Rechtsprechung
   BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,410
BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88 (https://dejure.org/1990,410)
BSG, Entscheidung vom 01.10.1990 - 6 RKa 22/88 (https://dejure.org/1990,410)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 1990 - 6 RKa 22/88 (https://dejure.org/1990,410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 251
  • NJW 1991, 1254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88

    Streitverfahren - Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Zur notwendigen Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klage gegen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (Abgrenzung zu BSGE 64, 78 = SozR 1500 § 51 Nr. 50).

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe dies inzwischen für die Klage eines Arzneimittelherstellers auf Abänderung der vom Beklagten beschlossenen Arzneimittel-Richtlinien (AMR) ausdrücklich entschieden (BSGE 64, 78 = SozR 1500 § 51 Nr. 50).

    Die Entscheidung hierüber obliegt den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (Urteil des Senats vom 20. September 1988 - BSGE 64, 78, 79 ff = SozR 1500 § 51 Nr. 50), es handelt sich um eine Angelegenheit des Kassenarztrechts.

    Zwar hat der Senat in dem Rechtsstreit eines Arzneimittelherstellers gegen den Beklagten wegen Aufhebung oder Änderung der Arzneimittel-Richtlinien (AMR) in seinem Urteil vom 20. September 1988 (BSGE 64, 78, 85 = SozR 1500 § 51 Nr. 50 S 101) ausgesprochen, eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland sei notwendig, weil dem Bundesminister f. Arbeit u. Sozialordnung (BMA) hinsichtlich der AMR eine übergeordnete Regelungsbefugnis zustehe und damit die von der seinerzeitigen Klägerin begehrte Änderung der Regelung unmittelbar in Rechte der Bundesrepublik Deutschland eingreifen würde.

    Indes hat in dem dem Urteil vom 20. September 1988 (aaO) zugrunde liegenden Fall die Rechtmäßigkeit der AMR zweifelhaft sein können.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) habe am 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - entschieden, daß für Klagen auf Zulassung zur Belieferung von Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln aufgrund eines Vertrages zwischen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung oder ihren Verbänden mit Leistungserbringern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben sei.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Im übrigen hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 1990 (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) im Anschluß an die Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230) entschieden, daß das Unterlassen einer notwendigen Beiladung eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Vorinstanz dann nicht nach sich zieht, wenn aus der Sicht des Revisionsgerichts die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Unterstellt, Schutzgut der Eigentumsgarantie sei auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (zweifelnd BVerfGE 51, 193, 221 f), umfaßt dieser Schutz jedenfalls nicht bloße Umsatz- oder Gewinnchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten wie bestehende Geschäftsverbindungen, Kundenstamm oder Marktstellung (BVerfGE 77, 84, 118).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Unterstellt, Schutzgut der Eigentumsgarantie sei auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (zweifelnd BVerfGE 51, 193, 221 f), umfaßt dieser Schutz jedenfalls nicht bloße Umsatz- oder Gewinnchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten wie bestehende Geschäftsverbindungen, Kundenstamm oder Marktstellung (BVerfGE 77, 84, 118).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Allerdings kann der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG auch durch Regelungen berührt werden, welche infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (BVerfGE 52, 42, 54 mwN).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Selbst wenn entsprechend dem Vorbringen des Klägers aufgrund der Richtlinie (RL) sein Umsatz erheblich zurückgegangen sein sollte, betrifft dies nur eine Tätigkeit, die lediglich als Bestandteil eines umfassenderen Berufes ausgeübt wird und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt läßt (vgl BVerfGE 68, 272, 281 mwN).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 3/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Das gleiche gelte nach den Entscheidungen des GmS-OGB vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 3/86 und 5/86 - für Rechtsstreitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung über die Vergütung medizinischer Badeleistungen.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Im übrigen hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 1990 (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) im Anschluß an die Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230) entschieden, daß das Unterlassen einer notwendigen Beiladung eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Vorinstanz dann nicht nach sich zieht, wenn aus der Sicht des Revisionsgerichts die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88
    Im übrigen hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 18. Januar 1990 (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1) im Anschluß an die Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230) entschieden, daß das Unterlassen einer notwendigen Beiladung eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die Vorinstanz dann nicht nach sich zieht, wenn aus der Sicht des Revisionsgerichts die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß.
  • BSG, 27.03.1980 - 10 RV 23/79

    Ermessensleistung - Allgemeine Leistungsklage - Aufhebung eines Bescheides -

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Dem könne nicht entgegengehalten werden, dass ein Medikament bei vollständigem Ausschluss der Verordnungsfähigkeit auch nach der Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts (BSGE 67, 251) nicht die Berufsfreiheit der Hersteller berühre.
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 A 1/08 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Das ergibt sich aus einer Entscheidung des BSG zur Klage eines Masseurs gegen den Bundesausschuss auf Änderung der Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien; der 6. Senat hat dazu ausdrücklich klargestellt, dass es sich insoweit um eine Angelegenheit des Kassenarztrechts handelt (Urteil vom 1.10.1990, BSGE 67, 251, 252 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 S 16).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 1.10.1990 allerdings im Zusammenhang mit der Erörterung der Folgen einer unterlassenen Beiladung der Aufsichtsbehörde beiläufig ausgeführt, die Beanstandung einer Neufassung der Heilmittel- und Hilfsmittelrichtlinien durch das Ministerium scheide "von vornherein" aus, weil auch dem Kläger - einem Masseur - kein "Rechtsanspruch" auf die begehrte Aufhebung, Änderung oder Nichtigerklärung der Richtlinie zustehe (BSGE 67, 251, 253 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 S 17).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    - In verfahrensrechtlicher Hinsicht sei weiterhin die Rechtsprechung des 6. Senats des BSG von 1990 (BSGE 67, 251 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2) einschlägig, wonach Leistungserbringern gegenüber dem Beklagten keine subjektiven Rechte zustünden.

    Dies hat das LSG zu Recht in Fortführung der Rechtsprechung des Senats (BSGE 67, 251, 252 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 S 16 sowie USK 90107 = Die Leistungen 1992, 315; ebenso Axer, NZS 1997, 10, 15 f) angenommen.

    Dementsprechend hat der Senat die Klagebefugnis in zwei Urteilen vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 251, 252 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 sowie USK 90107 = Die Leistungen 1992, 315) in vergleichbaren Fällen bejaht.

    Zum Teil ist in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Urteil (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen in NZS 2000, 245 ff ) angenommen worden, daß sich Regelungen über die Verordnungsfähigkeit von Leistungen - etwa durch Richtlinien - in bezug auf Rechte der Leistungsanbieter als bloßer Rechtsreflex darstellen (so: BSGE 67, 251 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 sowie USK 90107 = Die Leistungen 1992, 315 ; BVerfG Die Leistungen 1992, 237 = SGb 1993, 118 ; BVerfG NJW 1997, 791 ; aus der Literatur etwa: Wiegand in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, SGB V-GKV-Kommentar, 1200, § 92 RdNr 7; vgl Vahldiek in Hauck, SGB V, K § 92 RdNr 14 f).

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSGE 67, 251 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 2 und USK 90107 = Die Leistungen 1992, 315; zur Kritik an der bisherigen Rechtsprechung zB: Sodan, SGb 1992, 200, 201 ff; Ebsen, SDSRV 38, 7, 18; Schwerdtfeger, SDSRV 38, 27, 32 ff; Plantholz, SGb 1997, 549, 550 f) in bezug auf die Rechte von Leistungserbringern, die bestimmte, im einzelnen näher darzulegende Voraussetzungen erfüllen, nunmehr der zweiten dargestellten Auffassung an.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht