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   BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91   

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https://dejure.org/1992,3494
BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91 (https://dejure.org/1992,3494)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 10 RKg 2/91 (https://dejure.org/1992,3494)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 10 RKg 2/91 (https://dejure.org/1992,3494)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 257
  • NZS 1992, 103
  • FamRZ 1992, 1418
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 4/77

    Verfassungsmäßigkeit - Kindergeldanspruch - Ausschluß - Gleichzeitiger Bezug von

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91
    Zwar könnte es vor dem Hintergrund des Gesetzeszweckes, Doppelleistungen zum Ausgleich der durch Kinder entstehenden finanziellen Belastungen zu vermeiden (BSG vom 16. März 1973, SozR Nr. 4 zu § 3 BKGG; vom 25. Oktober 1977, BSGE 45, 89 f = SozR 5870 § 8 Nr. 2), folgerichtig erscheinen, dem Kindergeld des Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gegenüber dem "Kindergeld" aus der Bayerischen Ärzteversorgung einen Nachrang einzuräumen.
  • BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 11/66

    Teilnahme an der erweiterten Honorarverteilung einer Kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91
    Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift auch auf kindbezogene Leistungen berufsständischer Versorgungswerke verbietet sich bereits wegen der grundlegenden Unterschiede der jeweiligen Sicherungssysteme (vgl zum Rechtsweg aus entsprechenden Streitigkeiten: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29. Oktober 1963, BVerwGE 17, 74 [BVerwG 29.10.1963 - I C 43/62] sowie BSG vom 20. Februar 1968, BSGE 28, 9, 11 und BSG vom 10. Juni 1988 - 1 BS 2/88).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91
    Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift auch auf kindbezogene Leistungen berufsständischer Versorgungswerke verbietet sich bereits wegen der grundlegenden Unterschiede der jeweiligen Sicherungssysteme (vgl zum Rechtsweg aus entsprechenden Streitigkeiten: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29. Oktober 1963, BVerwGE 17, 74 [BVerwG 29.10.1963 - I C 43/62] sowie BSG vom 20. Februar 1968, BSGE 28, 9, 11 und BSG vom 10. Juni 1988 - 1 BS 2/88).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 BS 2/88
    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 2/91
    Eine erweiternde Auslegung dieser Vorschrift auch auf kindbezogene Leistungen berufsständischer Versorgungswerke verbietet sich bereits wegen der grundlegenden Unterschiede der jeweiligen Sicherungssysteme (vgl zum Rechtsweg aus entsprechenden Streitigkeiten: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29. Oktober 1963, BVerwGE 17, 74 [BVerwG 29.10.1963 - I C 43/62] sowie BSG vom 20. Februar 1968, BSGE 28, 9, 11 und BSG vom 10. Juni 1988 - 1 BS 2/88).
  • BFH, 31.08.2011 - X R 11/10

    Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an

    Das bedeutet, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht ausgeschlossen ist, wenn einem Elternteil entsprechende Leistungen für Kinder aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zustehen (so bereits Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. April 1992  10 RKg 2/99, BSGE 70, 257 zu der insoweit wortgleichen Vorgängervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des BKGG in der im damaligen Streitjahr 1988 geltenden Fassung; Felix, in: KSM, EStG, § 65 Rz B 18).
  • BSG, 28.10.1996 - 10 RKg 30/95

    Anspruch auf Ausbildungskindergeld beim Besuch eines Abendgymnasiums und

    Einer Erweiterung dieser "Zusammenschau" auf den vorliegenden Fall steht der Grundsatz entgegen, daß Anspruchseinschränkungen bei der Gewährung von Kindergeld vornehmlich vom Gesetzgeber selbst zu regeln sind und nur in engsten Grenzen durch erweiternde Auslegung der Vorschriften erfolgen dürfen (vgl BSG vom 8. April 1992, BSGE 70, 257, 258 gegen eine erweiternde Auslegung des § 8 BKGG, BSG vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 3/92, Umdruck S 4 zur -gebilligten-erweiternden Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG dahingehend, daß als "Bruttobezüge aus dem Ausbildungsverhältnis" auch ein hierauf beruhendes Krankengeld gilt).
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 3/92

    Kindergeld - Ausbildungsvergütung - Krankengeldbezug - 750 DM Grenze -

    Dies gilt, obwohl die erweiternde Auslegung eines Kindergeld-Ausschlußtatbestandes nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen möglich ist, weil der Gesetzgeber Leistungsausschlüsse in jedem Einzelfall grundsätzlich selbst regelt (BSG vom 8. April 1992, BSGE 70, 257, 258 = SozR 3-5870 § 8 Nr. 1; vgl auch BSG vom 8. Mai 1980, SozR 5870 § 2 Nr. 17 S 69 und BSG vom 26. Juli 1977, BSGE 44, 197, 202 = SozR 5870 § 2 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 05.08.2004 - L 14 RA 191/02

    Verrechnung eines rentenrechtlichen Zahlungsanspruchs mit einer sozialrechtlichen

    Ein Handlungsermessen besteht bei der Verrechnung nicht; gemäß § 86 Sozialgesetzbuch Teil X (SGB X) sind die Leistungsträger zur engen Zusammenarbeit verpflichtet, und ein Ersuchen darf nicht willkürlich bzw. dem Grunde nach abgelehnt werden, sondern nur, soweit (vgl. § 52 SGB I) die Aufrechnung - bei Wegdenken der Gegenseitigkeit der Forderungen - nicht zulässig ist (BSG vom 25.03.1982 - 10 RKg 2/91 in BSGE 53, 206).
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