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   BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85   

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BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85 (https://dejure.org/1986,731)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1986 - 7 RAr 77/85 (https://dejure.org/1986,731)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 (https://dejure.org/1986,731)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 11
  • NJW 1988, 511 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 95
  • DVBl 1987, 849
  • DVBl 1987, 850
  • DÖV 1987, 824
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.12.1970 - 12 RJ 132/69

    Sozialversicherungsangelegenheiten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Nach der einhelligen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist der Erstattungsanspruch nichts anderes als die Kehrseite des Leistungsanspruches (BGHZ 71, 181, 182; BVerwG, NJW 73, 2122; BFH, NJW 1974, 17, 184, Nr. 20; BSGE 32, 145, 147).

    Außerdem würde in einem vergleichbaren Falle wie dem vorliegenden nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 32, 145, 147) und des BGH (BGHZ 71, 181, 183; 73, 202, 203) de Rentenversicherungsträger keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen können.

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Dieses Ergebnis entspreche der Auffassung des 11. Senats in seinem Urteil vom 18. August 1983 (BSGE 55, 250).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Auch dann würde ein versicherungsrechtliches Leistungsverhältnis vorliegen, das allerdings ohne Rechtsgrund entstanden wäre (BGHZ 71, 180, 183).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Außerdem würde in einem vergleichbaren Falle wie dem vorliegenden nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 32, 145, 147) und des BGH (BGHZ 71, 181, 183; 73, 202, 203) de Rentenversicherungsträger keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltend machen können.
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Erheblich ist vielmehr, daß die Beklagte als Leistungsträgerin es für sich in Anspruch nimmt, die zwischen ihr und der Klägerin bestehenden Rechtsbeziehungen durch Verwaltungsakt zu regeln (BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72

    Übergangsvergütung Getreide - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Nach der einhelligen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist der Erstattungsanspruch nichts anderes als die Kehrseite des Leistungsanspruches (BGHZ 71, 181, 182; BVerwG, NJW 73, 2122; BFH, NJW 1974, 17, 184, Nr. 20; BSGE 32, 145, 147).
  • Drs-Bund, 19.12.1978 - BT-Drs 8/2430
    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    worden sind (BT-Drucks. 8/2430, S. 36).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 10/85

    Rückzahlung von Sozialleistungen - Vermögensübernahme - Inanspruchnahme als

    Auszug aus BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 77/85
    Das Urteil des 9. Senats des BSG vom 3. September 1986 (9a RV 10/85), auf das die Beklagte hinweist, ist schon aufgrund des Sachverhalts, der ihm zugrunde liegt, nicht einschlägig.
  • LSG Bayern, 21.01.2013 - L 7 AS 381/12

    Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das BSG die Rückforderung einer Zahlung den Zivilgerichten und §§ 812 ff BGB zugeordnet hat, wenn eine Zahlung versehentlich an einen völlig unbeteiligten Dritten erfolgte (BSG, Urteil vom 29.10.1986, 7 RAr 77/85 und BSG, Urteil vom 24.07.2001, B 4 RA 102/00 R, Rn. 21).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 165/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Der grundlegende Unterschied zwischen dem Kläger und einem beliebigen Dritten, auf dessen Konto eine Zahlung erfolgt (vgl zu einer solchen Fallgestaltung: BSG vom 29.10.1986 - 7 RAr 77/85 - BSGE 61, 11 = SozR 1300 § 50 Nr. 13) , besteht darin, dass die Zahlung seitens des Beklagten an den Kläger zur Erfüllung einer von dem Beklagten irrtümlicherweise angenommenen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erfolgte (vgl zu einer solchen Fallgestaltung BSG vom 24.7.2001 - B 4 RA 102/00 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 24) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt -

    Der Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X ist die Kehrseite des Leistungsanspruchs (vgl BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13 S 19) .

    Dies trifft gerade auch dann zu, wenn die Zahlung - wie hier - auf ein vom (vermeintlichen) Antragsteller angegebenes Konto einer anderen Person überwiesen wird, der ersichtlich keine eigene Einzugsberechtigung zusteht (vgl BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13 S 19 f; allgemein dazu auch BSG SozR 1300 § 50 Nr. 16, 17; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10; BSG SozR 4-1300 § 50 Nr. 3) .

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Denn die Rechtsnatur des Erstattungsanspruchs folgt derjenigen des (vermeintlichen) Leistungsanspruchs, zu dessen Erfüllung gezahlt wurde (vgl hierzu BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13; BGHZ 71, 180, 182).

