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   BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55   

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https://dejure.org/1957,23
BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55 (https://dejure.org/1957,23)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55 (https://dejure.org/1957,23)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1957 - 10 RV 945/55 (https://dejure.org/1957,23)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) - Anerkennung einer multiplen Sklerose als Schädigungsfolge - Anforderungen an die Rüge der Überschreitung der Grenzen des Rechts der freien Beweiswürdigung - Ursächlicher Zusammenhang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 70
  • NJW 1958, 39
 
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Wird zitiert von ... (359)

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Dies betrifft sowohl das Vorhandensein von positiven, als auch das Fehlen von negativen Tatbestandsvoraussetzungen (vgl allgemein bereits BSG Urteil vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55 - BSGE 6, 70) .
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Dabei gilt der Grundsatz, dass jeder Beteiligte die Beweislast für diejenigen Tatsachen - in Bezug auf das Vorhandensein positiver wie für das Fehlen negativer Tatbestandsmerkmale - trägt, welche die von ihm geltend gemachte Rechtsfolge begründen (vgl schon BSGE 6, 70, 73; BSGE 71, 256, 260 mwN = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN; ferner zB Leitherer in: Meyer-Ladewig, ua, aaO, § 103 RdNr 19a mwN; Roller in: Handkommentar, aaO, § 103 RdNr 34).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Letzteres kann eine BG ggf relativ kurz und klar zB mit Hilfe einer beratungsärztlichen Stellungnahme und Hinweisen auf den in Standardwerken dargestellten aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand belegen, zumal es für ihre Rechtsverteidigung in aller Regel ausreicht, die Überzeugungskraft des für den klagenden Versicherten positiven Gutachtens zu erschüttern, weil dieser die sog objektive Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (vgl nur BSGE 6, 70, 73; Krasney/Udsching, aaO, III RdNr 27).
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