Rechtsprechung
   BSG, 12.03.1958 - 11/9 RV 976/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,825
BSG, 12.03.1958 - 11/9 RV 976/56 (https://dejure.org/1958,825)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1958 - 11/9 RV 976/56 (https://dejure.org/1958,825)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1958 - 11/9 RV 976/56 (https://dejure.org/1958,825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang einer erteilten Prozessvollmacht - Beschränkung auf einzelne Prozesshandlungen - Einlegung einer Berufung namens und in Vollmacht des Klägers - Ladung der Prozessbevollmächtigten - Niederlegung des Mandats nach Vollendung des Zustellungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 7, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.1957 - 8 RV 581/55
    Auszug aus BSG, 12.03.1958 - 9 RV 976/56
    hat die Prozeßbevollmächtigten solange als vertretungsbefugt ansehen dürfen, als es nicht gewußt hat, daß die Vollmacht erloschen ist; Mitteilungen des LSG., die es an sie richtet, sind und bleiben genauso wirksam wie Mitteilungen des Gerichts, die zu einer Zeit, in der dem Gericht die Vertretung eines Beteiligten noch nicht angezeigt ist, an den Beteiligten selbst gerichtet werden (vgl. Stein-Jonas, ZPO, 18. Aufl., Anm. III 2, 1etzter Absatz zu § 176, Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl., S. 311 unter II 2, Urteil des OLG. Breslau vom 6.1.1926, JW. 1926 S. 1602 mit Anmerkung von Striemer, Beschluß des LG. Berlin vom 2.7.1948, JR. 1949 S. 580 sowie Beschluß des BSG. vom 18.12.1957, 8 RV 581/55).
  • OVG Hamburg, 11.11.2014 - 4 Bf 270/13

    Ladung zum Verhandlungstermin bei Anwaltswechsel

    Denn die Beendigung der Prozessvollmacht hat weder zur Konsequenz, dass die Terminsladung an den früheren Bevollmächtigten eines Beteiligten ihre Wirkung für und gegen diesen verliert, noch zur Folge, dass das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten ist, einen ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1982, 9 C 894.80, NJW 1983, 2155, juris Rn. 10; vgl. ferner BSG, Beschl. v. 12.3.1975, 12 RJ 330/74, NJW 1975, 1384, juris Rn. 5; Urt. v. 12.3.1958, 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58, juris Rn. 6; BFH, Beschl. v. 15.4.2003, X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Die Beendigung der Prozeßvollmacht hatte weder die Bedeutung, daß die Terminsladung an die früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers ihre Wirkung für und gegen ihn verlor, noch zur Folge, daß das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten gewesen wäre, den ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (so schon - zu § 110 SGG - Bundessozialgericht, Urteil vom 12. März 1958, BSGE 7, 58).
  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Diese ordnungsgemäße Ladung des Prozessbevollmächtigten X verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dadurch, dass Rechtsanwalt X nach der am 6. November 2002 vollzogenen Zustellung dem FG am 4. Dezember 2002 die Niederlegung des Mandats anzeigte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, unter II. 1. b der Gründe; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; BSG-Beschluss vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 582; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. November 1976 IV ZB 20/76, HFR 1977, 455; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Das FG war nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozeßbevollmächtigte die Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; Beschluß des BSG vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 582; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 88/07

    Höhe des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgeltanspruch - Anspruchsübergang auf BA -

    Diese Ladung verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nicht dadurch, dass der Prozessbevollmächtigte - wie hier - nach Empfang der Ladung das Mandat niederlegte (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 12.03.1958 - 11/9 RV 976/56 -, BSGE 7, 58; Urteil vom 12.03.1975 - 12 RJ 330/74 -, SozR 1500 § 73 Nr. 1).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 9 B 12698.81

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung

    Die Beendigung der Prozeßvollmacht hatte weder die Bedeutung, daß die Terminsladung an die früheren Prozeßbevollmächtigten des Klägers ihre Wirkung für und gegen ihn verlor, noch zur Folge, daß das Verwaltungsgericht allein ihretwegen gehalten gewesen wäre, den ordnungsgemäß anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu vertagen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1982 - BVerwG 9 C 894.80 - Rpfleger 83, 116; zu § 110 SGG - BSGE 7, 58).
  • BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74

    Ladung - Zustellung - Niedergelegtes Mandat - Zeitpunkt der Anzeige

    BSGE 7, 58, 59), Mitteilungen, die das LSGan den bis-- .herigen Prozeßbevollmächtigten richtet, sind und bleiben genauso wirksam wie Mitteilungen des Gerichts, die zu einer Zeit, in der dem Gericht die Vertretung eines Beteiligten n0ch nicht angezeigt ist, an den Beteiligten selbst gerichtet werden-(BSGE ?, 58, 60), Das ist aber nicht nur der Fall, wenn der Prozeßbevollmächtigte erst nach Empfang der Ladung das Mandat niederlegt, Wie dies bereits der M., Senat in seinem Urteil vom"12, März 4958 (BSGE?, 58) entschieden hat, "Es gilt vielmehr auch dann,- wenn die Mitteilung der Niederlegung des Mandate beim LSG erst nach Absendung der Terminsladung eingehto Die Terminsn ladung Berufungsgericht bereits 4974.
  • SG Lüneburg, 14.07.2009 - S 31 AS 1281/06
    Das Gericht, das zuvor das persönliche Erscheinen aufgehoben hat, ist nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden, wenn es erfährt, dass der Pro-zessbevollmächtigte das Mandat niederlegt; es hat auch nicht die Pflicht zu prüfen, ob der Prozessbevollmächtigte seine bisherigen Mandanten von der Ladung verständig hat (BSGE 7, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht