Rechtsprechung
BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 60, 147
- MDR 1987, 85
- DVBl 1987, 245
Wird zitiert von ... (123)
- BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher …
Das LSG war - unabhängig von der strafgerichtlichen Beurteilung der Tat - aufgrund der tatsächlichen Feststellungen, die es dem Urteil des Schwurgerichts entnehmen durfte (vgl BSGE 60, 147, 149 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… BSGE 52, 281, 284 = SozR 3800 § 2 Nr. 3), befugt, eine eigenständige Würdigung vorzunehmen (…vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1 S 3f; 1500 § 128 Nr. 35 S 38; BSGE 60, 147, 149 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).Der Rechtfertigungsgrund beurteilt sich nach den Rechtsmaßstäben, die in § 32 StGB festgelegt und ergänzend durch die Rechtsprechung entwickelt worden sind (vgl hierzu BSGE 60, 147, 149 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 21. Januar 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 21. Januar 1991 nach einem fast 1 1/2 Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von nahezu zwei Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null
Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (…BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… BSGE 81, 156 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 37; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müssten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 37/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen - Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 30. Januar 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 30. Januar 1991 nach einem fast 2 1/2 Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von fast 2 Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 09.12.1998 - B 9 V 41/97 R
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - sozialrechtliches …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen - Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die etwaige Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 31. Oktober 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung kann ferner die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 31. Oktober 1991 nach einem mehr als 3 1/2 Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß auch der zeitliche Abstand von etwa 1 1/2 Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 5/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen - Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 1. April 1992 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 1. April 1992 nach einem über drei Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von über 9 Monaten zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93
Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer …
Die Versorgungsverwaltung und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben zwar grundsätzlich unabhängig von der strafgerichtlichen Beurteilung einer Tat zu entscheiden, ob es sich um eine Gewalttat handelt (BSGE 60, 147, 149 = SozR 1300 § 45 Nr. 24). - BSG, 29.07.1998 - B 9 V 44/97 R
Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen - Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 29. Juli 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten auf die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 11. Juli 1991 nach einem über zwei Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von etwa 1 1/2 Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 29/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig starker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßten (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Satz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 12. Juni 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 12. Juni 1991 nach einem fast zwei Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von mehr als 1 1/2 Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 6/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
Zwar hat der 9a-Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147, 151 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… s auch BSG SozR 1300 § 45 Nr. 46) im Hinblick auf die Gesetzesgeschichte und die Rechtsprechung zu der - durch das SGB X aufgehobenen Vorschrift des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung für das Versorgungsrecht angenommen, daß ein Spielraum für eine Ermessensentscheidung zum Vorteil des Begünstigten allgemein ausgeschlossen sei, wenn das Ergebnis der Interessenabwägung nach § 45 Abs. 2 SGB X einer Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht entgegenstehe.Bei Verwaltungsakten, mit denen Dauerleistungen bewilligt worden sind, ist das öffentliche Interesse an der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes in der Regel höher einzuschätzen als bei der Gewährung einmaliger Leistungen, weil eine Dauerleistung die Allgemeinheit regelmäßig stärker belastet als eine einmalige Leistung (vgl Steinwedel in: Kasseler Komm, § 45 SGB X RdNr 47;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9;… BSGE 59, 157, 163 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58; BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BVerwGE 19, 188, 189 mwN).
Das gilt jedenfalls für Dauerleistungen, die - wie hier - für sehr lange Zeit gewährt werden müßte (BSGE 60, 147, 152 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Aber selbst wenn das LSG aufgrund der nachzuholenden Feststellungen zu dem Ergebnis kommen sollte, daß der Kläger nicht schon nach § 45 Abs. 2 Setz 2 SGB X Vertrauensschutz genießt, können andere Umstände für die Annahme seiner Schutzwürdigkeit sprechen (vgl Senat in BSGE 60, 147, 152 f = SozR 1300 § 45 Nr. 24 S 77; BSG DRV 1985, 319 ff;… BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20).
