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   BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87   

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https://dejure.org/1988,2071
BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 37
  • NVwZ-RR 1989, 284
 
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Wird zitiert von ... (75)

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15; anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23; BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19) .
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären

    Das Gericht ist bei der Auswahl des Grundes (also in der Prüfungsreihenfolge) - abgesehen von den hier nicht betroffenen Sachurteilsvoraussetzungen - frei: Ist eine Klage aus mehreren Gründen gerechtfertigt oder aus mehreren Gründen abzuweisen, so ist es Sache des Gerichts, auf welchen Grund es seine Entscheidung stützt (vgl BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 30 mwN; BSGE 63, 37, 41 f = SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13

    (Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente -

    Dies ist dann aber nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 04.02.1988, 11 RAr 26/87 in SozR 1300 § 45 Nr. 34; Beschluss vom 10.08.1993, 9 BV 4/93 in SozR 3-1300 § 45 Nr. 18; Urteil vom 25.01.1994, 4 RA 16/92 in SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; zur Wechselwirkung des Maßstabes für grobe Fahrlässigkeit und allgemeiner Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null BSG, Urteil vom 24.01.1995, 8 RKn 11/93 in SozR 3-1300 § 50 Nr. 17), wobei im vorliegenden Fall durchaus und zusätzlich die damalige Ausnahmesituation der Klägerin (Verlust des Ehemannes und zwei minderjährige Kinder) zu ihren Gunsten hätte berücksichtigt werden können.
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