    "Erbracht" ist die Geldleistung an den Dritten, wenn der Sozialleistungsträger diese dem Zahlungsempfänger bewußt und zweckgerichtet in der vermeintlichen Annahme, er leiste an den Empfangszuständigen (hier: aufgrund der ihm als Pfändungsgläubiger zur Einziehung überwiesenen Forderung) zugewendet und damit dessen Vermögen vermehrt hat; ferner, wenn der Empfänger - unter Berücksichtigung eines objektiven Empfängerhorizontes (§ 133 BGB) - den Zweck der Zahlung (als Sozialleistung), den Zahlenden als Sozialleistungsträger sowie sich selbst als den (vermeintlich) richtigen Zahlungsadressaten des Leistungsträgers erkennen konnte (sog Transparenzprinzip; vgl hierzu im übrigen BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13; BGHZ 73, 202, 203 f; Fikentscher, Schuldrecht, 9. Aufl, § 99 RdNr 1074 f).

    Hingegen fallen solche Rückabwicklungsbeziehungen nicht in den Anwendungsbereich des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X, in denen der Sozialleistungsträger lediglich versehentlich an einen "Nichtbeteiligten", also gerade nicht bewußt und zweckgerichtet (an einen vermeintlich Empfangszuständigen) leistet (vgl hierzu BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Der in § 50 Abs. 1 und 2 SGB X geregelte besondere öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch (vgl. BVerwGE 71, 85 ) stellt deshalb als gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Erstattungsanspruchs ebenso wie jener nur die Kehrseite, das "Gegenstück" des Leistungsanspruchs, das daraus folgende Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses dar (vgl. BVerwGE 4, 215 ; 20, 295 ; 25, 72 ; 37, 314 ; BGHZ 71, 180 ; BSGE 24, 190 ; 28, 258; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - ).

    Er ist darum nur dann eine geeignete Grundlage für den vorliegend geltend gemachten Anspruch, wenn zwischen der Beklagten und den Klägern ein - wirkliches oder vermeintliches - sozialrechtliches Leistungsverhältnis bestanden hat, aus dem die Kläger unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten haben (vgl. BVerwGE 50, 73 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, S. 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.).

    Nur im Rahmen einer solchen sozialrechtlichen Leistungsbeziehung kann nämlich von "erbrachten Leistungen sowie von deren Erstattung", d.h. Rückabwicklung, gesprochen werden (vgl. BSGE 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986, a.a.O.): Erstattungspflichtig gemäß § 50 SGB X ist derjenige, an den aufgrund einer derartigen Beziehung Leistungen erbracht wurden (vgl. BSG, Urteile vom 22. April 1987 - 10 RKg 16/82 - , vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 - ), wobei eine nur mittelbare Begünstigung nicht ausreicht (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1966, a.a.O.).

    Diese Auffassung wird durch die Entstehungsgeschichte des § 50 SGB X bestätigt, wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29. Oktober 1986 (a.a.O.) bereits ausgeführt hat.

  • BVerwG, 23.01.1990 - 8 C 37.88

    Wohngeldzahlung - Tod eines Antragsberechtigten - Bewilligungsbescheid - Erbe

    Dementsprechend könnte der hier in Rede stehende Erstattungsanspruch nur dann öffentlich-rechtlicher Natur sein, wenn dem Kläger das Wohngeld in Höhe von 110 DM für den Monat Mai 1980 aufgrund eines zwischen der Wohngeldbehörde und ihm bestehenden wohngeldrechtlichen und somit öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses oder zumindest eines vermeintlichen Öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses zugeflossen wäre (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - DVBl. 1987, 849 , sowie BGH, Urteile vom 30. März 1978 - VII ZR 244/76 - a.a.O. S. 182 f. und vom 18. Januar 1979 - VII ZR 165/78 - BGHZ 73, 202 [BGH 18.01.1979 - VII ZR 165/78]).

    An der Maßgeblichkeit des Vorliegens eines (tatsächlichen oder vermeintlichen) öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnisses für die Qualifizierung eines geltend gemachten Erstattungsanspruchs hat sich - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - durch das Inkrafttreten des § 50 Abs. 2 SGB X nichts geändert (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - a.a.O., S. 851).