So ist beispielsweise zugunsten des Klägers in Betracht zu ziehen, daß die Unrichtigkeit des Bewilligungsbescheides vom 25. Januar 1991 allein in den Verantwortungsbereich des Beklagten fällt (vgl BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24;… 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20;… 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19, S 58 sowie BSG DRV 1985, 319 ff) und daß durch grobe Fehler der Verwaltung bei Erlaß des rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts das Vertrauen des Begünstigten in die Bestandskraft der Leistungsbewilligung nachhaltig gestärkt wird (…BSGE 59, 157, 164 = SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 58).
Von Bedeutung können ferner die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse am Wohnsitz des Betroffenen (zB Folgen des Bürgerkriegs) und die wirtschaftliche Lage des Begünstigten sein (…BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20 S 69;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 9; sowie BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24 mwN).
Schließlich wird das LSG bei seiner erneuten Entscheidung unter Umständen berücksichtigen müssen, daß der Bewilligungsbescheid vom 25. Januar 1991 nach einem mehr als 2 1/2 Jahre dauernden Verwaltungsverfahren ergangen ist, in dessen Verlauf der Beklagte den Sachverhalt aufgeklärt und geprüft hat, und daß der zeitliche Abstand von nahezu zwei Jahren zwischen Erlaß des Bewilligungsbescheides und Erlaß des Rücknahmebescheides ins Gewicht fällt (vgl dazu zurückhaltend: BSGE 60, 147, 153 = SozR 1300 § 45 Nr. 24).
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 4/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 8/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 3/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 7/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 29.07.1998 - B 9 V 38/97 R
Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit …
- BSG, 24.06.1998 - B 9 V 30/97 R
Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 43/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 34/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 15/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 05.11.1997 - 9 RV 2/97
Kriegsopfer - Rücknahme - Bewilligungsbescheid - Beschädigtenrente - Ausländer - …
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 12/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 9/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 24.06.1998 - B 9 V 35/97 R
Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit …
- BSG, 24.06.1998 - B 9 V 42/97 R
Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 27/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 24/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 31/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 25/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 18/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 11.03.1998 - B 9 V 28/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 13/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 17.12.1997 - 9 RV 17/97
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 18.12.1997 - B 9 V 31/97 R
- BSG, 05.11.1997 - 9 RV 21/96
Kriegsopfer - Rücknahme - Bewilligungsbescheid - Beschädigtenrente - Ausländer - …
- BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 6/00 R
Rücknahme eines rechtswidrigen Bewilligungsbescheids mit Wirkung für die Zukunft …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 36/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 22.04.1998 - B 9 V 40/97 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden …
- BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89
Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH, …
- BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
- BSG, 26.09.1990 - 9b/7 RAr 30/89
Ermessensausübung bei der rückwirkenden Aufhebung von Verwaltungsakten, Betrug, …
- LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation
- BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96
Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter
- BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R
Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines …
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund - …
- BSG, 10.08.1993 - 9 BV 4/93
Verschulden - Dritter - Entlastung - Ermessen
- VGH Bayern, 01.10.2015 - 12 ZB 15.1698
Rückforderung von Fördermitteln; Vertrauensschutz; Ermessen; …
- LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, …
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14
Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die …
- LSG Hessen, 20.10.1997 - L 5 V 344/95
- LSG Hessen, 27.10.1997 - L 5 V 37/95
- LSG Hessen, 20.10.1997 - L 5 V 341/95
- BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/92
Rücknahme - fehlende Ermessensentscheidung - Anhörung - Heilung - Verwaltungsakt …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 12 AS 3289/12
(Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - höhere Gewalt gem § 67 Abs 3 …
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 40/95
- BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Fehlende Ermessensentscheidung
- BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R
Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme …
- LSG Hessen, 12.12.2001 - L 6 AL 211/99
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 1221/94
