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   BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85   

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BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85 (https://dejure.org/1985,9165)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1985 - 12 RK 42/85 (https://dejure.org/1985,9165)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 42/85 (https://dejure.org/1985,9165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des Versicherungsträgers - Unterlassen der Nachentrichtung - Kausalität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 59, 60
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1979 (BSGE A9, 76, 80) und das Urteil des 11. Senats des BSG vom 18. August 1983 (BSGE 55, 261).

    Demgemäß hat der 11. Senat des BSG entschieden, daß im Wege des Herstellungsanspruchs eine (vollständige) Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - "da im Gesetz der Art nach nicht vorgesehen" - nicht begehrt werden könne (BSGE 55, 261 : SozR 2200 % 1303 Nr. 27), auch wenn ein Herstellungsanspruch insoweit die gemäß % 1303 Abs. 5 RVG : S 82 Abs. 5 AVG rechtsvernichtende Wirkung einer gewährten Regelleistung auszuschalten vermöge (BSGE 52, 1ü5, 1M8 : SOZR 1200 % 1" Nr. 12).

    Deshalb weicht der Senat hier auch von der Entscheidung des 11. Senats (BSGE 55, 261 : SozR 2200 5 1303 Nr. 27) nicht ab, in der ein auf eine vollständige Erstattung gerichteter Herstellungsanspruch für unbegründet gehalten worden ist.

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Anerkannt ist zunächst, daß der Herstellungsanspruch auch auf die (erstmalige) Entrichtung von Beiträgen gerichtet sein kann, von deren Entrichtung der Versicherte früher durch ein Fehlverhalten des Versicherungsträgers abgehalten worden ist (BSGE A9, 76 : SozR 2200 S 1418 Nr. 6), und daß dabei Fristen der nachträglichen Beitragsentrichtung nicht unbedingt entgegenstehen (BSGE 56, 266 : SozR 2200 % 1M18 Nr. 8 : SGb 1985, S 169 mit Anm Oberfeld : DBV 1985, S 50 mit Anm Tannen).

    Wenn jedoch ein Fehlverhalten des Versicherungsträgers dazu geführt hat, daß die rechtzeitige Beitragsentrichtung unterblieben ist, kann sich der Versicherungsträger nach Treu und Glauben auf den Fristablauf nicht berufen; jedenfalls ist dann sein Fehlverhalten bei der Anwendung des % 1A0 Abs. 3 AVG (% 1418 Abs. 3 RVG) mit zu berücksichtigen (BSGE N9, 76, 81 : SozR 2200 % 1M18 Nr. 6; BSGE 56, 266, 270 ff : SozR 2200 % 1H18 Nr. 8 : SGD 1985, 169 mit Anm Oberfeld : DBV 1985, 50 mit Anm Tannen).

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 26/83
    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Der Senat hat sich bereits in zwei Urteilen vom 15. Mai 1984 - 12 RK 9/83 (SozR 5070 $ 10 Nr. 25) und 12 RK 26/83 - mit dieser Frage befaßt.

    Im anderen Fall (12 RK 26/83) hat der Senat hingegen den Ursachenzusammenhang verneint.

