Weitere Entscheidung unten: BSG, 05.11.1998

Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84   

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https://dejure.org/1985,624
BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 7 RAr 75/84 (https://dejure.org/1985,624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides - Anfechtungsbegehren - Arbeitslosenhilfe - Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 227
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    nur dann verfassungswidrig, wenn sie in einen Vertrauenstatbestand eingegriffen hätte und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit das Interesse des einzelnen am Fortbestand des bisherigen Zustandes nicht übersteigen würde (BVerfGE 36, 73, 82).

    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen Individualinteressen.

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Dem entsprach der Gesetzentwurf der Frak- tionen der SPD und FDP (BT-Drucks 9/799, Art. 1 Nr. 46).

    Sie beruht auf der sachgerechten Erwägung, angesichts steigender Ausgaben infolge ungünstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes die Arbeitsförderung funktionsfähig zu erhalten und dabei den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders Rechnung zu tragen (vgl Begründung zum Entwurf eines AFKG, Allgemeiner Teil, BT-Drucks 9/799" S 30 ff).

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Nach Auffassung des Senats hat der Gesetzgeber im Rahmen des ihm hier zustehenden weiten Gestaltungsspielraums (vgl dazu BVerfGE 29, 221, 235; 36, 73, 84) damit eine verfassungsrechtlich fehlerfreie Abwägung zwischen Individualinteressen.
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des AFG kann der Bezieher dieser Leistung sich nicht darauf berufen, ihm müsse ein Vertrauen in den gleichbleibenden Fortbe- stand der einmal vorhandenen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt werden (vgl dazu BSGE 48, 33, M1 =.SozR 4100 $ 44 Nr. 19).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 51/80
    Auszug aus BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84
    Der Anspruch auf Alhi unterliegt, da er nicht aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanziert wird, nicht dem Bereich des Eigentumsschutzes nach Art. 1ü GG (vgl jeweils mit Hinweis auf BVerfGE US, 1ü2, 170; BSG vom 12. November 1981 7 RAr 51/80 - -.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 13/08 R

    Sozialhilfe - Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung bzw

    des Folgejahres bewilligt wird, begründet nach seinem Wortlaut lediglich die Ermächtigung und zugleich Verpflichtung der Behörde zu einer Befristung der Bewilligung iS von § 32 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), nicht jedoch eine Begrenzung des Leistungsanspruchs mit einem hieraus abzuleitenden besonderen "Mitwirkungserfordernis" in Form einer weiteren Antragstellung für Folgezeiträume (zur vergleichbaren Situation bei der Arbeitslosenhilfe: BSGE 87, 262, 268 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1 S 8; BSGE 68, 42, 44 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1 S 3; BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29 S 7).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Zum Recht der Alhi hat das BSG mehrfach entschieden, dass Arbeitslosmeldung und Antrag auf Alhi nach Ablauf eines Bewilligungszeitraums nicht seine Wirkung verlören (vgl Urteil vom 29.1.2001 - B 7 AL 16/00 R, BSGE 87, 262 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG Urteil vom 29.11.1990 - 7 RAr 6/90, BSGE 68, 42 = SozR 3-4100 § 139a Nr. 1; BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29; zustimmend der 11. Senat des BSG Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 99/99 R , SozR 3-4100 § 152 Nr. 10) , weil es sich bei Alg und Alhi im Falle ununterbrochener Arbeitslosigkeit mit Fortbestand der übrigen Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich um einen einheitlichen und fortwährenden Anspruch handele ( BSG Urteil vom 12.12.1985 - 7 RAr 75/84, SozR 4100 § 134 Nr. 29) .
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Deshalb hat das Bundessozialgericht zu vergleichbaren Übergangsregelungen bereits mehrfach entschieden, daß bei Fortfall des Anspruches auf Alhi, die Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, das sodann zustehende Recht auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich gewährleistet, zumal Bezieher von Alhi mit entwertenden Eingriffen in ihre Ansprüche aus übergeordneten öffentlichen Interessen rechnen müssen (Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 51/80 - DBlR § 134 Nr. 2710a; BSGE 59, 157, 161 f. = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 231 = SozR 4100 § 134 Nr. 29).

    Durch die dreimonatige Übergangsfrist wurde zudem sichergestellt, daß sich der betroffene Personenkreis in ausreichendem Maße auf die geänderte Rechtslage einstellen konnte und nicht unmittelbar mit einer vollständigen Entwertung der bisherigen Rechtsposition belastet wurde (vgl. zu der vergleichbaren Übergangsregelung im Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz BSGE 59, 157, 162 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 234 = SozR 4100 § 134 Nr. 29).

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Rechtsprechung
   BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R   

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https://dejure.org/1998,3492
BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R (https://dejure.org/1998,3492)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R (https://dejure.org/1998,3492)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1998 - B 11 AL 7/98 R (https://dejure.org/1998,3492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Absenkung der Arbeitslosenhilfe - Gesetzesvorbehalt - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz - Rückwirkung - Sozialstaatsprinzip

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe der Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anpassung zum 1. April 1996 mit dem Anpassungsfaktor 0,97 - Verlegung des gesetzlichen Anpassungszeitpunktes durch die Behörde (zugunsten des Versicherten) nach hinten - Echte Rückwirkung bzw Rückbewirkung von Rechtsfolgen - Keine ...

  • Judicialis

    AFG § 136 Abs 2b; ; AFG § 242v; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Arbeitslosenhilfe durch Berücksichtigung des verminderten Anpassungsfaktors zum 1.7.1996

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Sie weist darauf hin, daß der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 2/98 R - die strittige Rechtsfrage zu ihren Gunsten entschieden habe.

    Hierbei enthält § 242v AFG - wie insbesondere Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift zu entnehmen ist - einen Spezialtatbestand, der die allgemeinen Vorschriften der §§ 44 ff SGB X verdrängt und deshalb dem ansonsten hier einschlägigen § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorgeht (BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R - Schlegel in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 242v Rz 19).

    Es dürfte jedoch der vom 7. Senat des BSG geäußerten Auffassung zuzustimmen sein, daß insoweit aus dem Zusammenhang mit der durch das WFG herbeigeführten Änderung und der zugrundeliegenden Begründung auf ein legislatorisches Versehen zu schließen ist (BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Die Kürzung verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn der Alhi-Anspruch unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht der Eigentumsgarantie, da es sich nicht um eine aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanzierte Leistung handelt (BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7; BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt nach Auffassung des 7. Senats im Rahmen einer typisierenden Betrachtung die Ungleichbehandlung des "Bestandes" an Alhi-Beziehern mit den neu eintretenden Alhi-Fällen (Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 128/97 R

    Verminderte Anpassung der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Hierbei enthält § 242v AFG - wie insbesondere Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift zu entnehmen ist - einen Spezialtatbestand, der die allgemeinen Vorschriften der §§ 44 ff SGB X verdrängt und deshalb dem ansonsten hier einschlägigen § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorgeht (BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R - Schlegel in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, § 242v Rz 19).

    Es dürfte jedoch der vom 7. Senat des BSG geäußerten Auffassung zuzustimmen sein, daß insoweit aus dem Zusammenhang mit der durch das WFG herbeigeführten Änderung und der zugrundeliegenden Begründung auf ein legislatorisches Versehen zu schließen ist (BSG Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Die Kürzung verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn der Alhi-Anspruch unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht der Eigentumsgarantie, da es sich nicht um eine aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanzierte Leistung handelt (BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7; BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt nach Auffassung des 7. Senats im Rahmen einer typisierenden Betrachtung die Ungleichbehandlung des "Bestandes" an Alhi-Beziehern mit den neu eintretenden Alhi-Fällen (Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Die Kürzung verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn der Alhi-Anspruch unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht der Eigentumsgarantie, da es sich nicht um eine aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanzierte Leistung handelt (BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7; BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Das Sozialstaatsprinzip gewährt als solches keinen Anspruch auf eine bestimmte soziale Regelung oder einen Mindestbetrag an Alhi (BSGE 55, 115, 120 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; BSGE 73, 10, 18 mwN = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4).

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Die Kürzung verstößt nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG, denn der Alhi-Anspruch unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht der Eigentumsgarantie, da es sich nicht um eine aus Beitrags-, sondern aus Steuermitteln finanzierte Leistung handelt (BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7; BSGE 73, 10, 17 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das BSG bereits mehrfach entschieden hat, daß sogar bei Fortfall des Anspruchs auf Alhi, die Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, das sodann zustehende Recht auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich gewährleistet, zumal Bezieher von Alhi mit entwertenden Eingriffen in ihre Ansprüche aus übergeordneten öffentlichen Interessen rechnen müssen (Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 51/80 - DBlR § 134 Nr. 2710a; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 231 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; SozR 3-4100 § 242q Nr. 1).

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Dabei entstehende Härten und Ungerechtigkeiten müssen hingenommen werden, wenn die Benachteiligung nur eine kleine Zahl von Personen betrifft und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl BVerfGE 79, 87, 100; stRspr).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das BSG bereits mehrfach entschieden hat, daß sogar bei Fortfall des Anspruchs auf Alhi, die Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, das sodann zustehende Recht auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich gewährleistet, zumal Bezieher von Alhi mit entwertenden Eingriffen in ihre Ansprüche aus übergeordneten öffentlichen Interessen rechnen müssen (Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 51/80 - DBlR § 134 Nr. 2710a; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 231 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; SozR 3-4100 § 242q Nr. 1).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Denn eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm gültig geworden ist (BVerfGE 72, 200, 241).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Zudem steht dem Gesetzgeber im Rahmen des Sozialstaatsprinzips ein weiter Gestaltungsspielraum zu, wie er Sozialleistungen gewähren und ausgestalten will (BVerfGE 69, 272, 314 = SozR 2200 § 165 Nr. 81; BVerfGE 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfGE 94, 241, 263 = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5; Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 128/97 R - und - B 7 AL 2/98 R -).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das BSG bereits mehrfach entschieden hat, daß sogar bei Fortfall des Anspruchs auf Alhi, die Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, das sodann zustehende Recht auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen angemessenen Ausgleich gewährleistet, zumal Bezieher von Alhi mit entwertenden Eingriffen in ihre Ansprüche aus übergeordneten öffentlichen Interessen rechnen müssen (Urteil vom 12. November 1981 - 7 RAr 51/80 - DBlR § 134 Nr. 2710a; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 231 = SozR 4100 § 134 Nr. 29; SozR 3-4100 § 242q Nr. 1).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 51/80
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

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