Rechtsprechung
BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterhalt - Umschulung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AFG § 36 Nr. 3, § 2; AFuU 1976 § 1, § 6
Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit beruflicher Bildungsmaßnahmen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit der Umschulung eines Facharbeiters - Prognoseentscheidung
Verfahrensgang
- SG München, 22.11.1985 - S 5 Al 979/84
- LSG Bayern, 12.04.1988 - L 8 Al 104/86
- BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Papierfundstellen
- BSGE 67, 228
- NZA 1991, 323
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81
Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Zu Recht hat das Landessozialgericht (LSG) daher darauf abgestellt, ob die berufliche Situation des Klägers nach der Umschulung sicherer oder besser zu sein verspricht (Nr. 3) und ob durch die Teilnahme an der Maßnahme arbeitsmarktpolitischen Bedürfnissen (Nrn 1 und 2) besser entsprochen werden kann, als dies ohne die berufliche Bildungsmaßnahme möglich wäre (so auch die Begr Haushaltsstrukturgesetz, BT-Drucks 7/4127 S 49 unter Nr. 3; vgl auch BSGE 54, 59 [BSG 12.08.1982 - 11 RA 62/81] = SozR 4100 § 36 Nr. 16). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Liegt die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes zum Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle ausschließlich in der Vergangenheit und setzt sein Erlaß die Beurteilung zeitbedingter oder planerischer Elemente voraus, wie hier Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf den über die Förderung der beruflichen Bildung Einfluß genommen wird, so können spätere tatsächliche Entwicklungen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung nicht mehr beeinflussen (…vgl zum Prüfungsumfang und zum Prüfungszeitpunkt: Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl 1988, § 114 RdNr 14 ff, insbesondere 28 und die Nachweise bei Klein, NVwZ 1990, 633; vgl aus der Rechtspr BVerwGE 11, 165; 26, 65, 76 f; 62, 86, 90 f; 65, 1 ff; 72, 38, 49). - BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Liegt die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes zum Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle ausschließlich in der Vergangenheit und setzt sein Erlaß die Beurteilung zeitbedingter oder planerischer Elemente voraus, wie hier Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf den über die Förderung der beruflichen Bildung Einfluß genommen wird, so können spätere tatsächliche Entwicklungen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung nicht mehr beeinflussen (…vgl zum Prüfungsumfang und zum Prüfungszeitpunkt: Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl 1988, § 114 RdNr 14 ff, insbesondere 28 und die Nachweise bei Klein, NVwZ 1990, 633; vgl aus der Rechtspr BVerwGE 11, 165; 26, 65, 76 f; 62, 86, 90 f; 65, 1 ff; 72, 38, 49).
- BVerwG, 19.10.1960 - VI C 92.58
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Liegt die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes zum Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle ausschließlich in der Vergangenheit und setzt sein Erlaß die Beurteilung zeitbedingter oder planerischer Elemente voraus, wie hier Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf den über die Förderung der beruflichen Bildung Einfluß genommen wird, so können spätere tatsächliche Entwicklungen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung nicht mehr beeinflussen (…vgl zum Prüfungsumfang und zum Prüfungszeitpunkt: Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl 1988, § 114 RdNr 14 ff, insbesondere 28 und die Nachweise bei Klein, NVwZ 1990, 633; vgl aus der Rechtspr BVerwGE 11, 165; 26, 65, 76 f; 62, 86, 90 f; 65, 1 ff; 72, 38, 49). - BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79
Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung - …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Liegt die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes zum Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle ausschließlich in der Vergangenheit und setzt sein Erlaß die Beurteilung zeitbedingter oder planerischer Elemente voraus, wie hier Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf den über die Förderung der beruflichen Bildung Einfluß genommen wird, so können spätere tatsächliche Entwicklungen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung nicht mehr beeinflussen (…vgl zum Prüfungsumfang und zum Prüfungszeitpunkt: Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl 1988, § 114 RdNr 14 ff, insbesondere 28 und die Nachweise