7/79

    Dienstordnungs-Angestellte - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

    Auszug aus BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82
    Bei der Ausfüllung des Beurteilungsrahmens hat die Krankenkasse nämlich die Verhältnisse bei den übrigen öffentlichen Verwaltungsträgern zu beachten (zum Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst, vgl. BSGE 23, 206, 209; 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; SozR 2200 § 363 Nr. 1).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Das Landgericht Kassel hat das Eingrenzungsgebot gewahrt, indem es die Untreuestrafbarkeit ersichtlich auf evidente und schwerwiegende Verstöße gegen diesen Grundsatz jenseits der bestehenden Entscheidungsspielräume des Beschwerdeführers (vgl. BSGE 55, 277 ; BSG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 8 RK 27/82 -, juris, Rn. 20 ff.; Hoyningen-Huene, BB 1991, S. 1345 ) beschränkt hat.
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 21/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Wirtschaftlichkeit bezeichnet das Gebot, entweder mit gegebenen Mitteln den größtmöglichen Nutzen (Maximalprinzip) oder einen bestimmten Nutzen mit den geringstmöglichen Mitteln (Minimalprinzip) zu erreichen (vgl BSGE 55, 277, 279 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 3) .
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 3/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - patientenbezogenes

    Der Begriff der "Wirtschaftlichkeit" im engeren Sinne fordert, entsprechend dem Minimalprinzip (vgl BSGE 55, 277, 279 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 3) mit dem geringstmöglichen Aufwand die erforderliche - ausreichende und zweckmäßige - Leistung zu erbringen (s hierzu zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 37) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Diese Grundsätze beinhalten im Haushaltswesen auch das qualitative Element, einen größtmöglichen Nutzen zu erreichen, nicht nur das Einsparen von Mitteln (vgl BSGE 55, 277, 279 = SozR 2100 § 69 Nr. 3; BSGE 56, 197 = SozR 2100 § 69 Nr. 4; Breitkreuz in Winkler, SGB IV, 2. Aufl 2016, § 69 RdNr 10; Schnapp, SGb 2015, 61, 65).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 A 2/20 R

    Zahlungen der Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

    Ausfluss dessen sind unter anderem die grundsätzliche Beschränkung der Aufsicht über die Sozialversicherungsträger auf eine Rechtsaufsicht (§ 87 Abs. 1 SGB IV) und der Grundsatz der maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht (vgl Axer, aaO; zum Grundsatz der maßvollen Aufsicht vgl BSG vom 26.8.1983 - 8 RK 29/82 - BSGE 55, 277, 280 = SozR 2100 § 69 Nr. 3 S 4, juris RdNr 17; BSG vom 11.8.1992 - 1 RR 7/91 - BSGE 71, 108, 110 = SozR 3-2400 § 69 Nr. 1 S 3, juris RdNr 12 f; BSG vom 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - BSGE 125, 207 = SozR 4-2400 § 35a Nr. 5, RdNr 16) .
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    Bei der praktischen Umsetzung dieses Gebots muss aber schon wegen der sachbedingten Schwierigkeiten einer Erfolgskontrolle den einzelnen Verwaltungsträgern bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme ein Rahmen belassen werden, der durch das Selbstverwaltungsrecht noch verstärkt wird (BSGE 55, 277; BSGE 71, 108).

    Einem Träger der öffentlichen Verwaltung ist es im Unterschied zu einem privaten Unternehmer nicht freigestellt, Vergütungen in beliebiger Höhe zu gewähren (BSGE 55, 277).

  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82

    Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufwendung von finanziellen Mitteln

    Die Begriffe beschreiben eine Mittel-Zweck-Relation mit dem Ziel, bei der Verwendung der Mittel das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1983 - 8 RK 29/82 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil Vom 26. August 1983 (a. a. O. m. w. N.) bereits dargelegt, daß der unbestimmte Rechtsbegriff der Wirtschaftlichkeit für den Versicherungsträger einen Beurteilungsspielraum im Sinne einer Einschätzungsprärogative beinhaltet (Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9; Aufl., § 31 I c 3, S. 192).

