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   BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55   

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BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55 (https://dejure.org/1957,9112)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1957 - 2 RU 270/55 (https://dejure.org/1957,9112)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1957 - 2 RU 270/55 (https://dejure.org/1957,9112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 164
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSGE 6, 164, 169; BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93 mwN; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Für diesen Zusammenhang ist die selbstgeschaffene Gefahr, wie oben ausgeführt, schon seit den Entscheidungen des Senats vom 10. Dezember 1957 (BSGE 6, 164, 169: Hineingeraten in eine Messerstecherei), vom 5. August 1976 (BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22: Fußballspiel im Zwischendeck) und vom 7. November 1988 (BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93: Tanklastzug-Fall) ohne Bedeutung, weil es einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, nicht gibt.
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Zwar schützt die Wegeunfallversicherung nach ständiger Rechtsprechung auch vor Überfällen, denn die Auslegung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ergibt, dass nach seinem Wortlaut und nach der historischen Entwicklung der Wegeunfallversicherung diese Gefahr vom Versicherungsschutz in der Wegeunfallversicherung grundsätzlich erfasst wird (vgl zB BSG vom 10.12.1957 - 2 RU 270/55 - BSGE 6, 164, 167 mwN; vom 29.5.1962 - 2 RU 170/59 - BSGE 17, 75, 77 = SozR Nr. 37 zu § 543 RVO; vom 15.12.1977 - 8 RU 58/77 - ErsK 1978, 111; vom 30.6.1998 - B 2 U 27/97 R - USK 98150; vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 27; so auch Krasney WzS 2012, 131, 132; aA wohl Mutschler SGb 2012, 684, 688; vgl auch das Urteil des Senats vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R mwN) .
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