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
- BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86
Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines …
- LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anerkennung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 R 4059/12
Rentenauskunft - Zusicherung - Probeberechnung - Korrektur einer fehlerhaften …
- LSG Hessen, 30.09.1999 - L 5 V 147/99
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Bosnien-Herzegowina - …
- LSG Hessen, 30.09.1999 - L 5 V 1412/98
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Kroatien - sozialrechtliches …
- LSG Hessen, 29.07.1999 - L 5 V 472/98
Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - Slowenien - sozialrechtliches …
- BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88
Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne …
- LSG Bayern, 27.06.2017 - L 13 R 12/15
Gewährung von Witwenrente trotz zurückgenommener Zusicherung
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 250/95
- BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 8/87
Möglichkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld - …
- LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 77/16
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) mit Wirkung (nur) für die …
- LSG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - L 11 KR 3392/14
(Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2012 - L 9 U 337/09
- LSG Hessen, 17.07.1997 - L 5 V 339/95
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 103/95
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 335/95
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 105/95
- LSG Hessen, 21.11.1996 - L 5 V 331/95
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 35/95
- LSG Sachsen, 10.11.2011 - L 3 AL 60/10
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur …
- LSG Hessen, 12.06.1997 - L 5 V 342/95
- LSG Hessen, 14.12.1995 - L 5 V 345/95
Versorgungsrecht - Regelfall - Ermessensreduzierung auf Null
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - L 4 R 35/07
Aufhebung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - L 6 VG 22/06
Bestehen eines Versorgungsanspruchs nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
- LSG Hessen, 15.04.1997 - L 4 Vg 718/95
Opferentschädigung - Versagung - Mitverursachung
- LSG Hessen, 05.12.1996 - L 5 V 213/95
- BSG, 22.06.1988 - 9a RV 3/86
Umdeutung eines rückwirkend abändernden Verwaltungsaktes - Verschuldensprüfung - …
- BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 60/86
Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2014 - L 1 KR 111/12
- LSG Hessen, 07.11.1996 - L 5 V 1163/94
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 9 U 249/12
- LSG Berlin, 29.10.2002 - L 13 VG 2/01
Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz; Schussverletzung eines …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 - L 3 R 160/18
Übertragung von Rentenanwartschaften nach Ehescheidung - Zeitpunkt der …
- LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 R 1590/12
- BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 126/87
- LSG Bayern, 15.03.2007 - L 9 AL 213/03
Rechtmäßigkeit der teilweisen Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - L 6 VG 76/96
Vorliegen von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Erleiden einer …
- BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 1/94
Rücknahme - GdB-Herabsetzung - Ermessensentscheidung - Ermessensreduzierung auf …
- BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 120/87
- LSG Thüringen, 30.11.2010 - L 6 R 415/09
- LSG Hessen, 31.03.1987 - L 4 V 892/82
Opfer; Opferentschädigung; Polizeibeamter; Schlägerei; Zeuge; …
- LSG Bayern, 14.09.2006 - L 7 AS 40/06
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung des …
- LSG Saarland, 24.09.2002 - L 5 VS 18/01
Anspruch auf Rückzahlung einer Waisenrente wegen Anrechnung eines …
- VG Augsburg, 24.07.2020 - Au 3 K 19.137
Rückforderung der Förderung einer Kindertageseinrichtung wegen Angabe falscher …
- VG Augsburg, 24.07.2020 - Au 3 K 19.138
Förderung einer Kindertageseinrichtung
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 3902/09
- VG Augsburg, 24.07.2020 - Au 3 K 19.155
Rückforderung der Förderung einer Kindertageseinrichtung
- SG Duisburg, 18.05.2017 - S 10 R 1214/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2014 - L 10 VE 46/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2013 - L 2 R 185/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.04.2003 - L 2 U 359/02
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 24/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 30/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 33/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 34/87
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 10 VE 77/17
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 27/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 28/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 29/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 31/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 35/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 36/87
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 37/87
- VG Augsburg, 24.07.2020 - Au 3 K 19.139
Rückforderung der Förderung einer Kindertageseinrichtung wegen Angabe falscher …