bei Klein, NVwZ 1990, 633; vgl aus der Rechtspr BVerwGE 11, 165; 26, 65, 76 f; 62, 86, 90 f; 65, 1 ff; 72, 38, 49). - BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Liegt die Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes zum Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle ausschließlich in der Vergangenheit und setzt sein Erlaß die Beurteilung zeitbedingter oder planerischer Elemente voraus, wie hier Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf den über die Förderung der beruflichen Bildung Einfluß genommen wird, so können spätere tatsächliche Entwicklungen die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung nicht mehr beeinflussen (…vgl zum Prüfungsumfang und zum Prüfungszeitpunkt: Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl 1988, § 114 RdNr 14 ff, insbesondere 28 und die Nachweise bei Klein, NVwZ 1990, 633; vgl aus der Rechtspr BVerwGE 11, 165; 26, 65, 76 f; 62, 86, 90 f; 65, 1 ff; 72, 38, 49). - BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74
Abgrenzung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem AFG
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Der Wechsel vom Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers zum Fahrlehrer beruht für den Kläger auf einer Umschulung, weil die bisherigen Fertigkeiten für die angestrebte neue berufliche Tätigkeit keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben, also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (vgl ua BSGE 38, 174; 40, 234; 44, 54, 56). - BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73
Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Der Wechsel vom Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers zum Fahrlehrer beruht für den Kläger auf einer Umschulung, weil die bisherigen Fertigkeiten für die angestrebte neue berufliche Tätigkeit keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben, also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (vgl ua BSGE 38, 174; 40, 234; 44, 54, 56). - BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75
Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des …
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Der Wechsel vom Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers zum Fahrlehrer beruht für den Kläger auf einer Umschulung, weil die bisherigen Fertigkeiten für die angestrebte neue berufliche Tätigkeit keine oder nur eine unwesentliche Bedeutung haben, also ein Beruf mit neuem Inhalt erlernt wird (vgl ua BSGE 38, 174; 40, 234; 44, 54, 56). - BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 5/86
Teilnahme an Bildungsmaßnahme - Vermittlung in absehbarer und angemessener Zeit
Auszug aus BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88
Der Verwaltung ist im Rahmen eines Beurteilungsspielraumes eine Prognose aufgegeben; es sind aus vorgegebenen Umständen hypothetische Tatsachen festzustellen, die - wie jede andere Tatsache - vom Revisionsgericht nur dann zu überprüfen sind, wenn sie mit ordnungsgemäßen Verfahrensrügen angegriffen werden (BSG SozR 4100 § 44 Nr. 46 und Nr. 47 sowie § 42 Nr. 12).
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95
Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage …
Bei der Entscheidung, ob eine berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 34 Abs. 1 S 2 Nr. 4 AFG iVm § 10 Abs. 5 AFuU 1993), steht der Bundesanstalt für Arbeit ein gerichtlich nicht voll überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (Fortführung von BSG vom 26.9.1990 - 9b/11 RAr 151/88 = BSGE 67, 228 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1).aa) Die gerichtliche Kontrolle ist zwar bei Annahme eines Beurteilungsspielraums auf die Frage beschränkt, ob die Beklagte von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet hat; sie muß aber ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, daß die Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 und SozR 4100 § 43 Nr. 9 mwN; s auch Kopp, VwVfG, RdNr 21 zu § 39 mwN).
Zum anderen verbleibt ihr - wie bei Anwendung des § 36 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (vgl BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1) - auch bei der Einzelentscheidung über die arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit einer Maßnahme ein Beurteilungsspielraum, wenn dieser nicht bereits ermächtigungskonform durch die AFuU selbst beschränkt worden oder wenn nicht im Einzelfall nur eine einzige Entscheidung möglich, also der Beurteilungsspielraum auf Null reduziert ist (…vgl hierzu nur BSGE 56, 295, 300 f [BSG 23.05.1984 - 6 RKa 21/83] = SozR 5520 § 29 Nr. 4).