  • LSG Bayern, 04.02.2016 - L 18 SO 89/14

    Regress - Sozialhilfeträgers Leistungsvereinbarung §§ 75, 76 SGB XII

    Denn der allgemeine öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch setzt als Kehrseite des Anspruchs auf Leistung das Vorliegen eines sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses und die vorherige Erbringung von Sozialleistungen voraus (vgl. OVG Brandenburg a. a. O.; zu den Voraussetzungen des öffentlichrechtlich Erstattungsanspruchs siehe auch BSG v. 29.10.1986 - 7 RAr 77/85).
  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Dies hat der Senat zu der inzwischen kodifizierten Erstattungsregelung des § 50 SGB X entschieden (Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 29.88 - ) und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung (BVerwGE 50, 73 ; Urteil des Senats vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - <FEVS 14, 443/446>; BSGE 15, 14 ; 32, 145 ; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - <">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13>) damit begründet, daß das Erstattungsverhältnis nur die Umkehrung, das "Spiegelbild" des Leistungsverhältnisses darstelle und (deshalb) das Bestehen eines - wirklichen oder vermeintlichen - sozialrechtlichen Leistungsverhältnisses voraussetze, aus dem der zur Erstattung Herangezogene unmittelbar von der Beklagten etwas erhalten hat.
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Ihr Rückforderungsbegehren kann daher nicht von dem Leistungsverhältnis gelöst werden; Beitragspflicht und Erstattungsanspruch der Klägerin sind nach demselben Recht zu beurteilen (BGHZ 71, 180, 182; 72, 56, 57 f. [BGH 22.06.1978 - III ZR 109/76]; BSGE 24, 190, 192; 32, 145, 147; 47, 109, 110; BSG Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 77/85 - ">50%20SGB%20X%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 13).
  • BFH, 06.06.2003 - VII B 262/02

    Dritter als Leistungsempfänger

    Der für das sozialrechtliche Rückforderungsverfahren nach § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) entwickelten Auffassung des Bundessozialgerichts --BSG-- (Urteil vom 29. Oktober 1986 7 RAr 77/85, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1988, 95; vgl. auch BGH-Urteil vom 18. Januar 1979 VII ZR 165/78, BGHZ 73, 202), ist der Senat nicht gefolgt (eingehend hierzu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1987 IX K 432/83, EFG 1988, 335).
  • LSG Hessen, 26.11.1996 - L 4 V 358/96

    Rückforderung von nach dem Tod des Berechtigten überzahlten Geldleistungen

  • OVG Saarland, 12.02.1988 - 1 R 400/87

    Wohngeld; Bewilligungsbescheid; Aufhebung; Rückforderung; Überzahlung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 4 R 531/07

    Handeln durch Verwaltungsakt; öfftentlich-rechtliche Rechtsbeziehung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2008 - 3 O 211/07

    Ausbildungsförderung; Prozesskostenhilfe; Rückerstattung; Schutzwürdigkeit;

  • SG Koblenz, 14.06.2006 - S 11 AS 305/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung gegenüber

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 5/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - nicht rechtzeitige Terminsladung - rechtliches

  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 10/89

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach Rückforderung von betrügerisch

  • LSG Bayern, 30.03.2004 - L 17 U 183/03

    Anspruch des Rententrägers auf Rückzahlung überzahlter Waisenrente;

  • LG München II, 28.08.2019 - 2 T 3052/19

    Öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art bei Klage gegen

  • BSG, 22.04.1987 - 10 RKg 16/85

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung - Rückwirkende Aufhebung der

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 11/97 R

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge von Rechtsnachfolgern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 9 AS 1932/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 8/86
  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 19 R 635/01

    Rückzahlung überzahlter Rentenleistungen; Beginn der Verjährungsfrist;

  • OLG Karlsruhe, 30.12.1987 - 9 U 140/87

    Rückzahlung einer weiter ausgezahlten Altersrente nach dem Tode der Mutter;

  • LSG Hamburg, 15.09.2011 - L 5 AS 3/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.05.2003 - L 8 RA 84/02

    Erstattung von Rentenleistungen, die nach dem Tod der Berechtigten weiterhin auf

  • LSG Thüringen, 20.10.1999 - L 6 RJ 577/98

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Geldleistungen nach dem Tod des

  • VG Köln, 01.04.2003 - 5 K 6033/00

    Rückforderung von aufgrund eines Kostenanerkenntnisses gegenüber einem

  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 13/89

    Rückforderung zu Unrecht ohne Verwaltungsakt gezahlter Eingliederungshilfe -

  • OVG Niedersachsen, 24.09.1997 - 4 L 7340/95

    Wohngeld; Rückforderung von Wohngeld; Sachfremde Verwendung

  • BFH, 02.08.1988 - VII B 33/88

    Rechtsfolgen der Absendung eines fehlerhaften Umsatzsteuerbescheids -

  • LSG Hessen, 11.05.2001 - L 13 RJ 944/97
  • VG Köln, 26.01.2023 - 19 K 7311/19
  • SG Lüneburg, 08.04.2010 - S 28 AS 315/08

    Definition des Begriffs der "öffentlich-rechtlichen Leistung"; Möglichkeit einer

  • VG Hamburg, 23.11.2009 - 10 WE 3084/09

    Entlassung aus dem Zivildienst wegen Zivildienstunfähigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.1987 - IX K 432/83

    Beiladung eines Dritten im Finanzgerichtsprozess; Rückforderung eines an einen

  • VG Oldenburg, 24.06.2005 - 13 A 772/03

    Zu Unrecht erbrachte Leistung zwischen Leistungsträger und Empfänger aufgrund

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