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   BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85   

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https://dejure.org/1986,9207
BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85 (https://dejure.org/1986,9207)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1986 - 5a RKn 22/85 (https://dejure.org/1986,9207)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1986 - 5a RKn 22/85 (https://dejure.org/1986,9207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung beim Leistungsbezug - Selbständige Erwerbstätigkeit - Rentenversicherung - Ausfallzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 176
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 06.05.1971 - BT-Drs VI/2153
    Auszug aus BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85
    In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige (BT-Drucks VI/2153 Seite 9) heißt es ganz allgemein: "Eine Erwerbsunfähigkeit gilt nicht als gegeben, wenn noch eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird".
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85
    Nach der Rechtsprecnung des Bundessozialgericnts (BSG) ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlassen des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 59, 1ü3" 14b : SozR 2200 % 1251 Nr. 11; vgl auch BSGE 58, 110, 114 f : SozR 5755 Art. 2 s 1 Nr. 0).
  • BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 137/79

    Selbständige Erwerbstätigkeit - Unbedeutende Einkünfte - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85
    Nicht erwerbsunfähig im Sinne des 5 1247 Abs. 2 Satz 2 BVG ist der selbständig Erwerbstätige auch, wenn er durch die Tätigkeit nur noch geringfügige oder nahezu unbedeutende Einkünfte erzielt (BSGE 51, 190 : SozR 2200 s 1247 Nr. 32).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74

    Selbstständiger - Selbstständige Erwerbstätigkeit - Tätigkeit auf eigene Rechnung

    Auszug aus BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85
    Nach der Rechtsprechung des BSG übt ein Versicherter eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, wenn er im eigenen Namen und auf eigene Recnnung erwerbstätig ist (so BSGE 39, 152, 153 : SozR 5750 Art. 2 5 52 Nr. 1; BSGE 45, 238, 239 : SozR 2200 $ 1247 Nr. 19).
  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 6/77
    Auszug aus BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 22/85
    Nach der Rechtsprechung des BSG übt ein Versicherter eine selbständige Erwerbstätigkeit aus, wenn er im eigenen Namen und auf eigene Recnnung erwerbstätig ist (so BSGE 39, 152, 153 : SozR 5750 Art. 2 5 52 Nr. 1; BSGE 45, 238, 239 : SozR 2200 $ 1247 Nr. 19).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; vgl auch BSGE 58, 110, 114f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6).

    Denn dieses Gebot beruht letztlich auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6; zur Lückenfüllung im Wege der Analogie siehe ferner BSGE 21, 95, 97 = SozR Nr. 4 zu § 73 G 131).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6.8.1986 - 5a RKn 22/85 - BSGE 60, 176 = SozR 2600 § 57 Nr. 3) sei eine solche ua dann gegeben, wenn das Schweigen des Gesetzes darauf zurückzuführen sei, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben habe.
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Der Richter ist zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke allerdings nur berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6 und BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3).

    Dies beruht letztlich auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6).

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