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   BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90   

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BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 (https://dejure.org/1991,1268)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 (https://dejure.org/1991,1268)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 6 RKa 32/90 (https://dejure.org/1991,1268)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 264
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81

    Kassenarzt - Schadensersatzanspruch - Regelverletzung - ÄrztlicheKunst -

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90
    Aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 1983 - 6 RKa 3/81 - folge, daß der Beklagte einen sonstigen Schaden nur im Zusammenhang mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot feststellen könne.

    Die Zuständigkeit der Prüfgremien hat er damit begründet, daß die Partner des Bundesmantelvertrag f. Ärzte (BMV-Ä) nach § 368g Abs. 1 und 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) berechtigt seien, ihnen eine innerhalb des Rechtszwecks der "Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken" liegende Schadensfeststellungskompetenz zuzuweisen (vgl Urteile vom 22. Juni 1983 - BSGE 55, 144, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26; vom 18. April 1984 - SozR 5540 § 34 Nr. 1; vom 20. Juli 1988 - SozR 5545 § 24 Nr. 2).

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 20/90

    Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnungsfähigkeit einer

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90
    Im Rechtssystem der gesetzlichen KV sind die (hierzu gehörigen) kassenärztlichen Aufgaben ferner nicht im Zweifel und im Sinn einer Auffangzuständigkeit von der KÄV zu erfüllen; es besteht vielmehr der Grundsatz der gemeinsamen Aufgabenerfüllung (Urteil des Senats vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 20/90 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 8).
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 7/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90
    Dieser Meinung kann sich der Senat nicht anschließen (vgl dazu Urteile vom 16. Oktober 1991 - 6 RKa 7/91, 8/91, 9/91 und 11/91).
  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 4/85

    Beanstandungen der kassenärztlichen Verordnungsweise - Regreß - Aufschiebende

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90
    Der Senat hat im Urteil vom 11. Juni 1986 (BSGE 60, 122, 123 f = SozR 1500 § 97 Nr. 6) ausgeführt, daß eine Auslegung, die die rechnerisch/sachliche Richtigstellung auch bei der Verordnungsweise gemäß § 34 Abs. 1 Buchst a Bundesmantelvertrag f. Ärzte (BMV-Ä) aF den KÄVen zuweisen würde, "jedenfalls nicht offenkundig falsch" wäre.
  • BSG, 18.04.1984 - 6 RKa 38/82

    Sonstiger Schaden - Kassenarzt - Honorarregreß

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90
    Die Zuständigkeit der Prüfgremien hat er damit begründet, daß die Partner des Bundesmantelvertrag f. Ärzte (BMV-Ä) nach § 368g Abs. 1 und 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) berechtigt seien, ihnen eine innerhalb des Rechtszwecks der "Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken" liegende Schadensfeststellungskompetenz zuzuweisen (vgl Urteile vom 22. Juni 1983 - BSGE 55, 144, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26; vom 18. April 1984 - SozR 5540 § 34 Nr. 1; vom 20. Juli 1988 - SozR 5545 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 18/12 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensersatzanspruch der Krankenkasse nach

    Sie beziehen sich zur Begründung auf ein Urteil des Senats, in dem für den Fall des Vermerks eines falschen Leistungsträgers auf einem Verordnungsblatt entschieden wurde, dass die Frage der korrekten Zuordnung einer Leistung zu dem zuständigen Leistungsträger einen Teilbereich der ärztlichen Tätigkeit berühre, der mit der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung auch in einem weiteren Sinne nichts zu tun habe (BSGE 69, 264, 266 = SozR 3-5540 § 38 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke würde voraussetzen, dass eine planwidrige Unvollständigkeit vorliegt (vgl BSGE 69, 264, 267 = SozR 3-5540 § 38 Nr. 1 S 4 mwN) .
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Gebilligt worden ist zum einen die Übertragung solcher Entscheidungskompetenzen, die zwar nicht der eigentlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuzurechnen sind, sich aber im weitesten Sinne noch innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken halten (Feststellung eines sonstigen Schadens: BSGE 55, 144, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26; SozR 5540 § 34 Nr. 1; SozR 5545 § 24 Nr. 2; Richtigstellung der Honorarabrechnung bei Nichtbeachtung vertraglicher Bestimmungen: BSGE 31, 33, 35 = SozR Nr. 1 zu EKV-Zahnärzte All; Arzneikostenregreß bei Verstoß gegen Sprechstundenbedarfs-Richtlinien: BSGE 26, 16, 21 = SozR Nr. 12 zu § 368n RVO; zum Ganzen vgl. auch BSGE 27, 146, 147 f; BSGE 69, 264 ff. = SozR 3-5540 § 38 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    § 23 BMV-Z ist deshalb einschränkend dahin zu verstehen, dass den Prüfungseinrichtungen nur eine Schadensfeststellungskompetenz innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken zugewiesen wird (BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 -).
  • LSG Thüringen, 25.06.2003 - L 4 KA 737/01
    Wenn den Prüfeinrichtungen, die nach § 106 SGB V die Wirtschaftlichkeit prüfen, völlig andere Aufgaben übertragen werden sollten, müsste dies in der vertraglichen Bestimmung deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. Urteil BSG vom 16. Oktober 1991, Az.: 6 RKa 32/90).

    Gebilligt worden ist zum einen die Übertragung solcher Entscheidungskompetenzen, die zwar nicht der eigentlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuzurechnen sind, sich aber im weitesten Sinne noch innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken halten (Feststellung eines sonstigen Schadens: BSGE 55, 144, 150 [BSG 22.06.1983 - 6 RKa 3/81] = SozR 2200 § 368n Nr. 26; SozR 5540 § 34 Nr. 1; SozR 5545 § 24 Nr. 2; Richtigstellung der Honorarabrechnung bei Nichtbeachtung vertraglicher Bestimmungen: BSGE 31, 33, 35 [BSG 18.02.1970 - 6 RKa 29/69] = SozR Nr. 1 zu EKV-Zahnärzte Allg.; Arzneikostenregress bei Verstoß gegen Sprechstundenbedarfs-Richtlinien: BSGE 26, 16, 21 [BSG 07.12.1966 - 6 RKa 6/64] = SozR Nr. 12 zu § 368n RVO; zum Ganzen vgl. auch BSGE 27, 146, 147 f [BSG 21.09.1967 - 6 RKa 27/65]; BSGE 69, 264 ff [BSG 16.10.1991 - 6 RKa 32/90] = SozR 3-5540 § 38 Nr. 1).

  • SG Düsseldorf, 25.02.2009 - S 2 KA 29/08

    "Kick-backs": Zahnarzt auch für Gewinnanteil des Dentalhandels

    Diese Vorschrift ist indes restriktiv dahin auszulegen, dass den Prüfungseinrichtungen die Kompetenz zur Feststellung von "sonstigen Schäden" nur innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken zugewiesen worden ist (BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 - zur Parallelvorschrift des § 38 Abs. 3 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    § 23 BMV-Z ist deshalb einschränkend dahin zu verstehen, dass den Prüfungseinrichtungen nur eine Schadensfeststellungskompetenz innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken zugewiesen wird (BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2009 - L 4 KA 24/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Feststellung

    So hatte das BSG in mehreren Urteilen vom 16. Oktober 1991 (u. a. 6 RKa 32/90, BSGE 69, 264) über die Zuständigkeit der Prüfgremien für die Festsetzung eines sonstigen Schadens in Fällen zu entscheiden, in denen ein Arzt ein Rezept zu Lasten einer Krankenkasse ausgestellt hatte, bei der der betreffende Patient nicht versichert war.
  • SG Dresden, 29.09.2004 - S 11 KA 5005/03

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen einer Vertragszahnärztin aus Anlass von

    Das Verfahren zur Feststellung eines sonstigen Schadens ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im weiteren Sinne, denn nach der Rechtsprechung des BSG besteht eine Schadensfeststellungskompetenz der dafür zuständigen Prüfungseinrichtungen innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken, wobei eine schlechte, mangelhafte, und nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung zugleich eine unwirtschaftliche Leistung ist (vgl. BSG SozR 1500 § 70 Nr. 3 S. 6; SozR 3-5540 § 38 Nr. 1 S. 3; Bayrisches LSG, Urt. v. 23.09.1998, Az.: L 12 KA 518/97).
  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese Vorschrift ist indes restriktiv dahin auszulegen, dass den Prüfungseinrichtungen die Kompetenz zur Feststellung von "sonstigen Schäden" nur innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken zugewiesen worden ist (BSG, Urteil vom 16.10.1991 - 6 RKa 32/90 - zur Parallelvorschrift des § 38 Abs. 3 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - L 11 KA 58/02

    Schuldhafte Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten; Zuständigkeit der

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 61/91

    Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides der kassenzahnärztlichen Vereinigung -

  • LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 518/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Schadensersatzanspruches durch eine

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 8/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 23/92

    Unzulässigkeit einer Klage - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Fehlende Beschwer

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 11/91

    Kennzeichnung einer unzuständigen Krankenkasse auf Verordnungsblättern eines

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 9/91

    Eintragung einer unzuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines Arztes

  • SG Hamburg, 26.02.2003 - S 3 KA 254/01

    Vertragsärztliche Versorgung - Nichtanwendung - Methadon-Richtlinien - ambulant

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