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   BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90   

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BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90 (https://dejure.org/1991,416)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1991 - 11 RAr 81/90 (https://dejure.org/1991,416)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 81/90 (https://dejure.org/1991,416)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 108
  • NZA 1992, 285
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Die Sperrzeitregelung in § 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) beruht auf der Erwägung, daß die Versichertengemeinschaft - bei der Alhi die Allgemeinheit - gegen Risikofälle geschützt werden muß, deren Eintritt der Betroffene selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 60, 50, 51 = SozR 4100 § 119 Nr. 27; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Das BSG hat zwar zur Abwehr des Risikos manipulierter Arbeitslosigkeit ausgeführt, dem Arbeitslosen werde ein Teil der Aufwendungen aufgebürdet, die er der Versichertengemeinschaft durch sein Verhalten verursache (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11).

    Unter diesen Umständen stellt die Kündigung im Hinblick auf den Vorrang der Vermittlung keine wesentliche Bedingung der Arbeitslosigkeit dar, auch wenn die BA das ihr mögliche Vermittlungsangebot weder vorsätzlich noch absichtlich unterlassen hat, wie vom Landessozialgericht (LSG) zum Gesichtspunkt der Treuwidrigkeit festgestellt (vgl hierzu auch BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 35/82
    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Sie gilt nach ständiger Rechtspr des BSG jedenfalls für die Gebiete der Die Kriegsopferversorgung (KOV) und der Unfallversicherung (UV) (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 72; BSG Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 35/82 - VersorgB 1983, 95).

    Der Begriff der rechtlich wesentlichen Bedingung ist ein Wertbegriff (BSG Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 35/82 - VersorgB 1983, 95), der auch Billigkeitserwägungen umschließt.

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Zwar ist es im Unterschied zum Fall des berufsbedingten Ortswechsels eines Ehegatten dem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft im Grundsatz zuzumuten, sein Interesse an einem baldigen Zusammenleben in der Weise zurückzustellen, daß er die Trennung solange in Kauf nimmt, bis er ein Anschlußarbeitsverhältnis gefunden hat (BSG Urteil vom 27. September 1989 - 11 RAr 127/88 - SozSich 1990, 193; BSGE 64, 202 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Ferner war zu beachten, daß die Klägerin sich schon frühzeitig mit der BA in Verbindung gesetzt und diese schon zwei Monate vor der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit mit der Vermittlung beauftragt hat (vgl hierzu BSGE 64, 202, 208 [BSG 29.11.1988 - 11 RAr 91/87] = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Es reicht einerseits nicht aus, daß der Arbeitslose irrigerweise solche Umstände als gegeben angesehen hat, und schon gar nicht, wenn er die tatsächlich richtig erkannten Umstände fehlerhaft als wichtigen Grund bewertete (BSGE 66, 94, 101 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Zum Vorrang der Vermittlung hat der erkennende Senat schon in den Fällen der Erstattung des Alg durch den Arbeitgeber nach § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) darauf hingewiesen, die Aufgabe der BA bestehe nicht in erster Linie darin, Erstattungspflichten festzustellen; Hauptaufgabe bleibe auch in diesen Fällen die Vermittlung des Arbeitslosen, während die Verhängung von Sanktionen nur bei Behinderung dieser Hauptaufgabe in Betracht komme (SozR 3-4100 § 128a Nr. 1).
  • BSG, 11.11.1976 - 10 RV 83/76
    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Die Rechtspr hat auf dieser Grundlage in anderem Zusammenhang schon eine vom Bürger schuldhaft gesetzte Bedingung wegen einer gleichfalls kausalen Pflichtwidrigkeit der Behörde als nicht ursächlich angesehen: Ist eine Fristversäumung darauf zurückzuführen, daß der Leistungsberechtigte ein Schriftstück fahrlässig an eine unzuständige Behörde oder ein unzuständiges Gericht adressiert hat, und ist die Versäumung der Frist auch darauf zurückzuführen, daß die unzuständige Behörde pflichtwidrig die zeitgerechte Weiterleitung an die zuständige Stelle unterlassen hat, so ist die Fristversäumung nach der Rechtspr des GrS des BSG unverschuldet, da die schuldhaft unrichtige Adressierung für die Versäumung der Frist nicht ursächlich ist (BSGE 38, 248, 258 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG Urteil vom 11. November 1976 - 10 RV 83/76 - SozSich 1977, 150).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.1990 - L 5 Ar 2210/88