Der so geartete Entscheidungsfreiraum der Beklagten rechtfertigt sich sachlich daraus, daß das Urteil darüber, ob eine Maßnahme arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig ist, eine Prognose verlangt, die unter Einbeziehung planerischer und wertender Elemente (§ 2 AFG) und unter Berücksichtigung nicht nur der aktuellen Lage, sondern auch der künftigen Entwicklung des Arbeitsmarktes zu treffen ist (s zur vergleichbaren Situation bei § 36 Nr. 3 AFG: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1).
Wenn auch die (aktuelle) Lage des Arbeitsmarktes einer vollen gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist (Gagel, AFG, Stand Januar 1996, RdNr 73 zu § 36), so bleibt doch seine (zukünftige) Entwicklung mit allen Unwägbarkeiten behaftet (vgl BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1), und die erforderlichen Prognosen beruhen zudem auf planerisch-wertenden Abwägungen der in § 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) genannten Ziele.
Dem trägt die Annahme des oben umschriebenen Beurteilungsspielraums der Beklagten im Rahmen des § 34 Abs. 1 S 2 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Rechnung (ebenso zu § 36 Nr. 3 AFG: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Gagel, AFG, Stand Januar 1996, RdNr 73 zu § 36 und RdNr 76 Vor § 33 mwN).
Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob und in welchem Umfang das SG zur Bestätigung der angefochtenen Entscheidung der Beklagten Beweis über die Situation des Arbeitsmarktes für die Zeit nach Beginn der Maßnahme hätte erheben müssen und unter welchen Voraussetzungen Prognosen des Landessozialgericht (LSG) zur Arbeitsmarktentwicklung als hypothetische Tatsachen überhaupt vom Revisionsgericht überprüfbar sind (vgl zu letzterem: BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1;… SozR 4100 § 42 Nr. 12;… SozR 4100 § 44 Nrn 46 und 47).
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und …
Zu dieser Voraussetzung war die Rechtsprechung des BSG unter zusätzlicher Berücksichtigung der Vorschriften in den §§ 1 und 6 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit (BA) über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung (AFuU) von einem Beurteilungsspielraum der Verwaltung ausgegangen; diese habe darüber zu befinden, ob nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme der berufliche Lebensweg des Einzelnen sicherer und der Arbeitsmarkt ausgeglichener ist (BSG 9b Senat vom 26. September 1990, BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1); die Entscheidung bedinge eine Prognose, die nicht durch spätere, unvorhersehbare Entwicklungen widerlegt werden könne, wenn die abwägungserheblichen Belange erfasst und zutreffend unter den Sachverhalt subsumiert worden seien (…so BSG 9b Senat vom 31. März 1992, BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 zu § 44 Abs. 2 Satz 2 AFG iVm § 12 Abs. 4 AFuU: Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme, um Arbeitslosigkeit für einen hiervon Bedrohten zu vermeiden).Wie zu Prognoseentscheidungen bei Beurteilung des Arbeitsmarktes bereits entschieden (s BSGE 67, 228, 230 f; BSGE 70, 226, 228 f mwN), steht der BA insoweit ein Beurteilungsspielraum zu; der gerichtlichen Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Verwaltungsentscheidung tatsächlich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist.
Die Rechtsprechung des BSG hat für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt (…Senatsurteil vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 12; BSGE 70, 226, 228; BSGE 67, 228, 230).
- BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R
Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist - …
Ein Beurteilungsspielraum, der von den Gerichten nur darauf überprüft werden kann, ob der Verwaltungsentscheidung ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, die durch Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen eingehalten und beachtet worden sind und die Verwaltung ihre Subsumtionsgedanken in einer Art und Weise zum Ausdruck gebracht und begründet hat, dass die Berücksichtigung der Beurteilungsmaßstäbe ersichtlich und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 79, 269, 272 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2, in Fortführung von BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1), ist der Beklagten dagegen nicht eingeräumt (…vgl David in Eicher/Schlegel, aaO, § 217 Rz 35, Stand August 2004;… Heinz in PK-SGB III, aaO, § 217 RdNr 47; aA Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, § 217 RdNr 37, Stand Oktober 2005).
- BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R
Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer …
Dies hat das BSG hinsichtlich der Prognose der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 S 3) oder der Notwendigkeit der Teilnahme an einer Maßnahme (…BSG SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 S 4) entschieden. - BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93
Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit - …
Ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative wird einer Behörde zB bei Entscheidungen mit einem höchstpersönlichen Charakter oder bei solchen zugestanden, bei denen der zu beurteilende Sachverhalt die besonderen Fachkenntnisse des dafür zuständigen Gremiums bzw der zuständigen Behörde erfordert (…BSG, aaO;… BSGE 71, 280, 282 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 3;… BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2; BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1;… BSG SozR 4720 Allg Nr. 4; BVerwGE 72, 282, 286; BVerwGE 72, 38, 50 f; BVerwGE 26, 65, 67). - BSG, 29.07.1993 - 11/9b RAr 5/92
Maßnahme der beruflichen Bildung - Beurteilung der Erfolgsaussicht Behinderter - …
Die Aussicht der Auszubildenden im Falle des Scheiterns bei der Abschlußprüfung im Betrieb des Klägers auf Anlernebene beschäftigt zu werden, knüpft dagegen an die Umstände eines Einzelfalls an und nicht an die allgemeinen Verhältnisse des Arbeitsmarktes, für den Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der beruflichen Bildung vermittelt werden soll (BSGE 67, 228, 232 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1;… vgl. auch: BSG SozR § 36 Nr. 23).Bei der vorausschauenden Beurteilung der persönlichen Eignung eines Auszubildenden handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSGE 38, 138, 143 f; 44, 54, 58; 67, 228, 231) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
Allerdings finden sich in der Rechtsprechung auch Wendungen, die darauf hindeuten können, die in die Zukunft gerichtete Beurteilung mit der ihr eigenen Unsicherheit solle einen Beurteilungsspielraum rechtfertigen (BSGE 67, 228, 231: "Die Zukunft bleibt mit allen Unwägbarkeiten behaftet"; BVerwGE 39, 197, 203: "Die Entscheidung der Prüfstelle erfordert eine Voraussage für die Zukunft und ist deshalb in ihrem Kern unvertretbar"; BVerwGE 62, 86, 107 f: "Auf tatsächlichem Gebiet liegende Prognosen über die zukünftige Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse entziehen sich naturgemäß einer exakten Tatsachenfeststellung").
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12 Steht die Rechtmäßigkeit von Abwägungsentscheidungen in Frage, die eine Beurteilung zeitbedingter und planerischer Elemente enthalten, ist der Überprüfung nicht wie grundsätzlich bei Verpflichtungsklagen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern der Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Verwaltung zugrunde zu legen (BSG Urteil vom 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88 juris Rn. 15).
Anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit oder der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsmarktes, für die das BSG gleichfalls einen eingeschränkten Beurteilungsspielraum bejaht hat (…z.B. BSG Urteil vom 31.03.1992 - 9b RAr 18/91 juris Rn. 10; BSG Urteil vom 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88 juris Rn. 15), steht bei der Frage der Überwindung des Hilfebedarfs eine prognostische Einzelbeurteilung im Raum, für die eine Einschränkung des Beurteilungsspielraums nicht angenommen werden kann (…BSG Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R juris Rn. 22).
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - L 10 U 2744/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Ende des Verletztengeldanspruchs - Feststellung …
Bei der vorausschauenden Beurteilung, ob mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist handelt es sich - wie bei der Frage, ob jemand für eine Ausbildung geeignet ist (…vgl. BSG, a.a.O.) bzw. mit Erfolg an einer Maßnahme teilnehmen wird (vgl. BSG…, Urteil vom 11.05.2000, B 7 AL 18/99 in SozR 3-4100 § 36 Nr. 5) und anders als beispielsweise bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG, Urteil vom 26.09.1990, 9b/11 RAr 151/88 in SozR 3-4100 § 36 Nr. 1) oder der allgemeinen Verhältnisse des Arbeitsmarktes im Rahmen der Beurteilung von Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt (vgl. BSG…, Urteil vom 03.07.2003, B 7 AL 66 /02 R in SozR 4-4300 § 77 Nr. 1) - um eine prognostische Einzelbeurteilung. - BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und …
Eine arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit ist - anders als die Beklagte und das LSG offenbar meinen - nicht bereits dann zu bejahen, wenn bei insgesamt schlechter Prognose für den Zielberuf im konkreten Einzelfall ein Arbeitsplatz zugesagt ist; eine solche Betrachtung würde die konkrete Situation eines einzelnen Antragstellers in den Vordergrund schieben und gerade arbeitsmarktpolitische Abwägungen vernachlässigen (BSGE 67, 228, 232 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 S 5) . - BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R
Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer …
Diese Prognose gehört nicht zur Rechtsanwendung, kann im Revisionsverfahren deshalb nur mit Verfahrensrügen angegriffen werden (…vgl BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14;… BSGE 63, 93, 97 = SozR 2200 § 205 Nr. 65; BSGE 67, 228, 231 = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; Senatsurteil vom 28. Mai 1997 - 9 RV 25/95 - VersorgVerw 1998, 13). - OVG Sachsen, 16.03.2015 - 5 A 763/10
Berufliche Aufstiegsfortbildung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AL 109/18
- LSG Baden-Württemberg, 21.08.2002 - L 5 AL 2392/01
Förderung der beruflichen Weiterbildung
- LSG Hessen, 20.03.2002 - L 6 AL 1424/00
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit einer Umschulung eines …
- BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89
Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen …
- BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen - …
- BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R
Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis - …
- BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, …
- BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96
BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2641/10
- LSG Bayern, 29.03.2001 - L 11 AL 39/98
Pflicht zur Förderung der Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme zum …
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91
Krankenversicherung - Kassenarzt - Befristung - Krankenhausarzt - Vertragsarzt
- LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 12 AS 2527/09
- BSG, 12.05.1993 - 7/9b RAr 14/92
Arbeitslosigkeit - Legaldefinition - Einarbeitungszuschuß
- BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95
Teilnahme an einer Maßnahme iS. der Übergangsregelung des § 30 Abs. 2 AFuU, …
- BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von …
- BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 19/99 R
Förderung der berufliche Fortbildung - Bindungswirkung - Zugangsvoraussetzung
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91
Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2013 - L 19 AS 1401/13
- LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 1707/11
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit der Maßnahme - …
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- BSG, 22.09.2015 - B 4 AS 103/15 BH
- LSG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - L 3 AL 1359/11
- BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 34/91
Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 1/91
Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- LSG Baden-Württemberg, 09.11.2011 - L 3 AL 1788/11
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2013 - L 12 AS 1619/11
- LSG Hessen, 06.08.1997 - L 6 Ar 45/95
Förderung der beruflichen Umschulung - Berufshubschrauberführer - Zweckmäßigkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 2517/10
- BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 48/91
Befristung; Ermächtigung; Kassenärztliche Versorgung; Teilnahme; Versorgung
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 3 AL 91/11
- LSG Baden-Württemberg, 08.02.2012 - L 3 AL 5921/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2010 - L 10 R 609/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - L 18 AL 372/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 11 AL 73/08
- SG Augsburg, 11.11.2009 - S 3 R 320/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 9 AS 1019/13
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AL 5368/11
- SG Osnabrück, 17.03.2009 - S 16 AL 13/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AL 37/20
- SG Osnabrück, 04.05.2010 - S 16 AL 264/09
- SG Osnabrück, 04.05.2010 - S 16 AL 229/07
- SG Osnabrück, 03.05.2011 - S 16 AL 42/11