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   BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90   

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https://dejure.org/1991,154
BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90 (https://dejure.org/1991,154)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1991 - 12 RK 37/90 (https://dejure.org/1991,154)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1991 - 12 RK 37/90 (https://dejure.org/1991,154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mindestbeiträge - Schwerbehinderte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ab Januar 1989, Unterschreitung der fiktiven Mindestgrenze bei einkommenslosen Mitgliedern, keine Verletzung der Grundrechte freiwillig versicherter Schwerbehinderter bei Erhöhung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 13
  • NZA 1992, 475
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Die Aussicht auf einen Krankenversicherungsschutz zu Mindestbeiträgen in der bisherigen Höhe war ebensowenig durch Art. 14 Abs. 1 S 1 GG geschützt, wie Rentner nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 16. Juli 1985 (BVerfGE 69, 272 = SozR 2200 § 165 Nr. 81) auf den Fortbestand ihrer früher beitragsfreien KV vertrauen konnten.

    Sie verstößt auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der eine Abwägung zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit verlangt (vgl BVerfGE 69, 272, 309 ff = SozR 2200 § 165 Nr. 81).

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 42/86

    Zum Unterschied zwischen den anerkannten Werkstätten und Tagesförderstätten nach

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Soweit der Kläger die Benachteiligung junger freiwillig versicherter Schwerbehinderter gegenüber pflichtversicherten Behinderten in anerkannten Werkstätten beanstandet, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1987 (BSGE 62, 149 = SozR 5085 § 1 Nr. 4) die Abgrenzung dieses Kreises der versicherungspflichtigen Behinderten für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (aaO, 155, damals noch zu den §§ 1, 2 SVBG).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Die vom Kläger erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 12. Juni 1990 (BVerfGE 82, 198), wonach bei Familien das Existenzminimum steuerfrei bleiben muß, ist auf Beiträge zur KV nicht übertragbar.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Individuelle Verhältnisse waren insofern ohne Bedeutung (anders im Urteil des BSG vom 26. September 1991 - 4 RK 4/91 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4.).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz jedoch vereinbar, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; ungleiche Behandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 mwN).
  • BSG, 04.06.1981 - 8a RK 10/80

    Härtefall - Herabsetzung des Versicherungsbeitrages - Mindestgrundlohn -

    Auszug aus BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90
    Mit Urteil vom 4. Juni 1981 (BSGE 52, 32 = SozR 2200 § 385 Nr. 5) hat dann das BSG entschieden, daß die Grenze nicht unterschritten werden durfte.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Da nämlich bei derartigen Familien mit überdurchschnittlichem Einkommen der Familienunterhalt überwiegend durch den nicht gesetzlich krankenversicherten Elternteil bestritten wird, besteht für eine beitragsfreie Versicherung der Kinder kein anerkennenswerter Bedarf (Urteile des Senats in BSGE 70, 13, 18 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 14 und SozR 3-2500 § 240 Nr. 7 S 21).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Der hierdurch begründeten Regelungsbefugnis des SpVBdKK setzt § 240 Abs. 1 S 2, Abs. 2 bis 5 SGB V jedoch Grenzen (zu den Grenzen der Satzungsautonomie nach bis 31.12.2008 geltendem Recht vgl zB BSGE 70, 13 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7; BSGE 71, 137 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35) , die insbesondere auch durch die zu § 240 SGB V bisher ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisiert werden (vgl oben II 2 d cc ) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

    Als beitragspflichtige Einnahme gilt für den Kalendertag mindestens der neunzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße (§ 240 Abs. 4 S 1 SGB V iVm § 3 Abs. 3 BeitrVerfGrsSz und § 18 Abs. 1 SGB IV; zu Regelungsgehalt und Verfassungsmäßigkeit des § 240 Abs. 4 S 1 SGB V vgl BSGE 70, 13, 16 ff = BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 12 ff) .

    In § 240 Abs. 4 S 1 SGB V wird als Ausnahmeregelung zu § 240 Abs. 1 S 2 SGB V, der zur Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds verpflichtet, eine absolute Untergrenze beitragspflichtiger Einnahmen festgelegt, die nicht unterschritten werden darf (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6, 29, 30) .

    Dass die grundsätzliche beitragsrechtliche Ungleichbehandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten verfassungsgemäß ist, hat der Senat ebenfalls schon entschieden (vgl BSGE 70, 13, 17 ff = BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f) .

    Er hat insbesondere bereits darauf hingewiesen, dass das Gesetz typisierend von einer geringeren Schutzbedürftigkeit der freiwillig versicherten Mitglieder ausgehen durfte (vgl BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 9; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 4.12.2002 - 1 BvR 527/98 - Juris; BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f) .

    Das gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie bei der Klägerin - um freiwillig Versicherte handelt, die wegen ihres Überschreitens der JAEV nicht (mehr) pflichtversichert sind, dh die Möglichkeit haben, sich gegen Krankheit in der PKV abzusichern und daher vom Gesetz als weniger schutzbedürftig angesehen werden (vgl erneut BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 9; BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f) .

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