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83

    Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft -

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Der Senat hat sich bereits in zwei Urteilen vom 15. Mai 1984 - 12 RK 9/83 (SozR 5070 $ 10 Nr. 25) und 12 RK 26/83 - mit dieser Frage befaßt.
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Auf der anderen Seite ist stets die Erstattung von rechtmäßig entrichteten Beiträgen aufgrund eines Herstellungsanspruchs abgelehnt werden (BSGE 50, 129, 132 : SozR 2600 $ 121 Nr. 2), zumal ein früheres Fehlverhalten des Versicherungsträgers an der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Beitragsentrichtung nichts ändert (BSGE 55, AO, A3/MU : SozR 2100 @ 27 Nr. 2) und eine Erstattung solcher Beiträge nur in wenigen Fällen - und dann auch nur zur Hälfte (Ausnahme allerdings Art. 2 % 46 Abs. 5 ArVNG : Art. 2 % AHa Abs. 5 AnVNG) - gesetzlich vorgesehen ist.
  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Hiernach wird das LSG, wenn es das nicht bereits aus dem bisherigen Vorbringen entnehmen kann, der Klägerin, die sich nach ihrem Vorbringen auch früher die für sie günstigste Nachentrichtung hat berechnen lassen, Gelegenheit geben müssen, darzulegen, welche Beiträge sie für welche Zeiten nachentrichtet hätte, wenn ihr früher auch die Beschäftigungszeiten nach % 16 FRG als belegungsfähig benannt worden wären; dabei könnte sich bei Zweifeln in Einzelheiten eine Beratungspflicht der Beklagten ergeben, die der Klägerin auch einen Hinweis geben müßte, wenn sie ihre Rechtsstellung durch eine Nachentrichtung auf dem von ihr nunmehr dargelegten Weg verschlechtern würde (Hinweise auf eine unwirtschaftliche Entrichtung von Beiträgen waren schon in dem Bescheid vom 19. April 1978 enthalten, entsprechen auch der Verwaltungspraxis der Beklagten und ihrer richtig verstandenen Funktion in Nachentrichtungsverfahren, besonders bei komplizierten Zusammenhängen, vgl dazu Urteil des Senats in BSGE 50, 16, 18 : SozR 5750 Art. 2 % 51a Nr. 36).".
  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 36/78

    Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    In mehreren Fällen, in denen es um eine Beitragsaufstockung ging (Urteile vom M. April 1979 - 12 RK 36/78 Dezember 1980 12 RK 68/79.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 68/79
    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    In mehreren Fällen, in denen es um eine Beitragsaufstockung ging (Urteile vom M. April 1979 - 12 RK 36/78 Dezember 1980 12 RK 68/79.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    27. September 1983 - 12 RK 75/82 -), war eine Entscheidung hierüber nicht notwendig, weil der Herstellungsanspruch schon daran scheiterte, daß dem Versicherungsträger kein Fehlverhalten nachzuweisen war.
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 267/71

    Wahl der Beitragsklasse - Verbrauch - Weiterversicherung - Beitrag - Entmachtung

    Auszug aus BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85
    Das BSG hat allerdings bisher in ständiger Rechtsprechung eine nachträgliche Aufstockung, Aufspaltung, Zusammenlegung oder Verschiebung bereits entrichteter Beiträge für unzulässig gehalten (Vgl zB DAngVers 1968, 67; BSGE 35, 178 : SozR Nr M zu 9 1407 RVG; BSGE "7, 207 : SozR 5750 Art. 2 % 51a Nr. 2"; Urteile vom 8. März 1979 - 12 RK 5/78 - und vom 13. September 1979 - 12 RK 39/78 - sowie st Rspr).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 52/83
  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 5/78
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 39/78
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Insoweit wird das LSG auch festzustellen haben, ob zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil für die Klägerin ein ursächlicher Zusammenhang besteht (hierzu BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3; BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31; BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Das kann ua bei verspäteter Antragstellung, verspäteter Beitragsentrichtung oder verspäteter Vorlage von Unterlagen der Fall sein, falls die Verspätung auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Leistungsträgers beruht (vgl zB BSGE 59, 60, 64 = SozR 5070 § 10 Nr. 31 S 71; BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 25; BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3 S 12; BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Unabhängig davon, daß dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt und Ausnahmen von der Rechtsprechung zugelassen worden sind (vgl etwa zur Verschiebung bzw Umbuchung von Rentenversicherungsbeiträgen aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs BSG Urteil vom 25. Oktober 1985 - 12 RK 42/85 - BSGE 59, 60 = SozR 5070 § 10 Nr. 31), würde hier durch eine Zulassung zur Beitragszahlung das Versicherungsverhältnis in seinem Gefüge nicht verändert.
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