Rechtsprechung
   BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89   

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BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89 (https://dejure.org/1989,3643)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1989 - 11 RAr 79/89 (https://dejure.org/1989,3643)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 (https://dejure.org/1989,3643)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des § 112 Abs. 7 AFG , sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 293
  • NZA 1990, 206
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Demgegenüber haben der 5. Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 (SozR 2200 § 313 Nr. 6) eine Austrittserklärung aus der freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung und im Urteil vom 30. Oktober 1985 (SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Verzögerung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme mit der Folge, daß der Bemessungszeitraum nunmehr im Sinne des § 1241a Abs. 2 RVO länger als drei Jahre zurücklag, und der erkennende Senat im Urteil vom 23. September 1981 (BSGE 52, 145 = SozR 1200 § 14 Nr. 12) die Gewährung eines medizinischen Heilverfahrens mit der Folge, daß ein Anspruch auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Rentenversicherungsbeiträge erlosch, im Wege des Herstellungsanspruchs als ungeschehen angesehen, wobei allerdings eine Verletzung der Beratungspflicht im konkreten Fall abgelehnt wurde.

    Im Falle des erwähnten Heilverfahrens, das den Anspruch auf Beitragserstattung ausschloß (BSGE 52, 145), konnte das Heilverfahren durch Verrechnung der Kosten mit dem Beitragserstattungsanspruch gleichsam rückgängig gemacht werden.

  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Nach der Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucks 10/3923 zu Nr. 30 Buchst d Abs. 2b) soll die Alhi nach jeweils drei Jahren - alle positiven und negativen Entwicklungen berücksichtigend - neu nach dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung bemessen werden, für die der Arbeitslose künftig in Betracht kommt.

    Hierdurch sollten unterschiedliche Ergebnisse bei der Bemessung, die sich für das Alg und die Anschluß-Alhi einerseits sowie die originäre Alhi andererseits ergeben hatten, vermieden werden (BT-Drucks 10/3923 zu Nr. 30 Buchst b aa).

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Wird der Versicherte pflichtwidrig über seine mit dem Tage des Rentenantrages eingetretene Pflichtmitgliedschaft nicht aufgeklärt, und trägt er deshalb anfallende Krankheitskosten selbst oder über eine private Krankenversicherung, so schließt dies den an sich gegebenen Beitragsanspruch aus, wie der 12. Senat in einem Urteil vom 17. Dezember 1980 (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44) zum Herstellungsanspruch entschieden hat.
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Der 5. Senat hat im Urteil vom 24. März 1988 (BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28) im Wege des Herstellungsanspruchs den tatsächlichen Bezug von Arbeitslosengeld in Abgrenzung zu der angeführten Rechtsprechung des 7. Senats und der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. April 1989 - 11 RAr 21/88 - den Bezug von Übergangsgeld im Wege des Herstellungsanspruchs fingiert.
  • BSG, 27.04.1989 - 11 RAr 21/88

    Anrechnung von Krankengeldbezug auf Arbeitslosenhilfe, Herstellungsanspruch beim

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Der 5. Senat hat im Urteil vom 24. März 1988 (BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28) im Wege des Herstellungsanspruchs den tatsächlichen Bezug von Arbeitslosengeld in Abgrenzung zu der angeführten Rechtsprechung des 7. Senats und der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. April 1989 - 11 RAr 21/88 - den Bezug von Übergangsgeld im Wege des Herstellungsanspruchs fingiert.
  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Hierzu hat der 7. Senat des BSG bereits entschieden, das verwirklichte Tatbestandsmerkmal der Anwartschaftszeit lasse sich nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs als nicht gegeben fingieren (BSG Urteil vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 62/88 -).
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Demgegenüber haben der 5. Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 (SozR 2200 § 313 Nr. 6) eine Austrittserklärung aus der freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung und im Urteil vom 30. Oktober 1985 (SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Verzögerung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme mit der Folge, daß der Bemessungszeitraum nunmehr im Sinne des § 1241a Abs. 2 RVO länger als drei Jahre zurücklag, und der erkennende Senat im Urteil vom 23. September 1981 (BSGE 52, 145 = SozR 1200 § 14 Nr. 12) die Gewährung eines medizinischen Heilverfahrens mit der Folge, daß ein Anspruch auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Rentenversicherungsbeiträge erlosch, im Wege des Herstellungsanspruchs als ungeschehen angesehen, wobei allerdings eine Verletzung der Beratungspflicht im konkreten Fall abgelehnt wurde.
  • BSG, 30.10.1985 - 5b RJ 86/84

