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   BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91   

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https://dejure.org/1991,1461
BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91 (https://dejure.org/1991,1461)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 4 REg 2/91 (https://dejure.org/1991,1461)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 4 REg 2/91 (https://dejure.org/1991,1461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mutterschaftsgeld - Geburt - Anrechnungswert des Erziehungsgelds - Haushaltsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des Mutterschaftsgeldes auf den Erziehungsgeldanspruch des Vaters, Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 95
  • NJW 1992, 260 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 930 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91
    Auch der erkennende Senat hat den - begrenzten - Förderungszweck des Erziehungsgeldes in ständiger Rechtspr betont (zuletzt Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7; vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 8333 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 21/88

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 10 Abs. 1 S.

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 REg 2/91
    Die Vorschrift soll einerseits sicherstellen, daß die Mutter uneingeschränkt den Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld behält, das als Lohnersatzleistung der besonderen Schutzbedürftigkeit der Mutter während der Schutzfristen ua nach der Entbindung Rechnung trägt (dazu zuletzt Urteile des 1. Senats des BSG vom 17. April 1991 - 1/3 RK 21/88 = SozR 3-7860 § 10 Nr. 1 und 2200 § 200 Nr. 1) und Ausdruck der Fürsorge der Gemeinschaft für die Mutter ist (Art. 6 Abs. 4 GG); andererseits soll die Norm gewährleisten, daß die Betreuung von Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, durch Mittel aus öffentlichen Kassen nicht in höherem Maße gefördert wird als diejenige von Kindern, die nur im Haushalt eines Elternteils betreut werden.
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Sie dient - wie die Anrechnungsregelungen - dazu, zweckidentische Doppelleistungen für zeitlich kongruente Bezugszeiträume zu vermeiden (zum Zweck der Anrechnung des Erziehungsgeldes auf das Mutterschaftsgeld: BSGE 69, 95, 98 ff = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1 S 4 ff; zur Anrechnung nach § 3 BEEG: Becker in Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 3 BEEG RdNr 3, 20 ff; Hambüchen in Hambüchen, BEEG - EStG - BKGG, Stand Dezember 2009, § 3 BEEG RdNr 4, 13) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Die Anrechnungsregelung dient ebenso wie § 4 Abs. 3 S 2 BEEG dazu, zweckidentische Doppelleistungen für zeitlich kongruente Bezugszeiträume zu vermeiden (s zum Zweck der Anrechnung des Erziehungsgeldes auf das Mutterschaftsgeld: BSGE 69, 95, 98 ff = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1 S 4 ff; zur Anrechnung nach § 3 BEEG: Becker in Buchner/Becker, MuSchG-BEEG, 8. Aufl 2008, § 3 BEEG RdNr 3, 20 ff; Hambüchen in Hambüchen, BEEG-EStG-BKGG, Stand Dezember 2009, § 3 BEEG RdNr 4, 13).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 11/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Sie dient - wie die Anrechnungsregelungen - dazu, zweckidentische Doppelleistungen für zeitlich kongruente Bezugszeiträume zu vermeiden (zum Zweck der Anrechnung des Erziehungsgeldes auf das Mutterschaftsgeld: BSGE 69, 95, 98 ff = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1 S 4 ff; zur Anrechnung nach § 3 BEEG: Becker in Buchner/Becker, MuSchG - BEEG, 8. Aufl 2008, § 3 BEEG RdNr 3, 20 ff; Hambüchen in Hambüchen, BEEG - EStG - BKGG, Stand Dezember 2009, § 3 BEEG RdNr 4, 13) .
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Aber selbst wenn es in diesem Zusammenhang als ausreichend angesehen würde, daß jedenfalls in erster Linie Ehegatten oder Eltern und Kinder betroffen sind (sog versteckte Diskriminierung), gewährt das verfassungsrechtliche Schutzgebot für Ehe und Familie als solches keinen Anspruch auf Leistungen (BVerfGE 39, 316, 326; BSGE 69, 95, 99 = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1; zum Sonderfall des Kindergeldes als Leistung zur Gewährleistung des steuerrechtlichen Existenzminimums vgl BVerfG vom 10. November 1998 - 2 BvL 42/93 = BStBl II 1999, 174), und damit auch keinen Anspruch darauf, anstelle eines Pflegegeldes die übliche Vergütung für erwerbsmäßige Pflegeleistungen an den Ehegatten zu zahlen.
  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 7/96

    Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld

    Denn die Notwendigkeit einer Kongruenz der Leistungszeiträume für diese beiden Leistungen liegt bereits der Grundnorm über die Anrechnung des Mug auf das Erzg in § 7 Satz 1 BErzGG zugrunde (vgl. BSG SozR 3-7833 § 7 Nr. 1).

    Der in § 7 Satz 1 BErzGG enthaltene Grundsatz, daß Mug auf den Erzg-Anspruch anzurechnen ist, der sich auf die Überlegung stützt, daß beide Leistungsarten zumindest in wesentlichen Teilbereichen dieselben Zwecke fördern sollen (BSG SozR 3-7833 § 7 Nr. 1), wird mehrfach durchbrochen.

  • SG Karlsruhe, 22.07.2011 - S 1 SO 5198/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Regelmäßig erwachsen aus dieser Bestimmung keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (vgl. u.a. BVerfGE 82, 60, 61; 107, 205, 213 und 110, 412, 436, 445 sowie BSGE 69, 95, 99 und vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2005 - L 8 EG 6/04
    Diesbezüglich hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27. Juni 1991, Az 4 REG 2/91 (SozR 3-7833 § 7 Nr. 1) ausführlich damit auseinandergesetzt, weshalb die Anrechungsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dem Gleichberechtigungsgrundsatz im Sinne von Art. 3 Abs. 2 GG, mit den verfassungsrechtlichen Garantien des Art. 6 GG oder mit anderen Bestimmungen des GG vereinbar ist.

    Auch insoweit war unstrittig, dass der Tag der Geburt damit nicht von der Anrechnung ausgenommen werden sollte (vgl beispielsweise BSG Urteil vom 27. Juni 1991 - 4 REg 2/91 - BSGE 69, 95 = SozR 3-7833 § 7 Nr. 1).

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 6/98 R

    Erziehungsgeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Entgelt - Teilzeitbeschäftigung

    Der in § 7 Abs. 1 S 1 BErzGG nF enthaltene Grundsatz, daß Mug auf den Erzg-Anspruch anzurechnen ist, der sich auf die Überlegung stützt, daß beide Leistungsarten zumindest in wesentlichen Teilbereichen dieselben Zwecke fördern sollen (BSG SozR 3-7833 § 7 Nr. 1), wird mehrfach durchbrochen.
  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 2 EG 1/00
    Diesbezüglich hat sich das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 27. Juni 1991, Az 4 REG 2/91 (SozR 3-7833 § 7 Nr. 1) ausführlich damit auseinandergesetzt, weshalb die Anrechungsregelung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dem Gleichberechtigungsgrundsatz im Sinne von Art. 3 Abs. 2 GG, mit den verfassungsrechtlichen Garantien des Art. 6 GG oder mit anderen Bestimmungen des GG vereinbar ist.
  • SG Karlsruhe, 30.09.2008 - S 1 SO 997/08
    Regelmäßig erwachsen aus dieser Bestimmung keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (vgl. u.a. BVerfGE 82, 60, 81; 107, 205, 213 und 110, 412, 436, 445 sowie BSGE 69, 95, 99 und vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R -).
  • SG Stuttgart, 22.02.2005 - S 5 R 4644/04

    Anerkennung eines bestimmten Zeitraums als Berücksichtigungszeit wegen

  • SG Münster, 30.01.2002 - S 8 (1) EG 7/00

    Kindergeld-/Erziehungsgeldrecht

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