    Arbeitslosigkeit; Mitveschulden; Herbeiführen; Härte; Beschäftigungsverhältnis;

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Das Landessozialgericht (LSG) hat auf die vom SG zugelassene Berufung der Beklagten unter Abweisung der Klage im übrigen die angefochtenen Bescheide dahingehend geändert, daß eine Sperrzeit von vier Wochen eingetreten sei, und die BA verurteilt, Alg für den 29. November 1986 zu gewähren (Urteil vom 9. Mai 1990, veröffentlicht in Justiz 1990, 414).
  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 44/85
    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    In der gesetzlichen RV ist nunmehr die Lehre der wesentlichen Bedingung über den Bereich der Festlegung des versicherten Risikos hinaus allgemein anerkannt (BSG SozR 2200 § 1267 Nr. 24 zur Verhinderung einer Erwerbstätigkeit durch Strafhaft und durch Berufsausbildung; vgl auch BSGE 47, 113 = SozR 2200 § 1251 Nr. 52 zum ursächlichen Zusammenhang zwischen feindlicher Maßnahme und der Verhinderung der Rückkehr sowie SozR 5070 § 20 Nr. 9 und Urteil vom 17. Dezember 1986 - 11a RA 44/85 - SozSich 1987, 286 zum verfolgungsbedingten Auslandsaufenthalt).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Der GrS des BSG hat in seiner Entscheidung zur Berufsunfähigkeit (BU) bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt vom 11. Dezember 1969 das Zusammenwirken der beiden Ursachen - der gesundheitlichen Schädigung und des Fehlens eines geeigneten Arbeitsplatzes - nach dieser Ursachenlehre beurteilt (BSGE 30, 167, 178 = SozR Nr. 79 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90
    Nach der bisherigen Rechtspr kommt es auf die Verursachung des Eintritts derjenigen Arbeitslosigkeit an, für die eine Leistung wegen Arbeitslosigkeit geltend gemacht wird; das ist grundsätzlich nach dem tatsächlichen Geschehensablauf zu beurteilen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24 S 110; zuvor BSG Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - BB 1982, 559 und BSG Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - SozSich 1984, 388).
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 7/88

    Gemischte Tätigkeit - Unfallversicherungsschutz - SelbstgeschaffeneGefahr -

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 12.77

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Klagefrist - Adressierung der Klage -

  • BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89

    Arbeitsunfall

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87

    Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame

  • BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

  • BSG, 23.11.1971 - 3 RK 26/70

    Körper- und Geisteszustand - Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 64/85

    Teilnahme an einer Maßnahme - Maßnahmeträger - Verschulden - Abbruch einer

  • BSG, 09.10.1987 - 9a RV 46/85

    Zur Frage, ob die Anlage oder der Charakter des Beschädigten Einfluß auf die

  • BSG, 30.05.1985 - 11a RA 34/84

    Verfolgungsgründe - Deutscher Sprach- und Kulturkreis - Zugehörigkeit zum

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 152/80

    Waise - Berufsausbildung in einer Justizvollzugsanstalt - Anspruch auf

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Ob der Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis für die später eingetretene Arbeitslosigkeit ursächlich ist, beurteilt sich nach der Ursachenlehre von der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 69, 108, 110 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; SozR 4-4300 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BSGE 69, 108, 112 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17), macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob der Arbeitnehmer an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags mitwirkt oder ob seine aktive Beteiligung darin liegt, dass er hinsichtlich des Bestandes der Kündigung und deren Folgen verbindliche Vereinbarungen trifft.
  • BSG, 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - unzureichende Eigenbemühungen - Festlegung

    Der mögliche Irrtum über den Zeitpunkt, bis zu dem er der Nachweispflicht nachkommen muss, stellt keinen wichtigen Grund dar, weil ein solcher objektiv vorliegen müsste (BSG vom 28.6.1991 - 11 RAr 81/90 - BSGE 69, 108 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6) .
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