    Verletzung der Betreuungspflicht des Leistungsträgers gegenüber Versicherten

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Demgegenüber haben der 5. Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 (SozR 2200 § 313 Nr. 6) eine Austrittserklärung aus der freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung und im Urteil vom 30. Oktober 1985 (SozR 2200 § 1241a Nr. 9) die Verzögerung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme mit der Folge, daß der Bemessungszeitraum nunmehr im Sinne des § 1241a Abs. 2 RVO länger als drei Jahre zurücklag, und der erkennende Senat im Urteil vom 23. September 1981 (BSGE 52, 145 = SozR 1200 § 14 Nr. 12) die Gewährung eines medizinischen Heilverfahrens mit der Folge, daß ein Anspruch auf Erstattung rechtmäßig entrichteter Rentenversicherungsbeiträge erlosch, im Wege des Herstellungsanspruchs als ungeschehen angesehen, wobei allerdings eine Verletzung der Beratungspflicht im konkreten Fall abgelehnt wurde.
  • BSG, 07.09.1988 - 11 RAr 25/88

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz -

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    Würde mit diesen Entscheidungen eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Gesetzeslücke angenommen, so stünde deren Schließung im Wege der Rechtsprechung entgegen, daß die vorhandene gesetzliche Regelung keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür bietet, mit welchem Ergebnis sie nach dem Willen des Gesetzgebers auszufüllen wäre (vgl hierzu BSG Urteil vom 7. September 1988 - 11 RAr 25/88 - und SozR 2200 § 1304a Nr. 10 auf Blatt 17).
  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 98/87

    Berechnung des Arbeitslosengeldes im Anschluß an die Beschäftigung in einer nach

    Auszug aus BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89
    In einem derartigen Fall war nach der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Rechtslage weder ein Rückgriff auf das letzte Bemessungsentgelt vor der Maßnahme, noch ein Rückgriff auf das erzielbare Entgelt im Sinne des § 112 Abs. 7 AFG möglich, wie das BSG bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 98/87 - Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

  • BSG, 14.03.1985 - 7 RAr 84/83

    Arbeitsentgelt - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Ob der Herstellungsanspruch es überhaupt gestattet, anstelle des wirklich vorliegenden Sachverhalts den bei einer pflichtgemäßen behördlichen Beratung sich voraussichtlich ergebenden Sachverhalt zu unterstellen, ist zweifelhaft (vgl. dazu BSGE 65, 293 [299 f.] m.w.N.).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Wenn die Rechtsprechung für einen Herstellungsanspruch verlangt, daß die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig sein muß (stRspr vgl Senatsurteile vom 25. April 1978 - 5 RJ 18/77 - BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11, vom 22. November 1988 - 5/4a RJ 79/87 - SozR 5750 Art. 2 § 6 Nr. 4 S 6; vom 23. April 1990 - 5 RJ 65/89 - AmtlMitt LVA Rheinpr 1991, 252 und vom 24. April 1996 - 5/4 RA 36/93 - SozR 3-2940 § 124 Nr. 1 mwN sowie BSG Urteile vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - SozR 4100 § 112 Nr. 51, vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 50/93 - SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 und vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 12/99 R - SozR 3-1200 § 14 Nr. 28 jeweils mwN), bedeutet das nicht, daß alle gesetzlichen Voraussetzungen der zum Nachteilsausgleich erforderlichen Amtshandlung vorliegen müssen; denn sonst bedürfte es keines Herstellungsanspruchs (BSG Urteil vom 18. August 1983 - 11 RA 60/82 - BSGE 55, 261, 263 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27 S 80).
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Dem steht nicht entgegen, daß, wie die Revision meint, damit ein außerhalb des hier maßgeblichen Sozialrechtsverhältnisses (Versorgungsverhältnisses) liegendes Tatbestandsmerkmal (Witwenrentenanspruch aus der Versicherung des M. dem Grunde nach) unterstellt würde (vgl dazu BSGE 65, 293, 299 ff = SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Der in diesem Zusammenhang von der Revision sinngemäß erhobene Einwand, die Rechtsprechung habe den Herstellungsanspruch bei der Versäumung von Ausschlussfristen zugelassen, greift im Ergebnis nicht durch (so bereits BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 61/88
    In einem derartigen Fall ist, wie das BSG wiederholt entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ein Rückgriff auf das letzte Bemessungsentgelt vor der Maßnahme nicht möglich (vgl BSG Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 98/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - noch nicht veröffentlicht).

