Rechtsprechung
   BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,101
BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 (https://dejure.org/1985,101)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 (https://dejure.org/1985,101)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1985 - 7 RAr 123/84 (https://dejure.org/1985,101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - Vertrauensschutz - Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen Verfassungsrecht - Änderung von § 134 AFG - Laufende Leistungsfälle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (179)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Den für seine Entscheidung benötigten Sachverhalt hat der Sozialhilfeträger unter Einbeziehung der übrigen Erben von Amts wegen zu ermitteln (vgl dazu: BSGE 59, 157, 171 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 20 S 65) .
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90

    Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO

    Deshalb müssen sie alle Umstände des Einzelfalles sorgfältig abwägen (vgl dazu § 39 SGB I und § 35 Abs. 1 S 3 SGB X; BSGE 59, 157, 170 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19 und 61, 189, 191 f = SozR 1300 § 48 Nr. 31) und sich insbesondere bewußt sein, daß die Verwaltungsentscheidung nicht nur zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen und die Kassenmitgliedschaft beenden kann, sondern für den Versicherten darüber hinaus in der Regel einschneidende Bedeutung hat.
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Die Entscheidung über die Rücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsakts nach § 45 Abs. 1 SGB X steht demgegenüber stets im Ermessen der Behörde ("darf" - BSGE 59, 157, 169 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 64; BVerwG Urteil vom 17.9.1987 - 5 C 26/84 - Juris RdNr 12) und umfasst die Prüfung, ob und in welchem Umfang bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen von einem Rücknahmerecht Gebrauch gemacht werden soll (vgl BSGE 59, 157, 170 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 65) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht