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   BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,75
BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82 (https://dejure.org/1983,75)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1983 - 1 RA 15/82 (https://dejure.org/1983,75)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1983 - 1 RA 15/82 (https://dejure.org/1983,75)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 45
 
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Wird zitiert von ... (297)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 26/77

    Bergbau - Technischer Angestellter - Leitende Stellung - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
    Zur Verweisbarkeit eines Versicherten, dessen bisheriger Beruf eine tarifvertraglich erfaßte Angestelltentätigkeit mit einem Bruttoarbeitsentgelt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist (Fortführung von BSG 20.06.1979 5 RKn 26/77 = BSGE 48, 202 und BSG 04.10.1979 1 RA 55/78 = BSGE 49, 54).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
    Zur Verweisbarkeit eines Versicherten, dessen bisheriger Beruf eine tarifvertraglich erfaßte Angestelltentätigkeit mit einem Bruttoarbeitsentgelt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist (Fortführung von BSG 20.06.1979 5 RKn 26/77 = BSGE 48, 202 und BSG 04.10.1979 1 RA 55/78 = BSGE 49, 54).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl. zuletzt BSGE 55, 45, 48) ist bei Prüfung der BU Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten.

    Inzwischen hat sich der 1. Senat im Urteil vom 24. März 1981 (BSGE 55, 45, 51) zu einer Schematisierung der tarifvertraglich erfaßten Angestelltentätigkeiten mit einem Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze imstande gesehen; es ließen sich drei Gruppen mit den "Leitberufen" des unausgebildeten Angestellten, des Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren und des Angestellten mit einer längeren Ausbildung bilden.

    Hiergegen hat sich Kritik erhoben (BSGE 55, 45, 48; Oberfeld, SGb 1983, 402 f.), die der Senat für berechtigt hält; er hat daher keine Bedenken dagegen mehr, in diesem Zusammenhang den Begriff "qualitativer Wert" zu verwenden.

    Dabei versteht der Seht die Ausführungen des 1. Senats dahin, daß der 1. Senat auch die Ausbildungsberufe, die eine Ausbildung von zwei Jahren erfordern, in die oberste der von ihm gebildeten drei Gruppen einordnen will, auch wenn es in dem Urteil möglicherweise mißverständlich heißt, zur Mittelgruppe gehörten Angestellte mit einer Ausbildung "bis zu zwei Jahren"; der 1. Senat hat sich erkennbar an die Abgrenzung des "Facharbeiters" vom "angelernten Arbeiter" in der Arbeiterrentenversicherung anlehnen wollen (BSGE 55, 45, 50), wo mit der Ausbildung von zwei Jahren der Facharbeiter beginnt (s. insbesondere SozR 2200 § 1246 Nr. 16); einen Grund für eine bewußt unterschiedliche Abgrenzung in beiden Versicherungszweigen hat der 1. Senat nicht genannt.

  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 29/11

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.

    Zur Feststellung des qualitativen Werts des bisherigen Berufs und damit zur Bestimmung der zumutbaren Verweisungstätigkeiten hat das BSG zunächst für die Arbeiterberufe, dann jedoch auch für Angestellte ein Mehrstufenschema entwickelt (BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; BSGE 57, 291 = SozR 2200 Nr. 126; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2, 41).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Dem Zusammenhang dieser berufungsgerichtlichen Darlegungen dürfte zu entnehmen sein, daß beide von der Klägerin im Verlauf ihres Berufslebens ausgeübten Tätigkeiten vom LSG im Rahmen des von der Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschemas (BSGE 43, 243, 245 f; 55, 45, 47ff.) dem Leitberuf einer ungelernten Arbeitnehmerin (Arbeiterin oder Angestellte) zugeordnet worden sind.
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