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 26. September 1989 (11 RAr 79/89) ausgeführt hat, deckt sich diese Rechtsprechung des 7. Senats des BSG zum Herstellungsanspruch nicht vollständig mit der Rechtsprechung anderer Senate des BSG.

    Denn der Rechtsprechung des 7. Senats stimmt der erkennende Senat jedenfalls insoweit zu, als Sachverhalte betroffen sind, die zu erheblichen Vorteilen des Versicherten im Vergleich zu dem bei pflichtgemäßem Verhalten des Versicherungsträgers eingetretenen Sachverhalt geführt haben, die nicht rückabgewickelt werden können (vgl Urteil vom 26. September 1989 - aaO).

    Er kann deshalb nicht zusätzlich fordern, in der Folgezeit so behandelt zu werden, als ob er durchgängig oder jedenfalls vor dem 30. November 1984 arbeitslos gewesen wäre (vgl Urteil vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 -).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 36/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    e) Mit der Voraussetzung, dass die Korrektur mit dem jeweiligen Gesetzeszweck in Einklang stehen müsse, ist auch das Erfordernis angesprochen, dass mit dem Herstellungsanspruch nicht das Ergebnis erzielt werden darf, dass der Versicherte die Vorteile des tatsächlichen Geschehensablaufs behält und zusätzlich die Vorteile erzielt, die ihm der hypothetische Sachverhalt erbracht hätte (BSG 11. Senat 26. September 1989, BSGE 65, 293, 300 = SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 19/91
    Danach kann die Höhe des Bemessungsentgelts, nach dem der Arbeitslose innerhalb der Dreijahresfrist Lohnersatzleistungen bezogen hat, eine Härte iS dieser Vorschrift nicht begründen (Senatsurteil vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - SozR 4100 § 112 Nr. 51).

    Die originäre Alhi bemißt sich seit Inkrafttreten des 7. AFG-Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S 2484) nach dem zuletzt erzielten Arbeitsentgelt (§ 112 Abs. 3 AFG) und nicht - wie früher - nach dem erzielbaren Arbeitsentgelt iS des § 112 Abs. 7 AFG (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51).

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 3/88

    Arbeitsunfähigkeit; Letzte Tätigkeit; Tätigkeit

    Weder der 11. Senat (Urteil vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - BSGE 65, 293 = SozR 4100 § 112 Nr. 51) noch der 7. Senat (Urteil vom 25. Oktober 1989 - 7 RAr 150/88 - BSGE 66, 11 = SozR 4100 § 112 Nr. 52) haben einen Anlaß gesehen, über diese gesetzliche Regelung hinaus geförderte Arbeitsverhältnisse hinsichtlich ihrer Folgen für Sozialleistungen anders zu bewerten als ungeförderte.
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90

    Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen

    Als Voraussetzung für einen solchen Anspruch müßte das Verzögern der Entscheidung bis nach dem 31. Dezember 1981 als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Sozialrechtsverhältnis zu werten sein (st Rspr des BSG, zB BSGE 41, 126 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 60, 79, 85 f = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 61, 175, 176 ff = SozR 1200 § 14 Nr. 24; BSGE 65, 293, 299 f = SozR 4100 § 112 Nr. 51; BSGE 66, 258, 265 ff = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; SozR 1200 § 14 Nr. 25; ergänzend Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, besonders S 107 f und 53).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 37/99 R

    Erfüllung der Anwartschaftszeit bei Krankengeldbezug

    Insbesondere kann mit einem Herstellungsanspruch nicht das Ergebnis erzielt werden, daß der Anspruchsteller die Vorteile des tatsächlichen Geschehensablaufs (hier: Zahlung von Überbrückungsgeld, Erzielung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Bezug von beitragsfreiem Krg) behält und zusätzlich die Vorteile erzielt, die ihm der hypothetische Sachverhalt gebracht hätte (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 93/88

    Arbeitslosengeldbemessung nach § 112 Abs. 7 AFG

  • BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsgrundlage -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - älterer

  • LSG Bayern, 16.11.2007 - L 8 AL 522/04

    Voraussetzungen für die Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes i.R.e.

  • BSG, 17.10.1994 - 11 BAr 125/94

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 27.06.2012 - B 11 AL 43/12 B
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 99/89
  • SG Stade, 22.02.2007 - S 6 AL 177/05
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