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   BSG, 30.10.1957 - 8 RV 47/56   

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https://dejure.org/1957,1199
BSG, 30.10.1957 - 8 RV 47/56 (https://dejure.org/1957,1199)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1957 - 8 RV 47/56 (https://dejure.org/1957,1199)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1957 - 8 RV 47/56 (https://dejure.org/1957,1199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 87
  • NJW 1958, 197
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Diese aus dem Sozialversicherungsrecht stammende Formulierung (vgl. BSGE 6, 87; 6, 192, BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 V 11/98 R - Soz-R 3-3100 § 10 Nr. 6) gibt für die Beurteilung der für die zivilrechtliche Haftung notwendigen Ursächlichkeit im juristischen Sinn nichts her (vgl. Senatsurteile BGHZ 132, 341, 347; vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200, 201).
  • BGH, 20.11.2001 - VI ZR 77/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Diese aus dem Sozialversicherungsrecht (vgl. z.B. BSGE 6, 87; 6, 192; BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 V 11/98 R - SozR 3-3100 § 10 Nr. 6) stammende Formulierung gibt für die Beurteilung der für die zivilrechtliche Haftung notwendigen Ursächlichkeit im naturwissenschaftlichen und logischen Sinn nichts her (vgl. Senatsurteil BGHZ 132, 341, 347).
  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfasst die Entstehung oder die Verschlimmerung einer Gesundheitsstörung durch ein schädigendes Ereignis (BSGE 6, 87; BSG, Urteil vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73).
  • BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73

    Anlagebedingtes Leiden - Ruhende Anlage - Schädigender Vorgang - Krankhaftes

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfaßt die Entstehung oder die Verschlimmeruhg einer Gesundheitsstörung durch ein séhädigéndes Ereignis (vgl. BSG 6, 87; 44, 464).
  • BGH, 16.06.1965 - IV ZR 103/64

    Ersatz eines Verfolgungsschadens - Schaden an Körper oder Gesundheit - Anspruch

    Vielmehr ist stets zu prüfen, ob und inwieweit die weitere Verschlimmerung Schädigungsfolge ist oder ob andere von den schädigenden Einflüssen unabhängige Umstände für die Verschlimmerung verantwortlich sind (so für das Bundesversorgungsgesetz, Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 1957 - 8 RV 47/56 - NJW 1958, S. 197; Schieckel/Gurgel, Bundesversorgungsgesetz, 3. Aufl., Anm. 1 a zu § 62 -).
  • BGH, 19.12.1962 - IV ZR 218/62

    Rechtsmittel

    Auch für das Gebiet der Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz ist anerkannt, daß der Versorgungsanspruch nicht nur dann gegeben ist, wenn eine Gesundheitsstörung durch den schädigenden Vorgang entstanden ist, sondern auch dann, wenn ein bei der Einziehung zum Wehrdienst vorhanden gewesenes Leiden durch einen der in § 1 BVG genannten Tatbestände verschlimmert ist (BSG 6, 87 mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes; 6, 192; 12, 213).
  • BSG, 09.02.1977 - 10 RV 3/76
    Die hier vertretene Auffassung widerspricht nicht der bisherigen Rechtsprechung des Senats, wonach ein Streit um die Erhöhung der MdE vom Berufungsausschluß nach 5 448 Nr. 5 SGG nicht erfaßt wird, wenn die Erhöhung mit berufungsfähigen Einzelansprüchen - zB einem Verschlimmerungsantrag (vgl. BSGE 6, 87; 44, 464) oder einem Antrag auf Anerkennung weiterer Ver- (vgl.
  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 66/75
    Eine solche Verpflichtung (@ 54 Abs. 1 Satz 1, 5 454 Abs. 2 SGG) oder eine gleichartige Feststellung (@ 55 Abs. 1 Nr. 5 SGG) setzt voraus, daß eine Gesundheitsstörung als wahrscheinliche Folge einer geschützten Schädigung anerkannt werden muß, um einen Rechtsanspruch auf Versorgung zu begründen (% 1 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 BVG; BSG 6, 87, 89 f; 9, 17, 21 f; 9, 80, 82, 85 f; 12, 25, 26; 14, 59, 61 f; 21, 167, 168, 169 = SozR Nr. 58 zu 5 55 SGG).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 427/56
    Die Folgerungen, die das LSG° aus diesen Feststellungen gezogen hat, sind nicht frei von Bedenken° Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts e (BSG.) - können die Bedingungen im erkenntnistheoretischen Sinne nicht als Ursachen im Rechtssinne angesehen werden° Vielmehr sind in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts und des Reichsversorgungsgerichts nur diejenigen Einzelbedingungen als Ursachen im Rechtssinne anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben° Haben mehrere Umstände zu einem Erfolg beigetragen, so sind sie rechtlich nur dann nebeneinanderstehende Mitursachen, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges annähernd gleichwertig sind (Urteil des erkennenden Senats vom 14, Juli 1955, BSG, 1 8° 150 ff° 556-1517), Der Senat hat im Urteil vom 300 Oktober 1957 (8 RV 47/56 SozR, BVG @ 1 Ca 5 Nr, 15) weiter entschieden, daß der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung im Sinne des BVG und den Schädigungsfolgen sowohl die Entstehung als auch die Verschlimmerung einer Gesundheitsstörung durch ein schädigendes Ereignis umfasse°.
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RV 38/86
    Von der Anwendung der Kausalitätsgrundsätze, die hier sowohl für die Hüftgelenksarthrose als auch für die Wirbelsäulenbeschwerden als auch für die eventuelle Neigung zu Magen-Darm-Beschwerden eine Rolle spielen, ist die Bemessung des Schadens (% 1 Abs. 1, 8 5 30 Abs. 1 und 2 BVG), dh des schädigungsbedingten Verschlimmerungsanteils am Gesamtleidenszustand, zu unterscheiden (BSGE 6, 192, 19"; vgl auch BSGE 6, 87; 15, 228; 16, 198; 41, 70).
  • BSG, 23.07.1970 - 8 RV 743/68
  • BSG, 17.08.1967 - 8 RV 703/65
  • BSG, 30.03.1966 - 2 RU 62/61
  • BSG, 22.03.1962 - 8 RV 165/61
  • BSG, 30.01.1962 - 9 RV 1202/57
  • BSG, 03.11.1961 - 8 RV 265/61
  • BSG, 18.12.1957 - 9 RV 992/55
  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 1138/55
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