    Darauf hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. August 1983 (a. a. O.) bezogen.

    Wenn der Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen öffentlichen Dienst auch nicht im Sinne einer absoluten Anbindung zu verstehen ist, so kommt ihm doch eine gewisse Indizwirkung für das Notwendige zu (vgl. Urteil vom 26. August 1983 a. a. O.).

  • OLG Celle, 06.05.2019 - 11 U 7/19

    - BKK 24 2 -, wichtiger Grund, Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze,

    Eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Aufsichtsbehörden in die Rechtsstellung von Subjekten des Privatrechts, die nicht ihrer Aufsicht unterstellt sind, durch derartige Anweisungen wie die Wettbewerbsgrundätze eingreifen dürften, fehlt (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 13 zu § 69 Abs. 2 SGB IV).

    Das Sparsamkeitsprinzip ist bedeutungsgleich mit dem Minimalprinzip (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 14 ).

    Innerhalb der Grenzen muss der Verwaltung ein Einschätzungsspielraum verbleiben, so dass nur die Grenzüberschreitung als rechtswidrig bezeichnet werden kann (im Anschluss an BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 16 f.).

    Im Gegenteil ist höchstrichterlich bereits seit langem entschieden, dass ein Verstoß allein gegen die gesetzlich vorgegebenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts, von dem dieser Verstoß ausgeht, nicht berührt (unter Bezugnahme auf BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82 - Juris Tz. 13 a. E.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme ist ferner zu beachten, dass den zum Einsatz von Haushaltsmitteln entscheidungsbefugten Stellen insoweit sachnotwendig ein gewisser Entscheidungsspielraum zukommt (vgl. dazu u.a. BSG, Urteile vom 26. August 1983 - 8 RK 29.82 - <BSGE 55, 277> und vom 29. Februar 1994 - 8 RK 27.82 - <BSGE 56, 197>; Bormann/Schwanenberg, a.a.O., RNr. 201).
  • BSG, 11.08.1992 - 1 RR 7/91

    Träger der Arbeitrentenversicherung - Haftpflichtversicherungsverträge -

    Hierbei handelt es sich - wie das BSG, vornehmlich zum Personalkostenbereich, bereits dargelegt hat - um unbestimmte Rechtsbegriffe, die eine Mittel-Zweck-Relation beschreiben mit dem Ziel, bei der Verwendung von Haushaltsmitteln das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten (BSGE 55, 277, 279 f = SozR 2100 § 69 Nr. 3; BSGE 56, 197, 199 = SozR aaO Nr. 4).

    Vielmehr sind bei der Ausfüllung dieses Beurteilungsrahmens Differenzierungen erforderlich (BSGE 55, 277, 280).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 11 KA 33/97

    Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit; Wahrnehmung

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06

    Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1 SGB V

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RR 3/94

    Aufwandsentschädigungen für Organmitglieder im aufsichtsbehördlichen

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89

    Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

  • LSG Hessen, 17.09.2015 - L 8 KR 115/15

    Vergütung einer stationären Behandlung

  • LG Bochum, 15.01.2015 - 3 O 430/12
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 125/83

    Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses - Gewährung von Fahrkosten

  • BSG, 21.09.1977 - 4 RJ 73/76

    Verweisungstätigkeit - Zumutbarkeit - Ausbildung - Umschulung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2017 - L 11 KA 54/16

    Vertragsarzthonorar

  • BSG, 20.06.1990 - 1 RR 5/88

    Begründung eines Zwangsetatisierungsbescheides

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86

    Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht -

  • BSG, 08.08.1990 - 1 RR 6/88

    Pauschalierte Dienstaufwandsentschädigung für einen dienstordnungsmäßig

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - L 2 U 234/10

    Gesetzliche Unfallversicherung: Rechtsaufsicht über Berufsgenossenschaften;

  • BSG, 13.09.1978 - 5 RJ 108/77
  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 1/76
  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 15/78
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